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SUMMARY:Der Justiz die Augen öffnen. Gute Statistik führt zu mehr Effektivität.
DESCRIPTION:Am Donnerstag den 8. August begründe ich im Landtag unter (TOP 17) unseren Antrag „Der Justiz die Augen öffnen. Gute Statistik führt zu mehr Effektivität.“ (Drucksache 17/11166). Wir beantragen: \nDer Landtag stellt daher fest: \nEine systematische statistische Erhebung der eingehenden Fallzahlen und Entscheidungen im Geschäftsbereich der Justiz ist eine wichtige Grundlage\, um einen messbaren Ansatz der politischen Konzepte und Instrumentarien zu erhalten und einen langfristigen nachweisbaren Erfolg des Rechtsstaats abzusichern. \nDer Landtag fordert die Landesregierung auf: \n\nEine Überarbeitung der bisherigen Justizstatistik ist vorzunehmen:\n– diese soll dahingehend überarbeitet werden\, dass als Mindeststandard vergleichbare Faktoren in der Aufschlüsselung wie in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik herangezogen werden\,\n– insbesondere sollen verfahrensbeendende oder -abändernde Entscheidungen\, wie Endurteile\, Freisprüche\, Einstellungen mitsamt Einstellungsgründen\, Verfahrenstrennungen oder -verbindungen\, hinreichend dargestellt werden und einen Vergleich zur PKS ermöglichen.\nDarüber hinausgehend:\n– die Statistiken im Bereich der zivilrechtlichen Haftbefehle ebenfalls dahingehend auszubauen\, dass die Anzahl von nicht vollstreckten Haftbefehlen erfasst wird\, – eine Statistik über die Untersuchungshaft zu führen\, welche die Anzahl an Ersttätern und Wiederholungstätern einschließt\,\n– eine Statistik über Clankriminalität und deren Auswirkungen zu entwickeln\,\n– eine Aufstellung über die Meldung von Infektionskrankheiten gemäß der §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes sowie über sonstige bedeutsame und ansteckende Infektionskrankheiten gemäß der „Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugsreinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ zu entwickeln\,\n– die Delinquenz von Tätern mit Migrationshintergrund sowie von Asylberechtigten\, Flüchtlingen und subsidiär Schutzsuchenden statistisch zu erfassen sowie\n– die eingehenden Anträge der Beratungs-\, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe ebenfalls statistisch einzubeziehen\, um ein gesamtes Lagebild zu erhalten.\n\nMeinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 21:45 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.
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