Die zweiten Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie dürfen nicht den Rechtsstaat gefährden

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Am Mittwoch, den 11. November begründe ich im Landtag unter (TOP 15) unseren Antrag „Die zweiten Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie dürfen nicht den Rechtsstaat gefährden“ (Drucksache 17/11671). Wir beantragen:

Der Landtag stellt daher fest:

Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist für einen Rechtsstaat auch in Krisensituationen unabdingbar. Auch in Zeiten weiterer gesellschaftlicher Beschränkungen muss die Justiz ihrem gesellschaftlichen Auftrag nachkommen können.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

die Sicherstellung eines flächendeckenden Hygienekonzepts innerhalb der Justiz zu gewährleisten; hierzu gehört vor allem:

  • Die Aufrechterhaltung der Öffentlichkeit in Prozessen durch geeignete Maßnahmen;
  • Die Bereitstellung und -haltung von Desinfektionsmitteln in den Dienstgebäuden für den öffentlichen Publikumsverkehr sowie Personal;
  • Die flächendeckende Einführung von transparenten Trennwänden im Gerichtsprozess, wie am Beispiel des Landtages;
  • die Erkennbarkeit der Gesichter von Zeugen, Sachverständigen, Parteien etc. auch unter Corona Bedingungen sicherzustellen;
  • Auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Vorschriften ist die Einhaltung eines gesunden Raumklimas in Gerichten und insbesondere in den Sitzungssälen zu gewährleisten.
  • die digitale Ausstattung und Infrastruktur der Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstigen Justizbehörden zu verbessern;
  • die prozessualen Möglichkeiten der Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragungen (vgl. § 128a ZPO) bei geeigneten Gelegenheiten möglichst auszuschöpfen.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 21:25 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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