Nicht GEZahlt, schon GEZwungen! – Unverhältnismäßige Vollstreckungen bei ausstehenden Rundfunkbeiträgen

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Am Donnerstag, den 29. April begründe ich im Landtag unter (TOP 14) unseren Antrag „Nicht GEZahlt, schon GEZwungen! – Unverhältnismäßige Vollstreckungen bei ausstehenden Rundfunkbeiträgen“ (Drucksache 17/13393). Wir beantragen:

Der Landtag stellt daher fest:

Die Vollstreckung einer Erzwingungshaft im Rahmen der Nichtzahlung von Rundfunkbeiträgen ist unverhältnismäßig.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

darauf hinzuwirken, dass im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den damit zusammenhängenden Gesetzen zukünftig die Erzwingungshaft für Beitragsschuldner ausgeschlossen wird.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 18:55 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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