Genitalverstümmelungen in NRW – Wo bleibt die Hilfe?

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Am Freitag, den 18. Juni begründe ich im Landtag unter (TOP 6) unseren Antrag „Genitalverstümmelungen in NRW – Wo bleibt die Hilfe?“ (Drucksache 17/14063). Wir beantragen:

Der Landtag stellt daher fest:

  • Die Genitalverstümmelung stellt einen Sorgerechtsmissbrauch und einen eklatanten Menschenrechtsverstoß dar und ist als Akt der physischen und psychischen Gewalt – insbesondere gegenüber Kindern – zu ächten.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen, um in den Fällen der Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen durch Genitalverstümmelung § 226a StGB eine Meldepflicht in § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz für die in Absatz 1 aufgeführten Geheimnisträger einzuführen;
  2. in den Staatsanwaltschaften landesweit Abteilungen einzurichten, um Verfahren nach § 226a StGB voranzutreiben und das Dunkelfeld auszuleuchten;
  3. lokale Meldestellen einzurichten, die anonym bei (drohenden) Genitalverstümmelungen kontaktiert werden können.

Meine Redebeiträge können Sie voraussichtlich um 13:45 Uhr und um 14:10 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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