Gesetz zur Änderung des § 58 der Gemeindeordnung und des § 41 der Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Am Mittwoch, den 6. Oktober begründe ich unter (TOP 9) unsere Gesetzesentwurf „Gesetz zur Änderung des § 58 der Gemeindeordnung und des § 41 der Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 17/12059).

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 17:10 im Parlaments-TV verfolgen.

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