Am Donnerstag den 25. Juni begründe ich im Landtag unter (TOP 18) unseren Antrag „Gerechtigkeit für Jedermann: Das Prinzip der Rechtsgleichheit muss im Strafrecht weiterhin für alle gelten. Gegen die Einführung eines zusätzlichen Mordmerkmals ‚Femizid'“ (Drucksache 18/14549). Wir beantragen:
Der Landtag stellt fest:
- Der Begriff „Femizid“ ist nicht Teil des deutschen Strafrechts.
- Die Tatbestände des Mordes gemäß § 211 StGB sind bereits hinreichend ausgeprägt, um alle Formen von Mord zu erfassen.
- Die Schaffung eines speziellen Mordmerkmals unter dem Begriff „Femizid“ führt zu einer Überkomplexität und zu einer unklaren Differenzierung von Morden, die das deutsche Rechtssystem unnötig belastet.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- sich auf allen Ebenen gegen die Einführung eines zusätzlichen Mordmerkmals unter dem Begriff „Femizid“ einzusetzen und
- sich zukünftig dafür einzubringen, den rechtlichen Rahmen der Strafverfolgung von Gewalttätern klar und verständlich zu gestalten, ohne zusätzliche ideologisch geprägte Differenzierungen im Strafgesetzbuch vorzunehmen.
Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 21:50 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.