Am Donnerstag, den 19. März 2026, begründe ich im Landtag unter (TOP 5) unseren Antrag „Verbrechen ahnden – Strafmündigkeit reformieren“ (Drucksache 18/18095). Wir beantragen:
Der Landtag stellt fest:
- Der freiheitliche Rechtsstaat zielt in seiner Reaktion auf Straftaten auf die Spezial- und Generalprävention sowie den Täter-Opfer-Ausgleich ab.
- Straftaten – bis hin zum Mord – bleiben für Täter, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bisher ohne strafrechtliche Konsequenz.
- Die staatliche Sphäre hat keine ausreichenden Antworten auf die Kriminalität von unter 14-jährigen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- eine internationale Vergleichsstudie in Auftrag zu geben, um die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Regelungen in anderen Demokratien für die Altersgrenzen der Strafmündigkeit zu untersuchen;
- sich auf Bundesebene und insbesondere über den Bundesrat und die Justizministerkonferenz initiativ für eine absenkende Anpassung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit einzusetzen;
- dafür einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der der Schließung der Regelungslücke genauso Rechnung trägt wie den altersbedingten Umständen der Täter;
- die Einwirkungsmöglichkeiten unterhalb des Strafrechts auf Täter unter 14 Jahren zu systematisieren und auszuweiten;
- den Täter-Opfer-Ausgleich bei Straftaten mit unter 14-jährigen Tätern zu verbessern.
Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 14:40 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.
