Den verdrängten Opfern ein Gesicht geben – Ideologisch motivierte Strafrechtsausweitung verhindern

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Am Mittwoch, den 6. Mai 2026, begründe ich im Landtag unter (TOP 18) unseren Antrag „Den verdrängten Opfern ein Gesicht geben – Ideologisch motivierte Strafrechtsausweitung verhindern“ (Drucksache 18/19021). Wir beantragen:

Der Landtag stellt fest:

  1. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht eine erhebliche Ausweitung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Maßnahmen im Bereich digitaler Kommunikation vor.
  2. Bestehende strafrechtliche, zivilrechtliche und spezialgesetzliche Regelungen bieten bereits heute hinreichende Möglichkeiten, gegen Deepfakes, digitale Ehrverletzungen, Bedrohungen, Nachstellungen und Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs vorzugehen.
  3. In der juristischen Fachöffentlichkeit bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit einzelner Tatbestände, der Reichweite der Strafbarkeit sowie der Gefahr einer Überkriminalisierung.
  4. Der strafrechtliche Gewaltbegriff darf nicht durch politische oder ideologische Begriffsbildungen entgrenzt und verwässert werden.
  5. Die geplanten zivilrechtlichen Auskunfts-, Sperr- und Überwachungsmechanismen bergen erhebliche Risiken für Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und anonyme Meinungsäußerung.
  6. Die Zahl schwerer Gewalt- und Sexualdelikte ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen; insbesondere bei Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffen ist eine besorgniserregende Entwicklung festzustellen.
  7. Die effektive Bekämpfung realer Gewaltkriminalität und schwerer Sexualdelikte muss im Mittelpunkt kriminalpolitischer Maßnahmen stehen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. sich auf Bundesebene gegen eine ideologisch motivierte Ausweitung strafrechtlicher Tatbestände und gegen die Schaffung weiterer unbestimmter Spezialnormen einzusetzen;
  2. dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt in seiner derzeitigen Fassung auf Bundesebene entgegenzutreten;
  3. die personelle, technische und organisatorische Ausstattung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten zur effektiven Verfolgung realer Gewaltkriminalität zu verbessern;
  4. sich gegen eine Ausweitung staatlicher Auskunfts-, Sperr- und Überwachungsbefugnisse ohne hinreichend bestimmte und verfassungskonforme gesetzliche Grundlage einzusetzen;
  5. sich für die Wahrung der Rechtsklarheit, der Bestimmtheit strafrechtlicher Normen sowie des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung einzusetzen.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 19:50 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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