Am Mittwoch, den 6. Mai 2026, begründe ich im Landtag unter (TOP 18) unseren Antrag „Den verdrängten Opfern ein Gesicht geben – Ideologisch motivierte Strafrechtsausweitung verhindern“ (Drucksache 18/19021). Wir beantragen:
Der Landtag stellt fest:
- Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht eine erhebliche Ausweitung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Maßnahmen im Bereich digitaler Kommunikation vor.
- Bestehende strafrechtliche, zivilrechtliche und spezialgesetzliche Regelungen bieten bereits heute hinreichende Möglichkeiten, gegen Deepfakes, digitale Ehrverletzungen, Bedrohungen, Nachstellungen und Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs vorzugehen.
- In der juristischen Fachöffentlichkeit bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit einzelner Tatbestände, der Reichweite der Strafbarkeit sowie der Gefahr einer Überkriminalisierung.
- Der strafrechtliche Gewaltbegriff darf nicht durch politische oder ideologische Begriffsbildungen entgrenzt und verwässert werden.
- Die geplanten zivilrechtlichen Auskunfts-, Sperr- und Überwachungsmechanismen bergen erhebliche Risiken für Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und anonyme Meinungsäußerung.
- Die Zahl schwerer Gewalt- und Sexualdelikte ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen; insbesondere bei Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffen ist eine besorgniserregende Entwicklung festzustellen.
- Die effektive Bekämpfung realer Gewaltkriminalität und schwerer Sexualdelikte muss im Mittelpunkt kriminalpolitischer Maßnahmen stehen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- sich auf Bundesebene gegen eine ideologisch motivierte Ausweitung strafrechtlicher Tatbestände und gegen die Schaffung weiterer unbestimmter Spezialnormen einzusetzen;
- dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt in seiner derzeitigen Fassung auf Bundesebene entgegenzutreten;
- die personelle, technische und organisatorische Ausstattung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten zur effektiven Verfolgung realer Gewaltkriminalität zu verbessern;
- sich gegen eine Ausweitung staatlicher Auskunfts-, Sperr- und Überwachungsbefugnisse ohne hinreichend bestimmte und verfassungskonforme gesetzliche Grundlage einzusetzen;
- sich für die Wahrung der Rechtsklarheit, der Bestimmtheit strafrechtlicher Normen sowie des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung einzusetzen.
Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 19:50 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.
