Die Gewaltenteilung stärken – Die Reform der Selbstverwaltung der Judikative in Nordrhein-Westfalen

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Am Donnerstag den 25. Juni begründe ich im Landtag unter (TOP 16) unseren Antrag „Die Gewaltenteilung stärken – Die Reform der Selbstverwaltung der Judikative in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 17/9806). Wir beantragen:

Der Landtag stellt daher fest:

  1. Die Unabhängigkeit der Judikative in Nordrhein-Westfalen ist ein Grundpfeiler der Gewaltenteilung und fundamentale Voraussetzung für das Funktionieren der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  2. Die Gewaltenverschränkung zwischen Exekutive und Judikative ist im Bereich der Gerichtsverwaltung auf die notwendige Mindestanforderung zwecks Kontrolle des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns der Judikative zu beschränken.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. ein Konzept zwecks Reform der Judikative im Bereich der Gerichtsverwaltung bzgl. eines unabhängigen Organs der Judikative, bspw. eines obersten Justizrates, auszuarbeiten und dieses zeitnah dem Landtag vorzulegen.
  2. eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Richterschaft, des Justizministeriums und der Fraktionen des Landtags, einzurichten und soweit in die konzeptionelle Ausarbeitung einzubinden, um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Reformierung der Judikative vorzubereiten.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 19:15 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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