Epidemische Lage unter falschen Voraussetzungen – Was wusste Ministerpräsident Laschet?

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Am Donnerstag, den 1. Juli begründe ich im Landtag unter (TOP 14) unseren Antrag „Epidemische Lage unter falschen Voraussetzungen – Was wusste Ministerpräsident Laschet?“ (Drucksache 17/14269). Wir beantragen:

Der Landtag stellt daher fest:
Die Auslastung der Intensivbetten war ein maßgeblicher Faktor im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems, insbesondere im Hinblick auf die allgemeine Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser und auf die Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung von Covid-19-Patienten. Eine Untersuchung dahingehend, inwieweit gemeldete Angaben der Kliniken über die Auslastung von Intensivbetten dem Sachverhalt entsprechen, ist daher für die rechtmäßige und schlüssige Beurteilung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite maßgeblich.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. den Hinweisen des Bundesrechnungshofs nachzugehen und zu überprüfen, inwiefern die tatsächliche Auslastung der Intensivbetten in Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt des jeweiligen Beschlusses zur Verlängerung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite (Beschluss vom 14. April 2020 – Drs. 17/8987, Beschluss vom 30. Oktober 2020 – Drs. 17/11627, Beschluss vom 27. November 2020 – Drs. 17/11990, Beschluss vom 27. Januar 2021 – Drs. 17/12454, Beschluss vom 24. März 2021 – Drs. 17/13170, Beschluss vom 30. April 2021 – Drs. 17/13569), diese einzelnen Beschlüsse zur Verlängerung gerechtfertigt hat;
  2. zu prüfen, inwiefern im Hinblick auf die unter Punkt III. 1. gewonnenen Erkenntnisse die verhängten Bußgelder gemäß § 23 der Coronaschutzverordnung NRW Eingriffe in die Freiheitsgrundrechte der Bürger Nordrhein-Westfalens noch rechtfertigen und ob die weitere Durchführung von Ordnungsverfahren verhältnismäßig ist.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 19:35 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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