Gesetzeswidrige NGO Aktivitäten an Schulen stoppen!

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Am Freitag, den 19. Juni 2026, begründe ich im Landtag unter (TOP 4) unseren Antrag „Gesetzeswidrige NGO Aktivitäten an Schulen stoppen!“ (Drucksache 18/19785).

Der Landtag stellt fest:

  1. Im schulischen Bereich sind politische Neutralität sowie das Überwältigungsverbot schützenswerte Güter nach dem Schulgesetz; die weltanschauliche Meinungsbildung obliegt jedem Menschen selbst und insbesondere bei Minderjährigen primär den Familien.
  2. Politische Bildung darf nicht in parteipolitische Agitation, einseitige Beeinflussung oder Kampagnenarbeit gegen einzelne Parteien umschlagen.
  3. Die symbolische Darstellung von Vertretern von Parteien als Gefangene oder Straftäter ist insbesondere im schulischen Kontext mit neutraler politischer Bildung unvereinbar.
  4. Schulleitungen, Lehrer und Schulaufsicht benötigen klare, verbindliche und praxistaugliche Vorgaben zum Umgang mit externen politischen Akteuren, Vereinen, Initiativen und Kampagnenangeboten.
  5. Es bedarf einer öffentlich einsehbaren Kartei von Vereinen, NGOs und sonstigen Organisationen, die an Schulen agieren, um einen transparenten Überblick für den Bürger zu schaffen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. einen verbindlichen Erlass zur parteipolitischen Neutralität an Schulen in Nordrhein-Westfalen vorzulegen, der den Umgang mit externen politischen Bildungsangeboten, Aktionsgruppen, Kampagnen, Vereinen und Initiativen regelt;
  2. klarzustellen, dass Schulgelände, Unterrichtszeit, schulische Veranstaltungen und schulische Infrastruktur nicht für einseitige Kampagnen gegen einzelne Parteien genutzt werden dürfen;
  3. externe politische Projekte an Schulen vorab anhand eines verbindlichen Kriterienkatalogs zu prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung des Überwältigungsverbots, des Kontroversitätsgebots, der parteipolitischen Ausgewogenheit, der Altersangemessenheit, der Transparenz über Veranstalter und Finanzierung sowie der Vereinbarkeit mit dem Schulgesetz NRW, und die Entscheidung über die Zulassung einschließlich der zugrunde gelegten Materialien schriftlich zu dokumentieren;
  4. sicherzustellen, dass die Verteilung, Ausstellung oder Bewerbung parteipolitischer Kampagnenmaterialien gegen einzelne Parteien an staatlichen Schulen außerhalb einer neutralen, ausgewogenen und pädagogisch begründeten Einordnung unterbleibt;
  5. dem Landtag binnen sechs Monaten einen Bericht über externe politische Projekte von z. B. NGOs seit dem Schuljahr 2023/2024 an Schulen in Nordrhein-Westfalen vorzulegen, der insbesondere darstellen soll, welche Prüfkriterien angewandt wurden, welche Beschwerden wegen parteipolitischer Einseitigkeit eingingen, welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen wurden und ob der „Adenauer SRP+“-Bus oder vergleichbare Kampagnenangebote an nordrhein-westfälischen Schulen eingesetzt wurden oder geplant sind.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 12:20 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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