Verbrechen ahnden – Strafmündigkeit reformieren

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Am Donnerstag, den 19. März 2026, begründe ich im Landtag unter (TOP 5) unseren Antrag „Verbrechen ahnden – Strafmündigkeit reformieren“ (Drucksache 18/18095). Wir beantragen:

Der Landtag stellt fest:

  1. Der freiheitliche Rechtsstaat zielt in seiner Reaktion auf Straftaten auf die Spezial- und Generalprävention sowie den Täter-Opfer-Ausgleich ab.
  2. Straftaten – bis hin zum Mord – bleiben für Täter, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bisher ohne strafrechtliche Konsequenz.
  3. Die staatliche Sphäre hat keine ausreichenden Antworten auf die Kriminalität von unter 14-jährigen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. eine internationale Vergleichsstudie in Auftrag zu geben, um die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Regelungen in anderen Demokratien für die Altersgrenzen der Strafmündigkeit zu untersuchen;
  2. sich auf Bundesebene und insbesondere über den Bundesrat und die Justizministerkonferenz initiativ für eine absenkende Anpassung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit einzusetzen;
  3. dafür einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der der Schließung der Regelungslücke genauso Rechnung trägt wie den altersbedingten Umständen der Täter;
  4. die Einwirkungsmöglichkeiten unterhalb des Strafrechts auf Täter unter 14 Jahren zu systematisieren und auszuweiten;
  5. den Täter-Opfer-Ausgleich bei Straftaten mit unter 14-jährigen Tätern zu verbessern.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 14:40 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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