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April 2021

Impfchaos oder erfolgreicher Impfstart? Wie ist die Situation in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen?

Die 53 Impfzentren in den Kreisen und den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens haben am 8. Februar 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Der Impfstart hat jedoch landesweit nicht immer reibungslos begonnen: Vielerorts zeigten sich bei den Anmeldungen technische Probleme. Auch waren die Hotlines häufig überlastet, das berichtete die Kassenärztliche Vereinigung. So gab es am ersten Tag der Vergabe der Impftermine 6,5 Millionen Telefonanrufe.

Ab dem 8. März 2021 sollen auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 eingruppiert wurden, sukzessive ein Impfangebot unterbreitet werden. Das Gesundheitsministerium geht laut Pressemitteilungen davon aus, dass dieser Gruppe insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe.

Die Bewältigung und Strukturierung so vieler Impftermine setzt funktionierende Organisationsstrukturen voraus, um einen reibungslosen Vorgang zu gewährleisten. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Termine konnten bisher im Impfzentrum in Gütersloh vergeben werden? (Bitte unterscheiden nach Erst- und Zweitimpfung und Terminvergabe und Wahrnehmung des Termins)
  2. Wie viel Personal ist im Impfzentrum in Gütersloh beschäftigt? (Bitte nach Tätigkeitsschwerpunkt und Beschäftigungsart unterscheiden)
  3. In wie vielen Fällen konnten Impfdosen nicht vollständig „verimpft“ werden? (Bitte aufschlüsseln nach Impfstoffhersteller und Impfstoffmengen die weggeschmissen werden mussten)
  4. In wie vielen Fällen wurden Impfdosen abseits der von der Bundesregierung vorgegebenen Priorisierung verabreicht? (Bitte aufschlüsseln nach Gründen der Umgehung der Einhaltung der von der Bundesregierung festgelegten Impfgruppen)

Wieder einmal zeigt sich die Landesregierung unwillig, unsere Fragen zu beantworten. Sie scheint mit Fragen, deren Beantwortung ihr unangenehm sein könnten, nach dem Prinzip „nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“ zu verfahren.

So schreibt die Landesregierung in der Antwort auf die vierte Frage: „Die Landesregierung hat hierzu keine Abfrage durchgeführt und sieht für eine solche auch keinen Anlass“, und verweist auf Ermessenspielräume in der Corona-Impfverordnung. Die Landesregierung versucht anscheinend gar nicht erst, mögliche Verstöße gegen die Corona-Impfverordnung festzustellen, obwohl es Medienberichte über zumindest fragwürdige Vorkommnisse gibt. Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung werden jedoch streng verfolgt.

Die Kleinen Anfragen:

Intensivpatienten mit Migrationshintergrund

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5190 (Drucksache 17/13124).

In der Presse kamen vermehrt Berichte über die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten in Deutschland auf, in denen ein Gespräch zwischen dem RKI-Chef Prof. Dr. Lothar Wieler und weiteren Chefärzten verwiesen wurde.

Danach bereite es den Medizinern unter anderem zunehmend Sorge, dass hauptsächlich Menschen mit Migrationshintergrund die Intensivmedizinischen Betten nutzen müssten. Offensichtlich würden sie von Informationen über Corona-Warnungen und entsprechende Maßnahmen kaum oder gar nicht erreicht.

Nach einer internen Erhebung weisen bis zu über 90 Prozent der schwerst kranken intubierten Patienten einen Migrationshintergrund auf. Diese Beatmungspatienten würden daher als „Patienten mit Kommunikationsbarriere“ bezeichnet werden.

Diese Problematik sei bekannt, stelle jedoch ein Tabu für die Kommunikation nach außen dar.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Patienten mit Kommunikationsbarrieren befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  2. Wie viele Patienten mit Migrationshintergrund befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  3. Wie viele der unter Punkt 1. und 2. genannten Personen waren gesetzlich bzw. privat krankenversichert?
  4. Wie lauten die Vornamen der unter Punkt 1. und 2. bezeichneten Patienten?

In ihrer Antwort erklärt die Landesregierung mit vielen Worten, dass sie keine Daten zur Beantwortung der Fragen vorliegen hat. Dies verwundert sehr, da auf der einen Seite massiv in die Grundrechte aller Bürger eingegriffen wird, mit der Begründung, dass man nur so die Corona-Pandemie stoppen könne, auf der anderen Seite es aber unterlassen wird, zu prüfen, wer von schwersten Verläufen betroffen ist. So ist es unmöglich festzustellen, ob eine weitere Verschärfung der aktuellen Maßnahmen zielführend ist oder ob die Probleme schon bei sprachlichen Barrieren beginnen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13312).

Im Kampf gegen die Antifa: Melderegisterauskunft reformieren!

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Zum Antrag „Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher und Kommunalpolitiker besser schützen – Reformierung der Melderegisterauskunft gemäß § 44 BMG ist dringend nötig!“ der CDU und FDP (Drucksache 17/13078).

Wenn schon, denn schon. Grüner Populismus auf dem Prüfstand

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Zum Gesetzesentwurf „Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes – LRiStaG“ der Grünen (Drucksache 17/13063).

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