März 2021
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Februar 2021
Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4827 (Drucksache 17/12321).
Der Runderlass „Richtlinien des Landes zu außerordentlichen Wirtschaftshilfen bei coronabedingten Betriebsschließungen bzw. -einschränkungen“ („außerordentliche Wirtschaftshilfe NRW“) ermöglicht es Nordrhein-Westfalen, über das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie freiwillige Zahlungen an Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe in Form einer Billigkeitsleistung zu gewähren. Diese Gewährungen können bei Corona-bedingten Betriebsschließungen oder bei – entsprechenden Einschränkungen für die Monate November und Dezember des Jahres 2020 geltend gemacht werden. Daher sind diese Zahlungen auch als „November-“ bzw. „Dezemberhilfen“ bezeichnet worden.
Durch diese Hilfen sollen sowohl der Umsatzausfall von Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe kompensiert als auch die wirtschaftliche Existenz dieser gesichert werden.
Analog zu der Kleinen Anfrage 3488 vom 20. April 2020 fragten wir die Landesregierung:
- Wie viele Auszahlungen wurden im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW bisher gewährt?
- Wie viele entsprechende Anträge wurden bisher positiv beschieden bzw. teilweise positiv beschieden?
- Wie viele Anträge wurden bisher negativ beschieden?
- Wie viele Zahlungen wurden bisher angewiesen?
- In wie vielen Fällen ist der Landesregierung ein Betrugsfall/Betrugsversuch im Zusammenhang mit der Erlangung der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW bekannt geworden?
Wieder scheint die Landesregierung nur für sie vorteilhafte Daten zu erheben: In ihrer Antwort gibt sie konkrete Zahlen ausschließlich zu bereits gewährten und angewiesenen Auszahlungen an. Zu der Zahl der positiv oder negativ beschiedenen Anträge gibt sie keine Auskunft. Auch kann sie keine Auskunft über die Zahl der Betrugsversuche / Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Erlangung der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW nennen. Sie verweist diesbezüglich darauf, dass nur erfasst wird, falls es zu Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Hilfen kommt, jedoch nicht, welche Hilfe konkret betroffen ist. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3488 konnte die Landesregierung jedoch noch konkrete Zahlen bezüglich des ersten Hilfsprogramms nennen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/12655).




