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November 2020

Unheilige Großkoalition instrumentalisiert die Expertenkommission

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Zum Antrag „Maßnahmen zur Erkennung von und zum Umgang mit psychischen Erkrankungen im Justizvollzug“ der CDU, SPD, FDP und Grünen (Drucksache 17/11179).

Wie viel Steuergeld erhalten die „Privatsender“?

In NRW existieren 44 Lokalradiosender. Diese sind gemäß § 52 Landesmediengesetz (LMG) nach dem sogenannten „Zwei-Säulen-Modell“ organisiert: Für jeden Sender sind jeweils eine programmverantwortliche „Veranstaltergemeinschaft“ sowie eine „Betriebsgesellschaft“ zu bilden, die technisch und wirtschaftlich für den Sendebetrieb verantwortlich sind.

Die „Veranstaltergemeinschaft“ besteht gemäß § 62 LMG aus bis zu 23 natürlichen Personen, die von folgenden Personenkreisen entsandt werden:

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften,
  • Gewerkschaften,
  • der zuständigen Kommunalvertretung,
  • Arbeitgeberverband,
  • Jugendring, Wohlfahrts- und Naturschutzverbände,
  • Verbraucherzentrale,
  • Verlegerverband,
  • Journalistenverband.

Außerdem muss jeweils mindestens eine Person

  • aus den Bereichen Kultur und Kunst sowie Bildung und Wissenschaft,
  • aus dem Kreis der Personen mit Migrationshintergrund,
  • aus dem Kreis der örtlichen Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie
  • aus dem Bereich der Bürgermedien im Verbreitungsgebiet der Veranstaltergemeinschaft angehören.

Die genaue Zusammensetzung der Veranstaltergemeinschaften werden jedoch bei allen Lokalradiosendern vor der Öffentlichkeit verborgen gehalten. Mitglieder des Landtags haben ebenso wenig wie Mitglieder des zuständigen Aufsichtsgremiums (Medienkommission bei der Landesanstalt für Medien) die Möglichkeit herauszufinden, wer im einzelnen Mitglied dieser Veranstaltergemeinschaft ist (vgl. Drs. 17/10856 und 17/7907).

Bezüglich der Betriebsgesellschaften ist jedoch mehr bekannt: So sind zum Beispiel an Radio Hochstift gemäß § 59 LMG die Kreise Höxter und Paderborn mit jeweils 12,5 Prozent beteiligt, die übrigen 75 Prozent hält der Zeitungsverlag Neue Westfälische, dessen Eigentümer die SPD ist.

Nur einen Teil des Programms wird von den Lokalradiosendern selbst produziert: Radio Hochstift zum Beispiel erhält elf Stunden des täglichen Programms von dem landesweiten Monopolisten „Radio NRW“. Dies wird jedoch verschleiert durch die Verwendung von „Radio Hochstift“-Jingles und durch die Selbstbezeichnung als „Ihr Lokalradio“. Radio NRW gehört u.a. der FUNKE Mediengruppe, deren Hauptanteilseigner CDU-Minister Stephan Holthoff-Pförtner ist und dem Zeitungsverlag Neue Westfälische.

Im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ einigte sich die Landesregierung mit der Landesanstalt für Medien und mit Vertretern der Lokalradiosender auf einen  „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro, von denen ein Teil aus Steuermitteln und ein Teil aus „Rundfunkbeiträgen“ finanziert wird (APr. 17/998). Weiter gibt es eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Land und Bund (Vorlage 17/3828), nach der Mittel aus dem Förderprogramm „NEUSTART KULTUR“ den NRW-Lokalradios zugutekommen sollen. Bundesweit sind zur Förderung des Hörfunks Steuermittel in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen.

Wir fragten daher die Landesregierung (hier zu Radio Hochstift):

  1. In welcher Höhe hat Radio Hochstift Mittel aus dem „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ bezogen, bzw. wird es noch beziehen?
  2. In welcher Höhe hat Radio Hochstift Mittel aus dem Förderprogramm „NEUSTART KULTUR“ bezogen, bzw. wird es noch beziehen?
  3. In welcher Höhe hat Radio Hochstift bereits in den Jahren von 2017 bis 2020 andere Mittel aus dem Landeshaushalt bezogen, beispielsweise auf dem Wege über Werbebuchungen? (Bitte aufschlüsseln nach: Jahr, Verwendung, zuständigem Ministerium)
  4. Inwieweit sind die genannten Subventionen und Zahlungen an Radio Hochstift mit dem bereits im Ersten Rundfunkurteil (BVerfGE 12, 205) niedergelegten Grundsatz der „Staatsferne“ des Rundfunks zu vereinbaren?
  5. Beabsichtigt die Landesregierung in der Zukunft weitere Zuwendungen an Radio Hochstift, die hier noch nicht aufgeführt sind?

Bei der Beantwortung der ersten zwei Fragen bleibt die Landesregierung wage: So sei noch unklar, welcher Lokalradiosender in welchem Umfang von den Fördergeldern profitieren wird. Bekannt ist aber, dass die 700.000 Euro aus dem „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ an die „radio NRW GmbH“ fließen, welche die Weiterverteilung an die Lokalradiosender übernehmen soll. Dabei wurde vertraglich vereinbart, dass sie in einem zweiten Schritt 15 Prozent der restlich Fördersumme einbehalten darf.

Weiter zeigt sich, dass die Landesregierung 2017 und 2020 jeweils für zirka 100.000 Euro allein bei der „radio NRW GmbH“ Werbung geschaltet hat, 2019 für knapp 200.000 Euro und 2018 sogar für mehr als 400.000 Euro. Auch schaltete die Landesregierung bei einzelnen Lokalradiosendern direkt Werbung.

Die Landesregierung ist dabei jedoch der Ansicht, dass die aufgewandten Mittel nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz der „Staatsferne“ stehen. Nach Ansicht der Landesregierung sei es sogar geboten, Maßnahmen zu treffen, die „der Herstellung oder Erhaltung der Rundfunkfreiheit dienen“. In welcher Form diese Hilfsprogramme entstanden wären, wenn zum Beispiel ein Lokalradiosender sich kritisch mit den Corona-Maßnahmen auseinandergesetzt hätte, steht jedoch in den Sternen. Auch ob ein solcher Sender weiterhin an den Werbeeinnahmen durch Werbung der Landesregierung profitierte, bliebe abzuwarten.

Bezüglich weiterer Zuwendungen dementiert die Landesregierung sehr spezifisch: „Vonseiten der Landesregierung sind derzeit keine hörfunkspezifischen Zuwendungen an den Lokalen Hörfunk in Nordrhein-Westfalen bzw. eines der 44 nordrhein-westfälischen Lokalradios geplant.“

Die zweiten Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie dürfen nicht den Rechtsstaat gefährden

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Zum vollständigen Antrag (Drucksache 17/11671).

Die Kostenprognose für die Individualverfassungsbeschwerde des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4516 (Drucksache 17/11310).

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gleichermaßen Gericht wie auch Verfassungsorgan. Die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes sind sowohl in der Landesverfassung als auch in dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof festgelegt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof war lange Zeit hindurch vor allem als sogenannter Staatsgerichtshof organisiert und behandelte vorrangig staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten.

Seit dem 01. Januar 2019 können die Bürger in Nordrhein-Westfalen ihre Grundrechte und ihre grundrechtsgleichen Rechte durch die Individualverfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen geltend machen. Besonders in einer Zeit, in der die Landesregierung Grundrechte per Verfügung einschränkt oder aufhebt, ist diese Funktion von besonderer Bedeutung und Wichtigkeit.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Verfahren sind seit dem 01.01.2019 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen insgesamt anhängig bzw. erledigt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, jeweiliger Zuständigkeit – wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, Individualverfassungsbeschwerde etc., Art der Erledigung, bspw. Urteil, Klagerücknahme etc.)
  2. Wie hoch werden die Personalmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen für den kommenden Haushalt 2021 eingeschätzt? (Bitte aufschlüsseln nach etwaigen Abordnungen, Planstellen und deren jeweiliger Wertigkeit)
  3. Hat sich der geplante Personalansatz nach Einführung der Individualverfassungsbeschwerde als ausreichend erwiesen?
  4. Wie hoch werden die Sachmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen für den kommenden Haushalt eingeschätzt? (Bitte aufschlüsseln nach Sachmittelansätzen für Geschäftsbedarf, Kommunikationseinrichtungen, Ausstattungsgegenstände, nach Miete und Pacht, Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken, Gebühren und Auslagen etc.)

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Individualverfassungsbeschwerde von den nordrhein-westfälischen Bürgern genutzt wird. Im Jahr 2019, also dem Jahr der Einführung, kam es schon zu 92 Individualverfassungsbeschwerden. Im aktuellen Jahr wurde diese Zahl schon übertroffen: So kam es bis zum 22. Oktober 2020 zu 163 Individualverfassungsbeschwerden. Dabei scheint der Verfassungsgerichtshof jedoch ausgelastet zu sein: 2019 wurden 50 eingegangene Individualverfassungsbeschwerden nicht erledigt, und bis zum Stichtag 22. Oktober wurden 2020 auch nur 118 Individualverfassungsbeschwerden erledigt.

Es ist also die Situation eingetreten, vor der wir bei der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde gewarnt haben: Das Personal reicht nicht aus, um eine effektive und zeitnahe Bearbeitung der Fälle zu garantieren. Der Landtag muss nun dafür Sorge tragen, dass eine ausreichende personelle Ausstattung des Verfassungsgerichtshofs sichergestellt wird, damit die nordrhein-westfälischen Bürger weiterhin ihre Grundrechte effektiv verteidigen können.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/11645).

Oktober 2020

Stellungnahme zu der Drohung gegen die Presse in Minden

Letzten Samstagmorgen bemerkte ein Fußgänger an der Glacisbrücke in Minden eine aufgeknüpfte Schaufensterpuppe. Diese hatte ein Pappschild mit der Aufschrift „Covid-Presse“ um den Hals hängen und trug weiter eine Augenbinde mit der Aufschrift „blind“. Die Polizei wurde verständigt und entfernte die Puppe. Wegen des Verdachts auf eine politisch motivierte Straftat ermittelt nun der Staatsschutz.

Der NDR versuchte mit den Mindener Querdenkern ins Gespräch zu kommen, um deren Haltung zu dieser Tat festzustellen. Da ich regelmäßig in der Telegram-Gruppe der Mindener Querdenker schreibe, fragte der NDR bei mir ein Interview an. Meine Stellungnahme dazu:

Ich habe davon auch nur aus der Zeitung erfahren. Presse-, Informationsfreiheit und das Recht des freien Wortes stehen für die AfD und für mich an herausragender Stelle, so dass sich eine weitergehende Stellungnahme meinerseits erübrigt.

Link: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Minden-Lynchaufruf-gegen-die-Covid-Presse,minden120.html

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