Rückkehr zur Kernenergie jetzt! Den energiepolitischen Sonderweg beenden: Für eine sichere, bezahlbare und technologieoffene Stromversorgung

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Am Mittwoch, den 15. Juli 2026, begründe ich im Landtag unter (TOP 5) unseren Antrag „Rückkehr zur Kernenergie jetzt! Den energiepolitischen Sonderweg beenden: Für eine sichere, bezahlbare und technologieoffene Stromversorgung“ (Drucksache 18/20422). Wir beantragen:

Der Landtag stellt daher fest:

  1. Nordrhein-Westfalen ist als größter Industriestandort Deutschlands in besonderer Weise auf eine sichere, jederzeit verfügbare und wettbewerbsfähige Energieversorgung angewiesen.
  2. Hohe Strompreise gefährden insbesondere die energieintensive Grundstoffindustrie und damit industrielle Wertschöpfungsketten in Nordrhein-Westfalen.
  3. Die bereits weit vor dem Ukraine-Krieg stark gestiegenen deutschen Energiepreise sowie die hohen Kosten für die Aufrechterhaltung der Netzstabilität verdeutlichen das Versagen der sogenannten Energiewende.
  4. Die ideologisch veranlasste Energiepolitik der vergangenen Jahre hat gesicherte Erzeugungskapazitäten reduziert und die Abhängigkeit von wetterabhängiger Stromerzeugung, Stromimporten und zusätzlichen Gaskraftwerken erhöht.
  5. Der deutsche Ausstieg aus der Kernenergie hat ihre Nutzung in Europa nicht beendet, sondern die Erzeugung lediglich ins Ausland verlagert.
  6. Eine Rückkehr zur friedlichen Nutzung der Kernenergie ist verfassungsrechtlich möglich und erfordert insbesondere eine Änderung des Atomgesetzes.
  7. Moderne Kernkraftwerke und Small Modular Reactors können einen Beitrag zu Versorgungssicherheit, Preisstabilität und industrieller Wettbewerbsfähigkeit leisten.
  8. Technologieoffenheit ist ein wesentlicher Grundpfeiler einer demokratischen und freien Gesellschaft.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. sich auf Bundesebene für eine Rückkehr Deutschlands zur friedlichen Nutzung der Kernenergie einzusetzen;
  2. eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Atomgesetzes vorzubereiten, mit der die Genehmigung neuer Kernkraftwerke zur gewerblichen Stromerzeugung wieder ermöglicht wird;
  3. sich dafür einzusetzen, die Kernenergie gesetzlich als zulässigen Bestandteil einer sicheren, bezahlbaren und wettbewerbsfähigen Energieversorgung sowie als im überragenden öffentlichen Interesse liegend einzustufen;
  4. sich für schnellere, planbare und digitalisierte atomrechtliche Genehmigungsverfahren einzusetzen, ohne die Anforderungen an Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Entsorgung und Haftung abzusenken;
  5. sich für Typenzulassungen, vereinfachte Folgegenehmigungen baugleicher Anlagen und beschleunigte Anerkennungsverfahren für Reaktordesigns mit vergleichbarem internationalem Sicherheitsstandard einzusetzen;
  6. sich für einen eigenständigen Rechtsrahmen für Small Modular Reactors einzusetzen und deren Potenzial für energieintensive Industriestandorte in Nordrhein-Westfalen zu untersuchen;
  7. die kerntechnische Forschung, Fachkräfteentwicklung und industrielle Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen zu stärken und dem Landtag binnen sechs Monaten über die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eines Wiedereinstiegs in die Kernenergie zu berichten;
  8. eine Standortsuche in Nordrhein-Westfalen zu initiieren, um die Inbetriebnahme von modernen und inhärent sicheren Kernkraftwerken bis zum Jahr 2035 zu ermöglichen.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 13:50 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

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