Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nicht hinnehmbar – Verurteilte Pädophile und Kinderschänder aus der Anonymität herausholen – Einführung eines Sexualstraftäterregisters für rechtskräftig wegen Straftaten nach §§ 176 ff. StGB verurteilte Personen

Lade Veranstaltungen

Am Donnerstag, den 16. Juli 2026, begründe ich im Landtag unter (TOP 5) unseren Antrag „Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nicht hinnehmbar – Verurteilte Pädophile und Kinderschänder aus der Anonymität herausholen – Einführung eines Sexualstraftäterregisters für rechtskräftig wegen Straftaten nach §§ 176 ff. StGB verurteilte Personen“ (Drucksache 18/20424). Wir beantragen:

Der Landtag stellt fest:

  • dass der sexuelle Missbrauch von Kindern gravierende, teils lebenslange Folgen für die Opfer und deren Angehörige hat;
  • dass zu den kurzfristigen Folgen Angst, Scham und Schuldgefühle, Verwirrung und Vertrauensverlust gegenüber Erwachsenen, Schlafstörungen und Albträume, Depressionen oder starke Stimmungsschwankungen, Rückzug oder auffälliges Verhalten sowie Leistungsabfall in der Schule gehören;
  • dass zu den langfristigen Folgen Posttraumatische Belastungsstörung, Depression, Angststörung, Schwierigkeiten, gesunde Beziehungen aufzubauen, geringes Selbstwertgefühl, Probleme mit Vertrauen und Bindung, ein erhöhtes Risiko für Selbstverletzung oder Suizidgedanken sowie körperliche Beschwerden ohne eindeutige medizinische Ursache (z. B. chronische Schmerzen) gehören;
  • dass Personen mit einer pädophilen sexuellen Präferenz im Durchschnitt ein höheres Risiko für erneute Sexualdelikte als Täter ohne diese Präferenz haben;
  • dass sich das sexuelle Interesse bei pädophilen Menschen auf Kinder bezieht, die sich vor und zu Beginn der Pubertät befinden (in der Regel 13 Jahre oder jünger); hierbei handelt es sich um einen besonders vulnerablen und schützenswerten Teil unserer Gesellschaft, deren Schutz die höchste Priorität genießen sollte.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine gesetzliche Regelung in den geeigneten Rechtsnormen zu schaffen, damit unter engen materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen Name, Anschrift und Foto rechtskräftig wegen Straftaten nach §§ 176 ff. StGB verurteilter Personen in geeigneter Weise auf den Internetseiten des Bundeskriminalamts sowie der Landeskriminalämter veröffentlicht werden dürfen. Eine Veröffentlichung soll dabei nur nach richterlicher Entscheidung erfolgen und voraussetzen, dass aufgrund konkreter Umstände weiterhin eine erhebliche Gefahr erneuter einschlägiger Straftaten besteht;
  • hierbei unter Berücksichtigung der Vorgaben des Grundgesetzes sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Anlehnung an das „US Sex Offender Registry“ die Dauer der Veröffentlichung von der Schwere der Tat abhängig zu machen und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Datenbankabfrage zur Verfügung zu stellen;
  • hierzu die Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen (BKA) mit der notwendigen bundesweiten Zuständigkeit auszustatten und Schnittstellen mit den jeweiligen Fachabteilungen der LKAs zu implementieren;
  • sich auf Bundesebene für eine weitere generelle Anhebung des Strafmaßes im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 ff. StGB einzusetzen, insbesondere auch um den Abschreckungseffekt weiter zu erhöhen, sowie
  • sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Klarstellung einzusetzen, wonach eine rechtskräftige Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern regelmäßig eine erhebliche Kindeswohlgefährdung indiziert und bei der Entscheidung nach § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) besonders zu berücksichtigen ist.

Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 13:50 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.

Diesen Beitrag verbreiten

Nach oben