Am Mittwoch, den 17. Juni 2026, begründe ich im Landtag unter (TOP 5) unseren Antrag „Strafvollzug entlasten, Ausschaffungen vorbereiten: Freiheitsstrafen ausländischer Straftäter im Herkunftsstaat vollstrecken“ (Drucksache 18/19786).
Der Landtag stellt fest:
- Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen ist personell, organisatorisch und finanziell erheblich belastet.
- Ein erheblicher Anteil der Gefangenen in Nordrhein-Westfalen besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Bei ausländischen Straftätern ohne Bleibeperspektive ist eine Resozialisierung in Deutschland nur eingeschränkt sinnvoll.
- Die Übertragung der Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen an den Herkunftsstaat oder unter engen Voraussetzungen an einen geeigneten Drittstaat ist rechtskonform.
- Eine konsequentere Nutzung der Vollstreckungsübertragung entlastet den Strafvollzug, senkt Kosten, nimmt Herkunftsstaaten stärker in Verantwortung und beschleunigt Rückführungsprozesse.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Übertragung der Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen ausländischer Straftäter an deren Herkunftsstaaten konsequent auszuweiten, zu vereinfachen und in der Praxis stärker zu nutzen;
- über den Bundesrat eine Initiative zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und weiterer einschlägiger Vorschriften zu ergreifen, um die Vollstreckung deutscher Freiheitsstrafen im Herkunftsstaat bei ausländischen Straftätern ohne Bleibeperspektive zu erleichtern;
- darauf hinzuwirken, dass bei verurteilten ausländischen Straftätern ohne Bleibeperspektive frühzeitig und standardisiert die Voraussetzungen einer Vollstreckungsübertragung in den Herkunftsstaat geprüft und entsprechende Verfahren unverzüglich eingeleitet werden;
- sich auf Bundesebene für den Abschluss neuer bilateraler Vollstreckungsabkommen mit geeigneten Herkunftsstaaten einzusetzen und zugleich darauf hinzuwirken, dass Modelle zur Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen in geeigneten Drittstaaten unter engen rechtsstaatlichen, völkerrechtlichen und praktischen Voraussetzungen geprüft und vorbereitet werden.
Meinen Redebeitrag können Sie voraussichtlich um 13:10 Uhr im Parlaments-TV verfolgen.
