Videos

Videos2022-05-28T13:50:29+02:00

August 2026

Umgang mit mutmaßlichen Kinderhandelsangeboten auf Online-Plattformen

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8446 (Drucksache 18/20593).

In den sozialen Netzwerken verbreiten sich derzeit Bilder und Videos, in denen behauptet wird, auf der Verkaufsplattform Vinted würden Kinder unter dem Deckmantel von Stofftierangeboten zum Kauf angeboten. Als vermeintliche Belege werden insbesondere Inserate für Stofftiere oder andere Gegenstände angeführt, die ungewöhnlich hohe Verkaufspreise sowie Beschreibungen wie Altersangaben, Geschlecht, Farbe oder Zustand enthalten.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes haben sich seit dem 23. Juni 2026 Anzeigen aus verschiedenen Bundesländern zu dem beschriebenen Phänomen gehäuft. Vergleichbare Hinweise zu angeblichem Kinderhandel über Online-Kleinanzeigen seien den Sicherheitsbehörden bereits aus der Vergangenheit bekannt. Diese hätten sich bislang jedoch nicht bestätigt. Auch der Polizei Hessen lagen nach dem erwähnten „ARD-faktenfinder“-Bericht keine belastbaren Hinweise auf tatsächliche Angebote im Zusammenhang mit Kinder- oder Menschenhandel und keine konkreten Erkenntnisse über eine akute Gefährdung von Kindern vor.

Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil von Kindern sind grundsätzlich ernst zu nehmen und sorgfältig zu prüfen. Darüber hinaus besteht jedoch die Gefahr, dass gezielte Falschmeldungen von realen Gefahren wie sexuellem Kindesmissbrauch ablenken.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Hinweise, Anzeigen oder sonstige Meldungen zu angeblichen Kinderhandelsangeboten auf Vinted oder vergleichbaren Online-Plattformen sind seit dem 1. Januar 2025 bei den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen?
  2. In wie vielen dieser Fälle wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?
  3. In wie vielen Fällen haben sich die vorgebrachten Verdachtsmomente bislang bestätigt?
  4. Wie arbeitet die Landesregierung mit dem Bundeskriminalamt, anderen Bundesländern, Plattformbetreibern und sozialen Netzwerken zusammen, um strafrechtlich relevante Inhalte frühzeitig zu erkennen und ggf. gezielte Falschmeldungen einzudämmen?
  5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um über reale Erscheinungsformen von Kinderhandel und sexuellem Kindesmissbrauch aufzuklären?

Die Antwort der Landesregierung ist entlarvend: Zu den entscheidenden Zahlen (Fragen 1 bis 3) gibt es keine Auskunft. Die Daten würden „statistisch nicht gesondert erfasst“. Eine Auswertung sei „mit vertretbarem Verwaltungsaufwand“ nicht möglich.

Zur Zusammenarbeit und Prävention folgt das übliche Standardrepertoire: Informationsaustausch mit dem BKA und der Landesanstalt für Medien, Vorträge in Schulen sowie ein jährliches Lagebild des LKA. Als konkrete Reaktion auf die virale Welle wird lediglich ein Online-Artikel des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes vom 9. Juli 2026 mit dem Titel „Fake News rund um Verkaufsportale: Nicht alles glauben, was viral geht“ angeführt.

Wieder einmal zeigt sich: Bei einem Thema, das Kinderschutz und öffentliche Sicherheit unmittelbar betrifft, bleibt die Landesregierung Zahlen und Transparenz schuldig.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20875).

„NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“: Unterstützerstrukturen und staatliche Förderung

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8309 (Drucksache 18/20311).

Die Kampagne „NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“ fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen auf, sich für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. Nach Angaben der Initiatoren wird die Kampagne von verschiedenen Organisationen, Vereinen, Verbänden, Initiativen und sonstigen Zusammenschlüssen unterstützt bzw. beworben.

Öffentliche Kampagnen, die auf politische Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags Nordrhein-Westfalen gerichtet sind, werfen Fragen nach ihren Unterstützerstrukturen auf. Dies gilt insbesondere dann, wenn daran Akteure beteiligt sind, die ihrerseits öffentliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Welche Organisationen, Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstigen Zusammenschlüsse unterstützen oder bewerben nach Kenntnis der Landesregierung den „NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“ öffentlich?
  2. Welche Initiatoren, Träger oder organisatorisch Verantwortlichen des „NRW-Appells – AfD-Verbot jetzt!“ sind der Landesregierung bekannt?
  3. Welche Landesmittel sind seit 2023 unmittelbar an die in den Fragen 1 und 2 genannten Akteure geflossen? (Bitte nach Empfänger, Förderprogramm, Förderzweck und Förderhöhe aufschlüsseln.)
  4. Welche Landesmittel sind seit 2023 mittelbar an die in den Fragen 1 und 2 genannten Akteure geflossen? (Bitte nach Empfänger, Weiterleitungsempfänger, Förderprogramm, Förderzweck und Förderhöhe aufschlüsseln.)
  5. Welche Vorgaben gelten für Empfänger von Landesmitteln hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Mittel für parteipolitisch ausgerichtete Kampagnen gegen eine im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretene Partei?

Die Antwort der Landesregierung lässt Zweifel daran aufkommen, wie ernst die CDU es mit ihrer Neutralitätsforderung in Bezug auf staatlich finanzierte Organisationen meint: Die CDU-geführte Landesregierung sieht es anscheinend nicht als notwendig an, zu prüfen, ob die öffentlichen Unterstützer des „NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“ staatliche Gelder erhalten und beantwortet die ersten vier Fragen nicht.

Zur fünften Frage stellt die Landesregierung jedoch fest: „Der Erhalt von Landesmitteln begründet für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger keine allgemeine politische Neutralitätspflicht.“

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20838).

Juli 2026

„NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“: Welche Aussagekraft hat die Unterschriftenkampagne für Nordrhein-Westfalen?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8308 (Drucksache 18/20310).

Trotz einer gerichtlichen Entscheidung, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, fordert die Kampagne „NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“ weiterhin öffentlich die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens. Nach Angaben der Initiatoren wurden dem Ministerpräsidenten Hendrik Wüst inzwischen mehr als 121.000 Unterschriften übergeben.

Die Bezeichnung „NRW-Appell“ suggeriert einen klaren Bezug zur Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Tatsächlich handelt es sich jedoch um keine Petition an den Landtag und auch um kein Bürgerbegehren mit gesetzlichen Anforderungen. Unterschreiben dürfen Personen aus der gesamten Bundesrepublik – unabhängig von einem Wohnsitz in NRW, einer deutschen Staatsangehörigkeit oder einem Wahlrecht. Der Appell ist damit eine rein private politische Unterschriftenkampagne.

Gleichwohl wird die hohe Unterschriftenzahl öffentlich als Beleg für eine breite Unterstützung eines AfD-Verbots dargestellt und gegenüber der Landesregierung sowie den Landtagsabgeordneten als Argument vorgebracht.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie viele Unterzeichner des „NRW-Appells – AfD-Verbot jetzt!“ ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben?
  2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob die von den Initiatoren veröffentlichte Zahl der Unterzeichner durch unabhängige Stellen überprüft wurde?
  3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verfahren zur Überprüfung der Angaben von Unterzeichnern des „NRW-Appells – AfD-Verbot jetzt!“ vor? (Bitte insbesondere auf Mehrfachunterzeichnungen sowie auf die Überprüfung von Identität und Wohnsitz eingehen.)
  4. Welche rechtliche Bedeutung misst die Landesregierung der Zahl der Unterzeichner des „NRW-Appells – AfD-Verbot jetzt!“ für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens bei?

Obwohl die Unterschriften dem Ministerpräsidenten übergeben worden sein sollen, weicht die Landesregierung einer inhaltlichen Beantwortung aus. Sie erklärt pauschal, die Angaben zu den Unterzeichnern und deren Wohnsitz lägen nicht in ihrem Verantwortungsbereich. Eine Überprüfung der veröffentlichten Zahlen – etwa auf Mehrfachunterzeichnungen, Identität oder tatsächlichen Wohnsitz in NRW – hält sie offenbar nicht für erforderlich. Auch für eine rechtliche Bewertung der Unterschriftenkampagne für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens sieht sie ausdrücklich „keinen Anlass“.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20653).

Psychische Erkrankungen im nordrhein-westfälischen Strafvollzug

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8279 (Drucksache 18/20231).

Psychische Erkrankungen können kriminelles Verhalten begünstigen, zum Beispiel durch Substanzmissbrauch oder ein mit der Erkrankung einhergehendes instabiles soziales beziehungsweise wirtschaftliches Umfeld. Die Behandlung psychischer Erkrankungen im Strafvollzug ist daher elementar, um die Rückfälligkeitswahrscheinlichkeit zu verringern.

Aus diesem Grund fragten wir die Landesregierung:

  1. Welche zehn psychiatrischen Diagnosen traten im Jahr 2025 im nordrhein-westfälischen Strafvollzug am häufigsten auf?
  2. Wie viele Gefangene wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils aufgrund psychischer Erkrankungen stationär behandelt?
  3. Wie viele Stellen für Psychologen bestanden zum 31. Dezember 2025 im nordrhein-westfälischen Justizvollzug?
  4. Wie viele der Stellen gemäß Frage 3 waren zum 31. Dezember 2025 unbesetzt?
  5. Wie viele Stellen für Fachärzte für Psychiatrie bestanden zum 31. Dezember 2025 im nordrhein-westfälischen Justizvollzug?

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass gut zehn Prozent der Planstellen für Psychologen unbesetzt sind. Auffallend ist zudem, dass die Zahl der stationären Behandlungen in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist: von 194 im Jahr 2023 auf 288 im Jahr 2025. Ob dies mit einem tatsächlichen Anstieg psychischer Erkrankungen oder einer Veränderung der Zusammensetzung der Gefangenen zusammenhängt, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20580).

Suchterkrankungen im nordrhein-westfälischen Strafvollzug

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8278 (Drucksache 18/20230).

Suchterkrankungen können kriminelles Verhalten begünstigen, zum Beispiel durch Beschaffungskriminalität oder ein mit der Erkrankung einhergehendes instabiles soziales beziehungsweise wirtschaftliches Umfeld. Die Behandlung von Suchterkrankungen im Strafvollzug ist daher elementar, um die Rückfälligkeitswahrscheinlichkeit zu verringern.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Gefangene litten im Jahr 2025 unter einer Abhängigkeit? (Bitte jeweils für Alkohol-, Cannabis-, Kokain-, Opioid-, Amphetamin- oder Mehrfachabhängigkeit aufführen)
  2. Wie viele Gefangene befanden sich in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils in einer Substitutionsbehandlung?
  3. Wie viele Gefangene nahmen in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils an strukturierten Suchttherapie- oder Entwöhnungsprogrammen teil?
  4. Wie viele suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte standen zum 31. Dezember 2025 im nordrhein-westfälischen Justizvollzug zur Verfügung?
  5. Wie viele Gefangene befanden sich zum 31. Dezember 2025 auf Wartelisten für eine suchttherapeutische Behandlung?

Die Antwort der Landesregierung erschreckt: Weder wird statistisch erfasst, wie viele Gefangene unter einer Suchterkrankung litten, noch, wie viele Gefangene sich auf einer Warteliste für eine suchttherapeutische Behandlung befinden. So ist es nicht möglich, zu bewerten, ob die aktuellen Strukturen ausreichend sind oder ob ein höherer Bedarf als angeboten besteht.

Weiterhin beantwortet die Landesregierung nicht die Frage, wie viele suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte zur Verfügung stehen. Sie spricht davon, dass „Anstaltsärztinnen und -ärzte […] über die Fachkunde ‘Suchtmedizinische Grundversorgung’ verfügen [sollen]“, aber beantwortet nicht, wie viele der Ärzte letztlich diese Qualifikation besitzen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20579).

Infektionskrankheiten im nordrhein-westfälischen Strafvollzug

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8276 (Drucksache 18/20228).

Gefangene weisen aufgrund bestehender Vorerkrankungen, Suchterkrankungen sowie besonderer sozialer Risikofaktoren häufig erhöhte gesundheitliche Belastungen auf. Hierzu zählen insbesondere übertragbare Infektionskrankheiten, deren frühzeitige Erkennung und Behandlung sowohl für die Betroffenen als auch für den Gesundheitsschutz innerhalb der Justizvollzugseinrichtungen von Bedeutung sind.

Vor diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse an belastbaren Daten zur Verbreitung relevanter Infektionskrankheiten im nordrhein-westfälischen Strafvollzug.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Gefangene waren zum 31. Dezember 2025 mit Hepatitis B infiziert?
  2. Wie viele Gefangene waren zum 31. Dezember 2025 mit Hepatitis C infiziert?
  3. Wie viele Gefangene waren zum 31. Dezember 2025 HIV-positiv?
  4. Wie viele Fälle aktiver Tuberkulose wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils festgestellt?
  5. Welche Screening- und Präventionsmaßnahmen für HIV, Hepatitis und Tuberkulose werden im nordrhein-westfälischen Strafvollzug durchgeführt?

Die Antwort der Landesregierung überrascht: Trotz der bestehenden Meldepflichten bezüglich Infektionen mit Hepatitis B und C sowie HIV kann die Landesregierung keine Angaben zu der Zahl der mit diesen Krankheiten infizierten Gefangenen machen. Zudem wird in den Justizvollzugseinrichtungen nicht verpflichtend auf diese Krankheiten getestet. Das ist umso bemerkenswerter, da bei entsprechender Behandlung das Risiko einer Übertragung auf weitere Gefangene und Justizvollzugsbeamte stark vermindert wäre.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20578).

Gefängnis für kriminelle Ausländer? Das reicht nicht!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Zum vollständigen Antrag „Strafvollzug entlasten, Ausschaffungen vorbereiten: Freiheitsstrafen ausländischer Straftäter im Herkunftsstaat vollstrecken“ (Drucksache 18/19786).

Was ein FDP-Antrag mit Sternentaler zu tun hat.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Zum Antrag „Milliarden aus Cum-Ex und Cum-Cum Geschäften sichern statt verjähren lassen – Finanzkriminalität mit wirksamen Strukturen bekämpfen“ der FDP (Drucksache 18/19801).

Nach oben