August 2025
Kommunalaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens – Wie oft musste das Land 2024 einschreiten?
Das Land führt die Kommunalaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte. Diese Aufgabe übernehmen die 5 Bezirksregierungen. Die Kommunalaufsicht ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und soll einen gesetzeskonformen Ablauf der internen Verwaltung und der Arbeit von Kommunen untereinander gewährleisten und die Rechte der Bürger in den Kommunen schützen. Die Kommunalaufsicht wird entweder aus eigenem Antrieb tätig oder weil Sie mittels Beschwerden von Bürgern, Fraktionen oder Behörden auf einen vermeintlichen Missstand hingewiesen wird.
Besondere Verantwortung obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Leitung von Ministerin Ina Scharrenbach (CDU), wenn gegen kommunale Amtsträger strafrechtliche Ermittlung eingeleitet werden, wie zum Beispiel gegen den Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) oder den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU).
Ob die zuständigen Stellen Ihren Aufsichtspflichten stets nachgekommen sind, bedarf daher einer besonderen Kontrolle.
Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Paderborn):
- Wie viele Beschwerden aus dem Kreis Paderborn wurden an die Kommunalaufsicht gerichtet? Bitte einzeln darstellen, ob die Kommunalaufsicht aktiv wurde. Wenn ja, bitte die Maßnahmen darstellen. Wenn nein, bitte begründen wieso nicht.
- Wie oft wurde die Kommunalaufsicht aus eigenem Antrieb innerhalb des Kreises Paderborn aktiv? Bitte einzeln aufschlüsseln und die ergriffenen Maßnahmen darstellen.
In ihrer Antwort gibt die Landesregierung zu, dass im Jahr 2024 pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt eine bis zu niedrig zweistelliger Zahl an Beschwerden an die Kommunalaufsicht gerichtet wurden. Darüber, ob diese Beschwerden bearbeitet wurden, gibt die Landesregierung keine Auskunft.
Weiter gibt die Landesregierung keine Auskunft darüber, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht aus eigenem Antrieb tätig wurde. Sie begründet dies damit, dass „derartige Reportings […] in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht leistbar“ seien.
Dies verwundert, da die Landesregierung, ausweislich ihrer Antwort, weiß, welche Beschwerden an die Kommunalaufsicht gerichtet wurden. Entsprechend sollten alle weiteren Arten des Tätigwerdens auf eigenen Antrieb erfolgt sein.
Kleine Anfrage:
- Bielefeld: Kleine Anfrage 5955 (Drucksache/14608), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15215)
- Kreis Gütersloh: Kleine Anfrage 5975 (Drucksache/14628), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15236)
- Kreis Herford: Kleine Anfrage 5977 (Drucksache/14630), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15238)
- Kreis Höxter: Kleine Anfrage 5978 (Drucksache/14631), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15239)
- Kreis Lippe: Kleine Anfrage 5980 (Drucksache/14633), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15241)
- Kreis Minden-Lübbecke: Kleine Anfrage 5982 (Drucksache/14635), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15244)
- Kreis Paderborn: Kleine Anfrage 5984 (Drucksache/14637), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15246)
Juli 2025
Krankenhausskandal im Kreis Minden-Lübbecke – Welche Rolle spielt Minister Laumann?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5825 (Drucksache 18/14343).
Die medizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen steht zunehmend unter Druck. Besonders deutlich wird dies im Kreis Minden-Lübbecke, wo die Klinikstandorte Rahden und Lübbecke bereits geschlossen wurden bzw. von einer Schließung betroffen sind.
Als Kompensation ist unter anderem der Bau eines neuen Klinikums in Espelkamp vorgesehen, damit die medizinische Grundversorgung in der Region sichergestellt werden kann. Die Gesamtkosten der Projekte sollten sich zunächst auf rund 356 Mio. EUR belaufen. Inzwischen liegen aktuelle Schätzungen 20 bis 25 Prozent über den ursprünglich prognostizierten Kosten.
Die Haushaltslage des Kreises Minden-Lübbecke ist desolat; mittlerweile wurde eine Haushaltssperre verhängt. Für das laufende Jahr wird bei den Mühlenkreiskliniken mit einem Defizit von rund 24 Mio. EUR gerechnet. Zudem sind die Handlungsspielräume der kommunalen Ebene zusätzlich einschränkt. Viele Kommunen in der Region beklagen seit Jahren eine strukturelle Unterfinanzierung, verschärft durch steigende Sozialausgaben, rückläufige Einnahmen und wachsende Umlagen.
Die Finanzierung des Neubauprojekts hängt dabei insbesondere von staatlichen Fördermitteln ab, die jedoch trotz anderslautender Berichterstattung in der Presse im Jahr 2022 nicht gesichert erscheint. Wie das Westfalen-Blatt berichtete, wurde laut Angaben des Kreishauses per E-Mail aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) eine Summe von 178 Millionen Euro aus dem Bundesstrukturfonds II genannt, die unter anderem für die Neubaupläne vorgesehen waren.
Mittlerweile wurde von Seiten der Mühlenkreiskliniken für die Umsetzung der Baumaßnahmen ein erneuter Förderantrag beim Land NRW gestellt.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Hat Minister Karl-Josef Laumann eine persönliche Zusage für Fördermittel erteilt? (Falls ja, bitte angeben: gegenüber wem, wann und in welcher Form)
- Sollte Minister Karl-Josef Laumann eine solche Fördermittelzusage nicht erteilt haben: Wurde eine Fördermittelzusage durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) erteilt? (Falls ja, bitte angeben: von wem gegenüber wem, wann und in welcher Form)
- Hat es Absprachen bezüglich der Bewilligung von Fördermitteln zwischen Minister Karl-Josef Laumann, Bediensteten des MAGS, der ehemaligen Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke Anna Katharina Bölling (CDU) und/oder dem aktuellen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke Ali Dogan (SPD) gegeben? (Falls ja, bitte angeben: von wem gegenüber wem, wann und in welcher Form)
- Haben sonstige Gespräche bezüglich der Bewilligung von Fördermitteln zwischen Minister Laumann, Bediensteten des MAGS, der ehemaligen Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke Anna Katharina Bölling (CDU) und/oder dem aktuellen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke Ali Dogan (SPD) stattgefunden? (Falls ja, bitte angeben: wer mit wem, wann und in welcher Form)
- Sollte eine Bewilligung von Fördermitteln nicht erfolgen: Wird sich das Land NRW an den Erschließungskosten oder sonstigen Kosten des geplanten Krankenhausneubaus in Espelkamp beteiligen?
In ihrer Antwort teilt die Landesregierung mit, dass es weder durch das MAGS noch durch den Minister Karl-Josef Laumann persönlich eine Zusage für Fördermittel erteilt hätten.
Bezüglich der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II verweist die Landesregierung auf das Bundesamt für Soziale Sicherung, dessen Entscheidung notwendig sei für einen Förderbescheid der Landesregierung.
Für den Fall, dass die Fördermittel nicht bewilligt werden, verweist die Landesregierung auf einen Transformationsfonds bei welchem die Mühlenkreiskliniken Fördermittel betragen können sollen. Ob eine Förderung der Mühlenkreiskliniken durch diesen Transformationsfonds überhaupt möglich ist, teilt die Landesregierung nicht mit.
Es scheint, dass die Gesundheitsversorgung im Kreis Minden-Lübbecke für die Landesregierung keine Priorität besitzt.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14909).
Gerechtigkeit für jedermann: Das Prinzip der Rechtsgleichheit muss im Strafrecht weiterhin für alle gelten. Gegen die Einführung eines zusätzlichen Mordmerkmals „Femizid“

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Warum will die FDP diese Beweismittel vernichten?

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Juni 2025
Ausländer in deutschen Gefängnissen – Wie hoch ist die finanzielle Belastung für NRW?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5650 (Drucksache 18/13461).
Allein im Jahr 2024 wurden bundesweit 1.285 Tatverdächtige ohne deutschen Pass wegen Mord oder Totschlag registriert, darunter 442 Flüchtlinge. Von Abschiebung kann in den meisten Fällen jedoch keine Rede sein: Die Täter verbüßen ihre Haftstrafen in deutschen Gefängnissen.
Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden: Ein einzelner Hafttag für einen ausländischen Straftäter kostet rund 200 Euro. Bei derzeit 531 verurteilten Mördern, 526 Totschlägern und 162 Personen wegen versuchten Mordes ohne deutsche Staatsbürgerschaft summieren sich die Kosten auf monatlich etwa 7,5 Millionen Euro – das entspricht rund 90 Millionen Euro jährlich.
Der hessische Minister für Internationales, Manfred Pentz, fordert vor diesem Hintergrund einen grundlegenden Kurswechsel in der deutschen Strafvollzugspolitik. Er spricht sich dafür aus, schwerkriminelle Ausländer bereits ab dem ersten Hafttag konsequent in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Pentz argumentiert, dass es nicht vermittelbar sei, wenn ausländische Straftäter aufgrund besserer Haftbedingungen in Deutschland verbleiben dürften, während die Opfer und deren Angehörige nicht nur mit ihren Schicksalen, sondern auch mit den finanziellen Lasten über Steuern belastet würden. Eine humanitäre Begründung für den Verbleib in Deutschland – etwa wegen der Haftbedingungen im Herkunftsland – sei bei besonders schweren Gewalttaten nicht länger haltbar.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
- Wie hat sich die Zahl der Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
- Wie hat sich die Zahl der Personen mit einer Mehrfachstaatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
- Wie haben sich die Kosten für die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen pro Gefangenen seit 2015 bis heute pro Monat entwickelt?
Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass auch in Nordrhein-Westfalen hohe Kosten für die Unterbringung ausländischer Straftäter entstehen: Mehr als 1,1 Millionen Euro pro Tag musste der nordrhein-westfälische Steuerzahler für diese im Jahr 2024 aufbringen.
Weiter offenbart die Antwort der Landesregierung eine weitere erschreckende Entwicklung: Während die Zahl der inhaftierten Straftäter mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft zwischen 2015 und 2025 um knapp ein Drittel abnahm, so stieg die Zahl der inhaftierten ausländischen Straftäter in diesem Zeitraum um mehr als 15 Prozent. Die Zahl der inhaftierten Straftäter mit deutscher und nichtdeutscher Staatsbürgerschaft hat sich sogar mehr als vervierfacht.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14392).
FDP hat nichts aus ihrem Scheitern gelernt!

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Förderung durch Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks in den Kreisen Nordrhein-Westfalens im Jahr 2024
Die Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrere umfangreiche Programme zur Förderung „zivilgesellschaftlicher Beteiligung“ auf den Weg gebracht. 2018 wurde mit dem Heimat-Scheck begonnen, 2023 folgte der Europa-Scheck und dieses Jahr der Umweltscheck. Damit werden eine Vielzahl an Projekten, Veranstaltungen und Organisationen im gesamten Land finanziell unterstützt.
Die Landesregierung verkauft diese ‚Schecks‘ stets als Erfolg und erweitert die finanziellen Mittel ebenso wie immer neue Themengebiete.
Auf die Frage, welchen genauen Zweck die Förderungen erreichen sollen oder wie sie den bisherigen Erfolg bemisst, blieb die Landesregierung bisher eine klare Antwort schuldig.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Welche Projekte oder ähnliches wurden 2024 im Kreis Paderborn durch ein solches Programm gefördert? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
- Welche Anträge wurden 2024 abgelehnt? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
- Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel?
- Wie bemisst die Landesregierung den Erfolg der geförderten Projekte? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
Bezüglich der ersten beiden Fragen verweist die Landesregierung auf diverse eigentliche Veröffentlichungen, wobei sich jedoch zeigt, dass bezüglich abgelehnter Anträge wenig Transparenz herrscht beziehungsweise bezüglich der Umweltchecks wegen eines „Programmfehlers“ keine Auskunft gegeben werden kann.
Auf die Frage, wie die Landesregierung die Verwendung der Mittel kontrolliert, antwortet sie knapp: „Die Prüfung der Verwendung der Mittel nebst Erfolgskontrolle erfolgt gemäß den Regeln der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.“
Zur vierten Frage führt die Landesregierung zum Beispiel aus, dass Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks „bedeutende Instrumente zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ seien und dass Europa-Schecks dazu beitrügen, „dass Bürgerinnen und Bürger sich für die europäischen Werte in Nordrhein-Westfalen einsetzen und den europäischen Gedanken in der Zivilgesellschaft stärken.“ Dabei bleibt die Landesregierung bleibt den Nachweis schuldig, wie die Fördermittel konkret zum behaupteten Erfolg beitragen.
Kleine Anfragen:
- Bielefeld: Kleine Anfrage 5484 (Drucksache/13599), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14151)
- Kreis Gütersloh: Kleine Anfrage 5504 (Drucksache/13619), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14171)
- Kreis Herford: Kleine Anfrage 5505 (Drucksache/13620), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14172)
- Kreis Höxter: Kleine Anfrage 5506 (Drucksache/13621), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14173)
- Kreis Lippe: Kleine Anfrage 5509 (Drucksache/13624), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14176)
- Kreis Minden-Lübbecke: Kleine Anfrage 5511 (Drucksache/13626), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14150)
- Kreis Paderborn: Kleine Anfrage 5513 (Drucksache/13628), Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14179)
Mai 2025
Umdeutung der rechtlich unbestimmten, beliebig definierbaren Begriffe „Hass“ und „Hetze“ für politische Zwecke
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5403 (Drucksache 18/13461).
Immer öfter agieren auch Mitglieder der Landesregierung in der politischen Debatte mit den Begriffen „Hass“ und „Hetze“. Anders als klar definierte Straftatbestände, wie z. B. üble Nachrede oder Verleumdung, sind diese aber nicht eindeutig definiert. „Hass“ ist zunächst einmal ein Gefühl, wie am anderen Ende der Skala „Liebe“. Eine Strafbarkeit von Gefühlen gibt es nicht.
Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff der „Hetze“. Was als „Hetze“ definiert wird, ist subjektiv und liegt zunächst einmal im Auge des Betrachters. Ist damit ein Straftatbestand, wie z. B. Volksverhetzung gemeint, dann gibt es hierzu eine Definition im Strafgesetzbuch. Ist damit aber kein Straftatbestand gemeint, sondern z. B. lediglich Kritik (auch wenn diese überspitzt oder polemisch ist) an Regierungshandeln oder politischen Mitbewerbern innerhalb und außerhalb der Regierung, dann ist dies für den Adressaten ggf. ärgerlich, aber selbstverständlich legal und Teil des politischen Diskurses in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat.
Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, was Vertreter der Landesregierung im Detail meinen, wenn sie mit den Begriffen „Hass“ und „Hetze“ agieren. Wer damit völlig zu Recht lediglich strafbare Handlungen beklagen möchte, sollte diese besser auch konkret benennen, um nicht dem Verdacht zu unterliegen andere, nicht strafbare und verfassungskonforme Positionen und Aussagen mit den Begriffen „Hass“ und „Hetze“ quasi kriminalisieren zu wollen, was im Extremfall einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gleichkäme.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie definiert die Landesregierung die rechtlich unbestimmten Begriffe „Hass“ und „Hetze“ genau? (Bitte jeweils im Detail ausführen)
- Welche strafbaren Handlungen subsumiert die Landesregierung unter den Begriffen „Hass“ und „Hetze“ im Detail? (Bitte die zugehörigen Paragrafen im StGB listen)
- Welche nicht strafbaren Handlungen subsumiert die Landesregierung unter den Begriffen „Hass“ und „Hetze“ im Detail? (Bitte im Detail listen und konkrete Beispiele benennen)
- Sollte die Landesregierung auch nicht-strafbare Handlungen unter den Begriffen „Hass“ und „Hetze“ subsumieren: Warum und insbesondere auf Basis welcher Rechtsgrundlage werden von Seiten der Landesregierung nicht strafbare Handlungen kriminalisiert? (Bitte auch Angaben zur Verfassungskonformität eines derartigen Vorgehens tätigen)
- Inwiefern ist ein derartiges Vorgehen nach Ansicht der Landesregierung mit der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit, der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Meinungsfreiheit als Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat, mit europäischem Recht, wie z. B. der Europäischen Menschenrechtskonvention, bzw. mit der UN-Menschenrechtskonvention (Art. 19) kompatibel? (Bitte im Detail ausführen)
Statt eine konkrete Antwort zu geben, verweist die Landesregierung in ihrer Antwort auf Frage 1 auf Fragen in unserer Großen Anfrage 23 (Drucksache 18/9680) und im Weiteren auf die Antwort auf Frage 1. Aber schon in ihrer Nichtantwort gibt die Landesregierung zu, dass es „keine klare, allgemein akzeptierte Definition“ gebe und die Begriffe keine juristisch definierten Begriffe seien.
Dass die Landesregierung sich weiter weigert, eine Abgrenzung zwischen legalen Meinungsäußerungen strafbaren Handlungen vorzunehmen und sogar Meldestellen eingerichtet hat, welche explizit auch legale Meinungsäußerungen dokumentieren sollen, lässt den Schluss zu, dass die Landesregierung den Aufbau von Chilling Effects, das heißt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Selbstzensur, mindestens in Kauf nimmt.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/13982).