Mai 2026
Einstellungen von Strafverfahren gegen Geldauflagen gemäß § 153a StPO an den Amtsgerichten – begünstigte Organisationen und Verteilungspraxis
Nach § 153a StPO können Strafverfahren mit Zustimmung des zuständigen Gerichts vorläufig eingestellt werden, wenn der Beschuldigte bestimmte Auflagen oder Weisungen erfüllt. Zu diesen Auflagen zählt insbesondere die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung. Diese Form der Verfahrensbeendigung stellt ein etabliertes Instrument der Strafrechtspflege dar und wird in einer Vielzahl von Verfahren angewandt.
Da die Auswahl der begünstigten Einrichtungen regelmäßig im Zusammenhang mit Entscheidungen einzelner Staatsanwaltschaften und Gerichte erfolgt, ist eine transparente und differenzierte Betrachtung nach jedem einzelnen Strafgericht in Nordrhein-Westfalen erforderlich, um Gleichbehandlung, Nachvollziehbarkeit und rechtsstaatliche Standards sicherzustellen.
Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Amtsgerichts Minden):
- Wie viele Strafverfahren wurden am Amtsgericht Minden in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils nach § 153a StPO gegen Geldauflagen eingestellt? (Bitte jahresscharf nach Monaten aufschlüsseln.)
- Welche Organisationen, Vereine oder sonstigen Einrichtungen haben am Amtsgericht Minden in den Jahren 2022 bis 2025 Geldauflagen nach § 153a StPO erhalten? (Bitte jahresscharf nach Datum, dem Namen der Einrichtung, dem Zweck (z. B. Opferhilfe, Soziales, Kultur, Umwelt) sowie der Höhe der der zugewiesenen Geldauflagen aufschlüsseln.)
- Nach welchen rechtlichen, organisatorischen oder verwaltungsinternen Kriterien erfolgt die Auswahl der begünstigten Einrichtungen bei Einstellungen nach § 153a StPO am Amtsgericht Minden?
- In wie vielen Fällen wurden am Amtsgericht Minden in den Jahren 2022 bis 2025 die im Rahmen des § 153a StPO auferlegten Geldauflagen nicht oder nicht vollständig erfüllt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
Die Antwort der Landesregierung ist erschreckend: Zwar existiert anscheinend eine Liste der summierten Geldauflagen pro Empfänger über alle Gerichte in Nordrhein-Westfalen, jedoch keine gerichtsscharfe Auswertung der Empfänger von Geldauflagen. In Anbetracht dessen, dass Geldauflagen für Vereine anscheinend so lukrativ sind, dass sich der Begriff „Geldauflagenmarketing" gebildet hat und sogar Agenturen existieren, welche sich zu den „bundesweit führenden Agenturen für das Geldauflagenmarketing" zählen, scheint es dringend geboten, hier mehr Transparenz zu schaffen, um dem Vorwurf einer möglichen Beeinflussung oder Vorteilsnahme durch Richter und Staatsanwälte entgegenzutreten.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen
Die Verlängerung eines Jagdscheins ist ein Verwaltungsakt. Betroffene können dagegen mit Verpflichtungsklagen, Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz oder Untätigkeitsklagen nach § 75 VwGO vorgehen. In Nordrhein-Westfalen kommt es seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems im Oktober 2024 zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten.
Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Minden-Lübbecke):
- In wie vielen Fällen wurde im Kreis Minden-Lübbecke in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
- In wie vielen Fällen wurden im Kreis Minden-Lübbecke in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
- In wie vielen Fällen wurden im Kreis Minden-Lübbecke in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
- Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Minden-Lübbecke jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass in den allermeisten Kreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2023 bis 2026 keine oder nur sehr wenige Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz, Hauptsacheklagen oder Untätigkeitsklagen im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen geführt wurden.
Zur entscheidenden Frage 5 verweigert die Landesregierung jedoch jede inhaltliche Bewertung. Sie erklärt lapidar, es sei „nicht Aufgabe der Landesregierung, ein Bundesgesetz im Sinne der Fragestellung einzuordnen".
Es ist der Gipfel der Absurdität!
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Jagdscheinverlängerungen in Nordrhein-Westfalen – Bearbeitungsdauer und Ursachen von Verzögerungen
Aus der Praxis wird über Verzögerungen bei der Bearbeitung von Jagdscheinverlängerungen berichtet. Als Ursache wird insbesondere ein erhöhter Prüf- und Abstimmungsaufwand im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung genannt. Dieser steht im Zusammenhang mit bundesgesetzlichen Änderungen, insbesondere mit dem seit Oktober 2024 geltenden Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, durch das auch Änderungen im Waffenrecht erfolgt sind.
Das Jagdjahr beginnt in Nordrhein-Westfalen traditionell am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres. Die vom Kalenderjahr abweichende Festlegung orientiert sich an den biologischen Entwicklungszyklen der Wildtiere. Da Jagdscheine regelmäßig mit Ablauf des 31. März ihre Gültigkeit verlieren, können verspätete Verlängerungen praktische und rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf die Jagdausübung, bestehende Jagdpachtverhältnisse sowie den fortbestehenden Besitz jagdlich zugelassener Waffen und Munition.
Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Minden-Lübbecke):
- Wie viele Anträge auf Verlängerung eines Jagdscheins wurden im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026 gestellt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
- Wie lange dauerte die jeweilige Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026 durchschnittlich? (Bitte jahresscharf die Bearbeitungsdauer der jeweiligen Anträge auf Jagdscheinverlängerung angeben.)
- Welche Ursachen für Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Minden-Lübbecke sind der Landesregierung bekannt?
- In wie vielen Fällen wurde im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins abgelehnt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln und Ablehnungsgründe benennen.)
- In wie vielen Fällen wurde im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Jagdschein nicht vor Ablauf der vorherigen Geltungsdauer verlängert, obwohl der Antrag auf Verlängerung vor dem 1. April des jeweiligen Jahres gestellt wurde? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
Die Landesregierung spricht zwar in ihrer Antwort davon, dass sie "eine praxistaugliche Umsetzung dieses neuen Gesetzes [Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems] erarbeitet und umgesetzt" habe, relativiert dies aber im gleichen Zuge damit, dass für die Jahre 2025 und 2026 die Jagdscheininhaber zu einer frühzeitigen Antragstellung aufgerufen wurden, da mit verlängerten Bearbeitungszeiten gerechnet werden musste.
Aufschlussreich sind besonders die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten und die Zahl der Jagdscheine, die nicht vor Ablauf der vorherigen Geltungsdauer verlängert werden konnten, obwohl ein Antrag vor dem 1. April des jeweiligen Jahres gestellt wurde:
Die langsamsten Bearbeitungen finden statt im Rhein-Kreis Neuss mit angegebenen zwei bis 52 Wochen und die Stadt Bottrop mit bis zu sechs Monaten. Wie man zeitgerecht einen Antrag stellt, wenn die Bearbeitungsdauer bis zu einem Jahr dauert, erschließt sich nicht. Auch beantwortet die Landesregierung nicht, wie es überhaupt zu diesen langen durchschnittlichen Bearbeitungsdauern kommen kann.
Bezüglich der nicht pünktlichen Bearbeitung ist die Situation in der Stadt Köln besonders problematisch, da anscheinend zirka ein Drittel der Anträge nicht vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden kann.
April 2026
Umgang mit Dienstwohnungen im Zuge geplanter baulicher Veränderungen der Justizvollzugsanstalt Remscheid
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 7444 (Drucksache 18/18381).
Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine umfassende bauliche Erneuerung der Justizvollzugsanstalt Remscheid, wovon auch die Dienstwohnungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt betroffen sein sollen. Aus Medienberichten geht hervor, dass die Bewohner der Dienstwohnungen aufgefordert wurden, diese zu verlassen, obwohl die Planungen noch gar nicht abgeschlossen sind.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Welche konkreten Planungen bestehen aktuell hinsichtlich der künftigen Nutzung bzw. der Aufgabe der Dienstwohnungen im Umfeld der Justizvollzugsanstalt Remscheid?
- In wie vielen Fällen wurden Bedienstete seit 2023 aufgefordert, ihre Dienstwohnungen im Umfeld der Justizvollzugsanstalt Remscheid aufzugeben?
- Wie viele Dienstwohnungen im Umfeld der Justizvollzugsanstalt Remscheid stehen derzeit leer?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Nachteile für betroffene Bedienstete zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf Wohnraumbeschaffung, Pendelzeiten und entstehende Mehrkosten?
- Auf welcher Grundlage bewertet die Landesregierung die derzeitige Freiziehung von Dienstwohnungen, obwohl der Beginn der baulichen Maßnahmen nach aktuellem Stand frühestens ab Ende 2026 bzw. im Jahr 2027 vorgesehen ist?
In ihrer Antwort bestätigt die Landesregierung, dass sich „Details zur künftigen Nutzung oder zum Abriss der Dienstwohnungen […] erst im Laufe der weiteren Planungen ergeben“ werden. Daher verwundert es, dass die Landesregierung weiter mitteilt, dass sie seit 2023 35 Dienstwohnungsinhabern die Dienstwohnungszuweisung widerrufen habe. Die zugesagte Abordnung an eine Wunschanstalt für die Dienstwohnungsinhaber wird dabei nur ein kleiner Trost sein, da dabei die nahegelegene JVA Wuppertal-Ronsdorf ausgeschlossen ist.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19080).
13-Jährige mit Vollbart wirklich strafunmündig?
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Zum vollständigen Antrag „Verbrechen ahnden – Strafmündigkeit reformieren“ (Drucksache 18/18095).
Das ist Politik ohne Schamgrenze und Anstandsgefühl
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Sie ahnen nicht, wie man russisches Gas ersetzen will…
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