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Mai 2021

Noch mehr Europa ist nicht die Lösung

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Zum Gesetzesentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen“ der Landesregierung (Drucksache 17/13357).

Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5221 (Drucksache 17/13203).

Am 15. März 2021 hat die Bundesregierung die Corona-Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca vorerst ausgesetzt. Auslöser für diese Entscheidung waren Meldungen über (im Allgemeinen sehr selten vorkommende) Thrombosen der Hirnvenen, welche in einem zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen in Deutschland und Europa aufgefallen waren. Die Empfehlung, die Impfungen mit dem Wirkstoff von AstraZeneca zunächst auszusetzen, wurde vom Paul-Ehrlich-Institut ausgesprochen – weitere Untersuchungen des zeitlichen Zusammenfallens von Impfungen und Thrombosen sind aus Sicht des Instituts nötig.

Dänemark, Norwegen, Island, Bulgarien, Irland, Niederlande, Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Italien und Rumänien hatten bereits vor dem 15. März die Nutzung bestimmter Chargen des Impfstoffs gestoppt.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle, bei denen Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Verabreichung eines Vakzins gegen das Coronavirus Covid-19 stehen, sind in Nordrhein-Westfalen registriert worden? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Art der Nebenwirkung, Kreisen und kreisfreien Städten)
  2. In wie vielen unter Punkt 1. bezeichneten Fällen kam es zu einer schweren Nebenwirkung gemäß § 4 Absatz 13 Arzneimittelgesetz? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Art der Nebenwirkung, Kreisen und kreisfreien Städten)
  3. Wie viele Dosen der Vakzine gegen das Coronavirus Covid-19 wurden bisher in Nordrhein-Westfalen verimpft? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Kreisen und kreisfreien Städten)
  4. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen, die ein Vakzin gegen das Coronavirus Covid-19 verabreicht bekommen haben, waren in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Impfung für mindestens einen Tag arbeitsunfähig? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Kreisen und kreisfreien Städten)
  5. Wer haftet für festgestellte Impfschäden, die durch ein Vakzin gegen das Coronavirus Covid-19 verursacht wurden?

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass es bis zum Stichtag 26. März 2021 in 80 Fällen einen Verdacht auf eine „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ gab, welche dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wurden. Dabei wurde anscheinend nicht erhoben, bei wie vielen dieser Fälle es sich um „schwerwiegende Nebenwirkungen“ nach § 4 Abs. 13 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln handelte („Schwerwiegende Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen“).

Bezüglich der Haftung für Impfschäden verweist die Landesregierung auf § 60 Abs. 1 Satz des Infektionsschutzgesetz, welches auf eine Versorgung entsprechend den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes verweist. Es bleibt jedoch unklar, wer diese Versorgung zu leisten hat und an wen man sich diesbezüglich wenden muss. In diesem Zuge verweist die Landesregierung auch auf „die ärztliche Sorgfaltspflicht bei der Indikationsstellung im Einzelfall“ und die „Aufklärung“. Es steht also zu befürchten, dass, sollte es zu einem Impfschaden kommen, Verantwortlichkeiten so lange hin und her geschoben werden, bis der Geschädigte keine Kraft mehr zur Durchsetzung seiner Ansprüche hat.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13562).

April 2021

Impfchaos oder erfolgreicher Impfstart? Wie ist die Situation in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen?

Die 53 Impfzentren in den Kreisen und den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens haben am 8. Februar 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Der Impfstart hat jedoch landesweit nicht immer reibungslos begonnen: Vielerorts zeigten sich bei den Anmeldungen technische Probleme. Auch waren die Hotlines häufig überlastet, das berichtete die Kassenärztliche Vereinigung. So gab es am ersten Tag der Vergabe der Impftermine 6,5 Millionen Telefonanrufe.

Ab dem 8. März 2021 sollen auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 eingruppiert wurden, sukzessive ein Impfangebot unterbreitet werden. Das Gesundheitsministerium geht laut Pressemitteilungen davon aus, dass dieser Gruppe insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe.

Die Bewältigung und Strukturierung so vieler Impftermine setzt funktionierende Organisationsstrukturen voraus, um einen reibungslosen Vorgang zu gewährleisten. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Termine konnten bisher im Impfzentrum in Gütersloh vergeben werden? (Bitte unterscheiden nach Erst- und Zweitimpfung und Terminvergabe und Wahrnehmung des Termins)
  2. Wie viel Personal ist im Impfzentrum in Gütersloh beschäftigt? (Bitte nach Tätigkeitsschwerpunkt und Beschäftigungsart unterscheiden)
  3. In wie vielen Fällen konnten Impfdosen nicht vollständig „verimpft“ werden? (Bitte aufschlüsseln nach Impfstoffhersteller und Impfstoffmengen die weggeschmissen werden mussten)
  4. In wie vielen Fällen wurden Impfdosen abseits der von der Bundesregierung vorgegebenen Priorisierung verabreicht? (Bitte aufschlüsseln nach Gründen der Umgehung der Einhaltung der von der Bundesregierung festgelegten Impfgruppen)

Wieder einmal zeigt sich die Landesregierung unwillig, unsere Fragen zu beantworten. Sie scheint mit Fragen, deren Beantwortung ihr unangenehm sein könnten, nach dem Prinzip „nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“ zu verfahren.

So schreibt die Landesregierung in der Antwort auf die vierte Frage: „Die Landesregierung hat hierzu keine Abfrage durchgeführt und sieht für eine solche auch keinen Anlass“, und verweist auf Ermessenspielräume in der Corona-Impfverordnung. Die Landesregierung versucht anscheinend gar nicht erst, mögliche Verstöße gegen die Corona-Impfverordnung festzustellen, obwohl es Medienberichte über zumindest fragwürdige Vorkommnisse gibt. Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung werden jedoch streng verfolgt.

Die Kleinen Anfragen:

Intensivpatienten mit Migrationshintergrund

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5190 (Drucksache 17/13124).

In der Presse kamen vermehrt Berichte über die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten in Deutschland auf, in denen ein Gespräch zwischen dem RKI-Chef Prof. Dr. Lothar Wieler und weiteren Chefärzten verwiesen wurde.

Danach bereite es den Medizinern unter anderem zunehmend Sorge, dass hauptsächlich Menschen mit Migrationshintergrund die Intensivmedizinischen Betten nutzen müssten. Offensichtlich würden sie von Informationen über Corona-Warnungen und entsprechende Maßnahmen kaum oder gar nicht erreicht.

Nach einer internen Erhebung weisen bis zu über 90 Prozent der schwerst kranken intubierten Patienten einen Migrationshintergrund auf. Diese Beatmungspatienten würden daher als „Patienten mit Kommunikationsbarriere“ bezeichnet werden.

Diese Problematik sei bekannt, stelle jedoch ein Tabu für die Kommunikation nach außen dar.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Patienten mit Kommunikationsbarrieren befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  2. Wie viele Patienten mit Migrationshintergrund befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  3. Wie viele der unter Punkt 1. und 2. genannten Personen waren gesetzlich bzw. privat krankenversichert?
  4. Wie lauten die Vornamen der unter Punkt 1. und 2. bezeichneten Patienten?

In ihrer Antwort erklärt die Landesregierung mit vielen Worten, dass sie keine Daten zur Beantwortung der Fragen vorliegen hat. Dies verwundert sehr, da auf der einen Seite massiv in die Grundrechte aller Bürger eingegriffen wird, mit der Begründung, dass man nur so die Corona-Pandemie stoppen könne, auf der anderen Seite es aber unterlassen wird, zu prüfen, wer von schwersten Verläufen betroffen ist. So ist es unmöglich festzustellen, ob eine weitere Verschärfung der aktuellen Maßnahmen zielführend ist oder ob die Probleme schon bei sprachlichen Barrieren beginnen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13312).

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