Videos

Videos2022-05-28T13:50:29+02:00

April 2021

Häusliche Gewalt explodiert! NRW Konzeptlos.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Zum Antrag „Opferschutzportal als Tarn-App im Kampf gegen Gewalt weiterentwickeln“ der CDU und FDP (Drucksache 17/13084).

März 2021

Asylverfahrenskosten vor nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5066 (Drucksache 17/12851).

Seit der Grenzöffnung im Jahre 2015 stieg die Anzahl an Asylverfahren auf Grund der daraufhin einsetzenden Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten enorm an. An diesem Zustand hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Diese Folge der Flüchtlingskrise ist für die Verwaltungsgerichte noch nicht überstanden und werde noch jahrelang anhalten, wie der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter im September 2020 erklärte.

So sollten zum Jahresbeginn 2021 noch ca. 250.000 entsprechende Verfahren bei den Gerichten anhängig sein. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter hat für das Jahr 2020 mit etwa 76.000 neuen Asylverfahren gerechnet; es würde sich bei dieser Zahl um die Hälfte aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten handeln und stellt eine Verdoppelung gegenüber dem Jahre 2015 dar.

Laut offizieller Statistik betrug im Jahre 2019 – bei 38.232 Eingängen – die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Hauptverfahren zirka 15 Monate. Die Verfahrensdauern im einstweiligen Rechtsschutz betrugen im Jahre 2019 ca. 2,8 Monate.

Wir fragten die Landesregierung:

  1. Wie viele Verfahren sind seit dem Jahre 2015 bei den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten eingegangen, die in einem direkten Zusammenhang mit Asylverfahren (Hauptverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren nach der Dublin-Verordnung, etc.) stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  2. Wie viele Verfahren sind seit dem Jahre 2015 beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht eingegangen, die in einem direkten Zusammenhang mit Asylverfahren (Hauptverfahren, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren nach der Dublin-Verordnung, etc.) stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  3. Wie viele dieser unter den Punkten 1. und 2. bezeichneten Verfahren wurden rechtskräftig beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Beendigung, Jahr, Nationalität und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  4. Wie viele Verfahren aus den Jahren bis einschließlich 2014 sind bislang noch nicht rechtskräftig entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität und Gesamtzahl der Verfahren)
  5. Welcher Zeitansatz ist bei Asylverfahren pro Spruchkörper vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Richter, Kammer und Senat)

Die Antwort der Landesregierung zeigt eine starke Auswirkung der Grenzöffnung im Jahr 2015 auf die Verwaltungsgerichte: So stieg der Anteil der an den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen eingegangenen Asylverfahren (Hauptverfahren) von zirka einem Drittel im Jahr 2015 auf knapp zwei Drittel im Jahr 2016. 2017 lag der Anteil sogar bei mehr als 72 Prozent und auch im Jahr 2020 lag der Anteil noch über dem Anteil im Jahr 2015. Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich auch bei den eingegangenen Eilverfahren mit Bezug auf das Asylrecht – hier lag jedoch der Anteil schon 2015 bei mehr als 55 Prozent.

Ab 2018 zeigte sich diese Entwicklung auch bei den eingegangen Asylverfahren an den Oberverwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen. 2020 lag der Anteil der eingegangenen Asylverfahren an diesen noch bei zirka 54 Prozent.

Die Fragen bezüglich der Beendigung von Verfahren hat die Landesregierung nicht beantwortet, da laut eigener Aussage entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Damit wird die Abschätzung erschwert, wie lange die Verwaltungsgerichte noch durch Asylverfahren im Zusammenhang mit der Grenzöffnung 2015 belastet werden. Auch lassen sich so nur schwer Maßnahmen zur Entlastung der Verwaltungsgerichte und zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren entwickeln.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13201).

„Jerusalema-Dance-Challenge“ – Justiz-Marketing ohne Beachtung der Urheberrechte?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5065 (Drucksache 17/12850).

Als am 27. August 2020 Mitarbeiter des Klinikums Gent in Belgien den Tanz zum „Jerusalema“ Song des südafrikanischen Künstlers Master KG online stellten, war das der Beginn einer weltweiten Bewegung gegen die Coronadepression. Vor allem die durch die Corona-Pandemie stark belasteten Pflegeberufe, aber auch freiwillige und staatliche Helfer wie Feuerwehrleute oder Polizistinnen und Polizisten nutzten den Sommersong, um gemeinschaftlichen Zusammenhalt und Optimismus zu zeigen.

Auch Kollektive verschiedener Institutionen in Nordrhein-Westfalen nahmen seit dem Januar 2021 verstärkt an dieser weltweiten Dance-Challenge teil, darunter auch die Polizei des Märkischen Kreises. Das am 18. Dezember 2020 veröffentlichte Video wurde inzwischen fast zwei Millionen Mal auf YouTube angesehen. Aber nicht nur die Polizei in Nordrhein-Westfalen nahm an der Dance-Challenge teil, sondern auch Mitarbeiter des Justizvollzugskrankenhauses Fröndenberg/Ruhr. Dazu gab es sogar am 12. Januar 2021 eine offizielle Mitteilung auf der Webseite des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen.

Am 12. Februar 2021 fanden sich erstmals Berichte in der deutschen Presse, nach denen der Inhaber der Rechte am Jerusalema Song, Warner Music, unter anderem von deutschen Behörden, deren Mitarbeiter am Jerusalema-Dance-Contest teilgenommen haben, nachträgliche Lizenzgebühren einforderte. Laut dem nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul wurden die eingeforderten Gelder im Falle der ihm unterstellten Polizeidienststellen schon bezahlt. Seitens des Justizministeriums Nordrhein-Westfalens gab es dazu noch keine Stellungnahme.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wann hat das Justizministerium erstmals Kenntnis über die Teilnahme des ihm unterstellten Justizvollzugskrankenhauses Fröndenberg/Ruhr am sogenannten Jerusalema-Dance-Contest erhalten?
  2. Inwieweit gibt es weitere Initiativen von Mitarbeitern der dem Justizministerium unterstellten Einrichtungen zur Teilnahme an der „Jerusalema – Dance Challenge“?
  3. Wann wurde bezüglich der Lizenz zur Verwendung des „Jerusalema“ Songs mit Warner Music Kontakt aufgenommen?
  4. Wann hat das Justizministerium erstmals von der Problematik der fehlenden Lizensierung für Verwendung des Jerusalema-Songs erfahren?
  5. Zu welchem Zeitpunkt gab es zwischen dem Justizministerium und dem Innenministerium Rücksprachen bezüglich der Urheberrechtsproblematik im Zusammenhang mit der Jerusalema-Dance-Challenge?

Laut Antwort der Landesregierung bestand zumindest in Teilen der Landesregierung ein Problembewusstsein bezüglich der Lizenzproblematik – auch vor Veröffentlichung entsprechender Videos und Kostenforderung durch den Rechteinhaber.

Daher ist es umso unverständlicher, dass sich die Polizei in Nordrhein-Westfalen und das ihr übergeordnete Innenministerium, also diejenigen, deren Aufgabe es ist, Recht und Gesetz durchzusetzen, dieser Problematik anscheinend nicht bewusst waren. Es scheint hier mit zweierlei Maß gemessen zu werden: Man schreibt zwar unnachgiebig Ordnungswidrigkeitenanzeigen, falls in der leeren Fußgängerzone keine Maske getragen wird, aber das allgemein bekannte Urheberrecht wendet die Polizei anscheinend nicht auf sich selbst an.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13189).

Der Präsenzunterricht darf nicht abgeschafft werden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Zum Antrag „Herausforderungen in der Justiz begegnen: Nachwuchskräfte im Referendariat fördern, Digitalisierung vorantreiben, Rechtsstaat weiter stärken.“ der CDU und FDP (Drucksache 17/13080).

Islamisierung der Justiz stoppen

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Zum Gesetzesentwurf „Gesetz zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen“ der Landesregierung (Drucksache 17/3774).

Nach oben