Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5066 (Drucksache 17/12851).
Seit der Grenzöffnung im Jahre 2015 stieg die Anzahl an Asylverfahren auf Grund der daraufhin einsetzenden Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten enorm an. An diesem Zustand hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Diese Folge der Flüchtlingskrise ist für die Verwaltungsgerichte noch nicht überstanden und werde noch jahrelang anhalten, wie der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter im September 2020 erklärte.
So sollten zum Jahresbeginn 2021 noch ca. 250.000 entsprechende Verfahren bei den Gerichten anhängig sein. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter hat für das Jahr 2020 mit etwa 76.000 neuen Asylverfahren gerechnet; es würde sich bei dieser Zahl um die Hälfte aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten handeln und stellt eine Verdoppelung gegenüber dem Jahre 2015 dar.
Laut offizieller Statistik betrug im Jahre 2019 – bei 38.232 Eingängen – die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Hauptverfahren zirka 15 Monate. Die Verfahrensdauern im einstweiligen Rechtsschutz betrugen im Jahre 2019 ca. 2,8 Monate.
Wir fragten die Landesregierung:
- Wie viele Verfahren sind seit dem Jahre 2015 bei den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten eingegangen, die in einem direkten Zusammenhang mit Asylverfahren (Hauptverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren nach der Dublin-Verordnung, etc.) stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
- Wie viele Verfahren sind seit dem Jahre 2015 beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht eingegangen, die in einem direkten Zusammenhang mit Asylverfahren (Hauptverfahren, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren, Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren nach der Dublin-Verordnung, etc.) stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
- Wie viele dieser unter den Punkten 1. und 2. bezeichneten Verfahren wurden rechtskräftig beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Beendigung, Jahr, Nationalität und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
- Wie viele Verfahren aus den Jahren bis einschließlich 2014 sind bislang noch nicht rechtskräftig entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität und Gesamtzahl der Verfahren)
- Welcher Zeitansatz ist bei Asylverfahren pro Spruchkörper vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Richter, Kammer und Senat)
Die Antwort der Landesregierung zeigt eine starke Auswirkung der Grenzöffnung im Jahr 2015 auf die Verwaltungsgerichte: So stieg der Anteil der an den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen eingegangenen Asylverfahren (Hauptverfahren) von zirka einem Drittel im Jahr 2015 auf knapp zwei Drittel im Jahr 2016. 2017 lag der Anteil sogar bei mehr als 72 Prozent und auch im Jahr 2020 lag der Anteil noch über dem Anteil im Jahr 2015. Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich auch bei den eingegangenen Eilverfahren mit Bezug auf das Asylrecht – hier lag jedoch der Anteil schon 2015 bei mehr als 55 Prozent.
Ab 2018 zeigte sich diese Entwicklung auch bei den eingegangen Asylverfahren an den Oberverwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen. 2020 lag der Anteil der eingegangenen Asylverfahren an diesen noch bei zirka 54 Prozent.
Die Fragen bezüglich der Beendigung von Verfahren hat die Landesregierung nicht beantwortet, da laut eigener Aussage entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Damit wird die Abschätzung erschwert, wie lange die Verwaltungsgerichte noch durch Asylverfahren im Zusammenhang mit der Grenzöffnung 2015 belastet werden. Auch lassen sich so nur schwer Maßnahmen zur Entlastung der Verwaltungsgerichte und zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren entwickeln.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13201).