Februar 2021
Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4827 (Drucksache 17/12321).
Der Runderlass „Richtlinien des Landes zu außerordentlichen Wirtschaftshilfen bei coronabedingten Betriebsschließungen bzw. -einschränkungen“ („außerordentliche Wirtschaftshilfe NRW“) ermöglicht es Nordrhein-Westfalen, über das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie freiwillige Zahlungen an Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe in Form einer Billigkeitsleistung zu gewähren. Diese Gewährungen können bei Corona-bedingten Betriebsschließungen oder bei – entsprechenden Einschränkungen für die Monate November und Dezember des Jahres 2020 geltend gemacht werden. Daher sind diese Zahlungen auch als „November-“ bzw. „Dezemberhilfen“ bezeichnet worden.
Durch diese Hilfen sollen sowohl der Umsatzausfall von Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe kompensiert als auch die wirtschaftliche Existenz dieser gesichert werden.
Analog zu der Kleinen Anfrage 3488 vom 20. April 2020 fragten wir die Landesregierung:
- Wie viele Auszahlungen wurden im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW bisher gewährt?
- Wie viele entsprechende Anträge wurden bisher positiv beschieden bzw. teilweise positiv beschieden?
- Wie viele Anträge wurden bisher negativ beschieden?
- Wie viele Zahlungen wurden bisher angewiesen?
- In wie vielen Fällen ist der Landesregierung ein Betrugsfall/Betrugsversuch im Zusammenhang mit der Erlangung der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW bekannt geworden?
Wieder scheint die Landesregierung nur für sie vorteilhafte Daten zu erheben: In ihrer Antwort gibt sie konkrete Zahlen ausschließlich zu bereits gewährten und angewiesenen Auszahlungen an. Zu der Zahl der positiv oder negativ beschiedenen Anträge gibt sie keine Auskunft. Auch kann sie keine Auskunft über die Zahl der Betrugsversuche / Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Erlangung der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW nennen. Sie verweist diesbezüglich darauf, dass nur erfasst wird, falls es zu Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Hilfen kommt, jedoch nicht, welche Hilfe konkret betroffen ist. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3488 konnte die Landesregierung jedoch noch konkrete Zahlen bezüglich des ersten Hilfsprogramms nennen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/12655).
Die Bewerbung
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Die Entwicklung psychischer Belastungen durch die Corona-Krise
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4831 (Drucksache 17/12325).
Seit Beginn der Corona-Krise und seit den damit verbundenen ersten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, warnen Psychiater und Psychologen vor den seelischen und psychischen Folgen der Pandemie. Es wird vermutet, dass die Anzahl der Suizide in den nächsten Monaten zunehmen könnte; vor allem die wachsende Vereinsamung vieler Menschen wird als hoher Stressfaktor und damit auch als potenzieller Auslöser für eine Steigerung der Suizidrate angesehen.
Bundesweite Vergleichszahlen liegen noch nicht vor, aber es gibt schon erste Erkenntnisse aus Japan: So sank zwischen Januar und Juni im Jahre 2020 die Zahl der Suizide um ca. zehn Prozent. Obwohl die Entwicklung in Japan schon seit Jahren ersichtlich eine Abnahme der Suizide ausweist, stieg deren Anzahl im Juli 2020 auf das Niveau des Julis 2019, um dann im August über 15 Prozent des Wertes von August 2019 zu erreichen. Die Regierung bestätigte diese Steigerungen und erhöhte den Finanzansatz zur Prävention von Suiziden.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele versuchte Suizide verzeichnet die Landesregierung in den Jahren 2015 bis 2020? (Bitte eine Differenzierung nach Jahr, Alter, Geschlecht und Regierungsbezirk vornehmen)
- Wie viele vollendete Suizide verzeichnet die Landesregierung in den Jahren 2015 bis 2020? (Bitte eine Differenzierung nach Jahr, Alter, Geschlecht und Regierungsbezirk vornehmen)
Trotz der Wichtigkeit der psychischen Gesundheit der Bevölkerung, liegt der Landesregierung anscheinend noch keine Statistik zu vollendeten Suiziden im Jahr 2020 vor. Besonders in Hinblick auf den seit Mitte Dezember 2020 andauernden Lockdown und seine möglichen Folgen für die psychische Gesundheit überrascht dies. Wir werden dies weiterverfolgen!
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/12511).




