September 2020
„Politik braucht keine Erbhöfe“
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Der 1. Januar als Geburtsdatum – ein Schicksalstag?
Zu den vollständigen Kleinen Anfragen 3737 (Drucksache 17/9405) und 4113 (Drucksache 17/10292).
Das Überschreiten oder Nichtüberschreiten gewisser Altersgrenzen kann mit Vorteilen verbunden sein. So kamen am 18. April 2020 47 Kinder und Jugendliche Flüchtlinge aus griechischen Flüchtlingslagern über Athen in Hannover an. Sie wurden auf Grund eines Koalitionsbeschlusses der Bundesregierung in Deutschland aufgenommen. Dieser Beschluss besagte, dass „[…] Kinder, die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 Jahre alt sind […]“ trotz der Corona-Pandemie nach Deutschland einreisen durften.
13, also mehr als ein Viertel dieser Kinder und Jugendlichen, weisen als Geburtsdatum den 01. Januar 2006 auf. Diese Angabe des Geburtsdatums ist regelmäßig bei Flüchtlingen und Asylsuchenden der Fall und kann fast schon als üblich bezeichnet werden, da in manchen Ländern und Kulturen das konkrete Geburtsdatum, bis auf das Geburtsjahr, nicht weiter relevant ist. Wird von deutschen Behörden ein konkretes Geburtsdatum eingefordert, so wird deshalb bei Unwissenheit über das korrekte Datum zur Vereinfachung der 01.01. datiert.
Dabei basieren diese Angaben zum Teil auf Selbstangaben, die nicht der Wahrheit entsprechen. So ergab eine Anfrage an den Hamburger Senat im Jahr 2014, dass nur 38 Prozent der angeblichen minderjährigen Flüchtlinge tatsächlich minderjährig waren.
Wir fragten daher die Landesregierung (jeweils zu den Daten 01.01.1966, 02.04.1966, 02.07.1966, 02.10.1966, 01.01.1986, 02.04.1986, 02.07.1986, 02.10.1986, 01.01.2006, 02.04.2006, 02.07.2006, 02.10.2006):
- Wie viele Personen sind in Nordrhein-Westfalen gemeldet, die an diesem Datum geboren sind?
- Wie setzt sich die Staatsangehörigkeit bei den unter Nr. 1 bezeichneten Personen zusammen?
- Wie viele dieser unter Nr. 1 bezeichneten Personen besitzen eine mehrfache Staatsangehörigkeit?
- Wie viele dieser unter Nr. 1 bezeichneten Personen sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren?
Aus den Antworten der Landesregierung ergibt sich folgende Tabelle:
| Geburtsdatum | Anzahl Personen | Anteil Nicht-Deutsche | Anteil nicht in Deutschland geboren |
|---|---|---|---|
| 01.01.1966 | 3681 | 52% | 82% |
| 02.04.1966 | 913 | 9% | 22% |
| 02.07.1966 | 863 | 10% | 22% |
| 02.10.1966 | 795 | 12% | 24% |
| 01.01.1986 | 2372 | 71% | 83% |
| 02.04.1986 | 685 | 19% | 34% |
| 02.07.1986 | 676 | 17% | 34% |
| 02.10.1986 | 724 | 22% | 35% |
| 01.01.2006 | 1312 | 77% | 79% |
| 02.04.2006 | 368 | 11% | 16% |
| 02.07.2006 | 388 | 11% | 20% |
| 02.10.2006 | 529 | 12% | 19% |
Es scheint, dass der erste Januar eines Jahres regelmäßig als Geburtstag verwendet wird. So ist nicht nur die Zahl der Personen mit dem 1. Januar als Geburtstag mehr als doppelt so hoch wie an anderen Stichtagen des Jahres, sondern auch der Anteil der Nicht-Deutschen stark erhöht: Während an anderen Stichtagen des Jahres dieser zwischen neun und 19 Prozent liegt, so beträgt der Anteil Nicht-Deutscher mit dem 1. Januar als Geburtstag bis zu 77 Prozent.
Weiter zeigt sich eine Diskrepanz bei dem Anteil der nicht in Deutschland geborenen Personen: Dieser ist zu zum 1. Januar mindestens doppelt so hoch wie an den restlichen Stichtagen, im Jahr 2006 sogar zirka viermal so hoch.
Zu den vollständigen Antworten der Landesregierung (Drucksache 17/9964, Drucksache 17/10743).
August 2020
Der Corona-Ausbruch im Stammwerk der Tönnies Holding
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4131 (Drucksache 17/10335).
Kurz nachdem am 15. Juni weitere umfangreiche Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie in Kraft getreten sind, kam es in dem Stammwerk der fleischverarbeitenden Tönnies Holding zu dem bis dahin umfangreichsten Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen. Der betroffene Kreis Gütersloh stellte daraufhin ca. 7.000 Personen, welche sich auf dem Werksgelände regelmäßig aufhielten, unter Quarantäne.
Diesbezüglich verkündete am 24. Juni 2020 der Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Rede vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen, dass sich von 6.139 getesteten Tönnies-Werksmitarbeitern insgesamt 1.413 Arbeitnehmer direkt und 353 Personen im Umfeld dieser Beschäftigten infiziert haben.
Der Kreis Gütersloh, sowie Warendorf und die Stadt Osnabrück verhängten wegen des Ausmaßes dieses neuerlichen Corona-Ausbruches neue Pandemie-Schutzmaßnahmen. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Tönnies-Werksmitarbeiter und Personen im Umfeld dieser Werksmitarbeiter haben sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Tagen seit Kenntnisnahme des Corona-Ausbruchs auf dem Werksgelände)
- Sind die Infektionswege der unter Nr. 1 bezeichneten Personen bekannt und wie verliefen diese?
- Wie viele der unter Nummer 1 genannten Personen sind inzwischen genesen? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Tagen seit Kenntnisnahme des Corona-Ausbruchs auf dem Werksgelände)
- Wie viele der unter Nummer 1 genannten Personen sind inzwischen an den Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus verstorben? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Tagen seit Kenntnisnahme des Corona-Ausbruchs auf dem Werksgelände)
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass bis zum 31. Juli 2020 um 12 Uhr 2.117 SARS-CoV-2 Fälle bei Tönnies-Werksmitarbeiter und Personen im Umfeld dieser festgestellt wurden. Die individuellen Infektionswege sollen der Landesregierung nicht bekannt sein, jedoch geht sie bei 82 Prozent der Fälle davon aus, dass das Infektionsumfeld der Arbeitsplatz sei. Wie zum Beispiel die konkreten Infektionswege am Arbeitsplatz waren oder wie das Infektionsgeschehen mit der Wohnsituation zusammenhing, beantwortet die Landesregierung nicht. Damit ist eine Risikoabschätzung für andere Branchen oder beliebige Großveranstaltungen auf Basis des Infektionsgeschehens bei Tönnies nicht möglich.
Weiter gibt die Landesregierung an, dass es zu keinem Todesfall unter den Tönnies-Werksmitarbeiter und Personen im Umfeld dieser gekommen ist. Damit scheint eine Sterblichkeitsrate von einem Prozent oder mehr für eine vergleichbare Bevölkerungsgruppe unwahrscheinlich.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10740).
Opferschutz ausbauen statt Mangel verwalten
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Evaluierung – Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 im Kreis Lippe
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4035 (Drucksache 17/10124).
Presse berichte lassen den Schluss zu, dass der neue Bußgeldkatalog zu einem starken Anstieg der Zahl der Fahrverbote führt: So ahndete zum Beispiel die Kreispolizeibehörde Euskirchen zwischen dem 28. April 2020 und dem 25. Mai 2020 insgesamt 3.821 Verstöße und verhängte dabei 611 Fahrverbote. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres wurden hingegen 1.830 Verstöße geahndet und nur 35 Fahrverbote verhängt. Die Kreispolizeibehörde Unna spricht zudem von einer „besorgniserregende[n] Erkenntnis“. Dort wurden innerhalb von zwei Tagen, 04. Mai und 05. Mai 2020, 14 Fahrverbote verhängt. Am Pfingstmontag dokumentierte der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Kreis Neuss sechs Fahrverbote.
Unlängst äußerten sich Verkehrsverbände wie der „Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V.“ (ADAC) über die fehlende Verhältnismäßigkeit und fehlende Differenzierung zwischen leichten, mittleren und groben Verkehrsverstößen. Der Automobilclub „Mobil in Deutschland e.V.“ dagegen bezeichnet den neuen Bußgeldkatalog als „Führerschein-Falle“. Die Unverhältnismäßigkeit wurde bereits durch das Bundesministerium anerkannt.
Ungeachtet der vielen Beschwerden und Stellungnahmen zum neuen Bußgeldkatalog ist eine weitere Debatte auf parlamentarischer Ebene nur auf Grundlage von bewertbaren Statistiken und Ergebnissen möglich. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Fahrverbote wurden seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs 2020 im Kreis Lippe erteilt? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis-/Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren)
- Wie viele Fahrverbote wurden im gleichen Zeitraum analog zum Zeitraum aus Frage 1 in den Vorjahren 2019, 2018 und 2017 im Kreis Lippe angeordnet? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis-/Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren)
- Wie viele Verstöße durch Überschreitung der Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 bis 40 Kilometer pro Stunde wurden in den vergangenen drei Jahren (2017 bis 2019) im Kreis Lippe dokumentiert? (Bitte nach Fahrzeugtyp, Jahr und Monat auflisten)
- Wie viele Verstöße durch Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 bis 30 Kilometern pro Stunde innerhalb der geschlossenen Ortschaften wurden in den vergangenen drei Jahren (2017 bis 2019) im Kreis Lippe dokumentiert?
- Wie viele Fahrverbote wurden auf Grund sogenannter „beharrlicher Verletzung der Pflichten“ durch Wiederholung innerhalb von 12 Monaten in den vergangenen drei Jahren 2017 bis 2019) im Kreis Lippe verhängt? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis-/Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren)
Aufgrund einer fehlenden statistischen Erfassung konnte die Landesregierung die Fragen leider nicht in der gefragten Aufschlüsselung beantworten. Es zeigt sich jedoch, dass die Zahl der Fahrverbote seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs 2020 massiv gestiegen sind: Im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2017 gab es mit dem neuen Bußgeldkatalog fast dreimal mehr Fahrverbote, im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 kam es sogar zu einer knappen Vervierfachung. Ob schon die Regelung bezüglich der „beharrlichen Verletzung der Pflichten“ ausreichend waren, um die Zahl der hohen Geschwindigkeitsverstöße zu verringern, lässt sich aufgrund der fehlenden statistischen Erfassung nicht bewerten.
In Anbetracht der anstehenden Neuregelung der Straßenverkehrsordnung aufgrund der teilweisen Nichtigkeit der Verschärfung, müssen diese Daten nun dringend statistisch aufgearbeitet werden, um eine faktenbasierte parlamentarische Debatte zu ermöglichen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10524).

