Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4131 (Drucksache 17/10335).
Kurz nachdem am 15. Juni weitere umfangreiche Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie in Kraft getreten sind, kam es in dem Stammwerk der fleischverarbeitenden Tönnies Holding zu dem bis dahin umfangreichsten Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen. Der betroffene Kreis Gütersloh stellte daraufhin ca. 7.000 Personen, welche sich auf dem Werksgelände regelmäßig aufhielten, unter Quarantäne.
Diesbezüglich verkündete am 24. Juni 2020 der Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Rede vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen, dass sich von 6.139 getesteten Tönnies-Werksmitarbeitern insgesamt 1.413 Arbeitnehmer direkt und 353 Personen im Umfeld dieser Beschäftigten infiziert haben.
Der Kreis Gütersloh, sowie Warendorf und die Stadt Osnabrück verhängten wegen des Ausmaßes dieses neuerlichen Corona-Ausbruches neue Pandemie-Schutzmaßnahmen. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Tönnies-Werksmitarbeiter und Personen im Umfeld dieser Werksmitarbeiter haben sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Tagen seit Kenntnisnahme des Corona-Ausbruchs auf dem Werksgelände)
- Sind die Infektionswege der unter Nr. 1 bezeichneten Personen bekannt und wie verliefen diese?
- Wie viele der unter Nummer 1 genannten Personen sind inzwischen genesen? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Tagen seit Kenntnisnahme des Corona-Ausbruchs auf dem Werksgelände)
- Wie viele der unter Nummer 1 genannten Personen sind inzwischen an den Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus verstorben? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Tagen seit Kenntnisnahme des Corona-Ausbruchs auf dem Werksgelände)
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass bis zum 31. Juli 2020 um 12 Uhr 2.117 SARS-CoV-2 Fälle bei Tönnies-Werksmitarbeiter und Personen im Umfeld dieser festgestellt wurden. Die individuellen Infektionswege sollen der Landesregierung nicht bekannt sein, jedoch geht sie bei 82 Prozent der Fälle davon aus, dass das Infektionsumfeld der Arbeitsplatz sei. Wie zum Beispiel die konkreten Infektionswege am Arbeitsplatz waren oder wie das Infektionsgeschehen mit der Wohnsituation zusammenhing, beantwortet die Landesregierung nicht. Damit ist eine Risikoabschätzung für andere Branchen oder beliebige Großveranstaltungen auf Basis des Infektionsgeschehens bei Tönnies nicht möglich.
Weiter gibt die Landesregierung an, dass es zu keinem Todesfall unter den Tönnies-Werksmitarbeiter und Personen im Umfeld dieser gekommen ist. Damit scheint eine Sterblichkeitsrate von einem Prozent oder mehr für eine vergleichbare Bevölkerungsgruppe unwahrscheinlich.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10740).