September 2019
Loverboys und das Versagen der Altparteien
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Phänomen Gruppenvergewaltigungen
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2894 (Drucksache 17/7233).
Seit einigen Jahren prägen vermehrt Berichte von Vergewaltigungen durch Gruppen von mehreren Männern / männlichen Jugendlichen die Medienlandschaft. Erst kürzlich kam es in Mülheim zu einer Gruppenvergewaltigung, bei der eine 18-jährige Frau von fünf minderjährigen ausländischen Staatsbürgern missbraucht worden sein soll. Zwei der fünf Tatverdächtigen sollen noch keine 14 Jahre alt sein und wären damit nicht strafmündig. Zwei Tage später soll es, ebenfalls wieder in Mülheim, zu einem weiteren sexuellen Übergriff gekommen sein. Hierbei soll eine Jugendliche im Alter von 15 Jahren von fünf minderjährigen Tatverdächtigen eingekreist und unsittlich berührt worden sein.
Dies stellt einen beunruhigenden Trend dar und diese Taten dürfen nicht zur Normalität werden. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum der letzten 5 Jahre eingeleitet, die im Bereich von Sexualstraftaten liegen, welche aus Gruppen heraus bzw. in Gruppen begangen worden sind,? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Opfer, Anzahl der Tatverdächtigen, vorgeworfener Straftat, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Tatort, Alter der Opfer sowie Alter der Täter)
- Gegen wie viele dieser Tatverdächtigen ist zuvor mindestens ein weiteres Mal ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt eingeleitet worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Opfer, Anzahl der Tatverdächtigen, vorgeworfener Straftat, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Tatort, Alter der Opfer, Alter der Täter, Art der vorherigen Sexualdelikte und deren Verfahrensausgänge)
- Bei wie vielen, der unter Punkt 1. und 2. bezeichneten, Ermittlungsverfahren ist das Hauptverfahren eröffnet worden?
- Wie viele, dieser unter Punkt 1. und 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Deliktsart, Strafmaß bzw. Freispruch)
- In welchem Umfang werden bei den vorbezeichneten Tatverdächtigen zur Optimierung der Ermittlungs- und Präventionsarbeit Hintergründe zur sozialen Herkunft, zu doppelter Staatsbürgerschaft oder zur Glaubenszugehörigkeit erfasst?
Abermals zeigt die Landesregierung in ihrer Antwort auf, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) relevante Daten nicht erfasst werden: Zwar wird erfasst, ob ein Tatverdächtiger bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten ist, jedoch nicht, ob es sich um dasselbe oder ein ähnliches Delikt handelt. Eine Erkennung von Mehrfachtätern durch die PKS wird also verhindert. Die Erfassung weiterer Staatsbürgerschaften ist für die Polizei nicht verpflichtend.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/7481).
Die Kostenprognose für die Individualverfassungsbeschwerde des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2896 (Drucksache 17/7235).
Die Individualverfassungsbeschwerde ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Bürgerrechte im Land Nordrhein-Westfalen. Die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshof muss gerade deswegen aufrechterhalten werden und darf nicht im Zuge der Individualverfassungsbeschwerde gefährdet werden. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Verfahren sind seit dem 01.01.2019 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen insgesamt anhängig geworden? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, Individualverfassungsbeschwerde, etc.)
- Wie viele Verfahren waren im gleichen Zeitraum, bezugnehmend zu Frage 1., im Jahre 2018 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen insgesamt anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, etc.)
- In wie vielen im Jahre 2019 anhängigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen sind bisher verfahrensbeendende Entscheidungen ergangen? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, Individualverfassungsbeschwerde, etc.)
- Wie hoch werden die Personalmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen für den kommenden Haushalt 2020 eingeschätzt, um eine fortlaufend effiziente und gleichbleibende Auslastung des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten? (Bitte aufschlüsseln nach etwaigen Abordnungen, Planstellen und deren jeweiliger Wertigkeit)
- Wie hoch werden die Sachmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen für den kommenden Haushalt eingeschätzt, um eine fortlaufend effiziente und gleichbleibende Auslastung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten? (Bitte aufschlüsseln nach Sachmittelansätzen für Geschäftsbedarf, Kommunikationseinrichtungen, Ausstattungsgegenstände, Miete und Pacht, Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken, Gebühren und Auslagen, etc.)
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Individualverfassungsbeschwerde angenommen wird, zwischen Beginn des Jahres und dem 4. September gingen 63 Individualverfassungsbeschwerden ein. Im gleichen Zeitraum im Jahr 2018 ging genau ein Verfahren ein und insgesamt 13 Verfahren waren anhängig.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/7471).
Erreicht die Strategie der 1.000 Nadelstiche gegen Clankriminalität auch die Justiz in Nordrhein-Westfalen?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2895 (Drucksache 17/7234).
Die Clan-Kriminalität ist ein großes Problem in Nordrhein-Westfalen. Ein Lagebild des LKA NRW identifizierte für den Zeitraum 2016 bis 2018 104 türkisch-arabische Familienclans. Ferner wurden 6.449 Tatverdächtigen insgesamt 14.225 Straftraten zugeordnet. Auch die Landesregierung scheint das Problem erkannt zu haben: Innenminister Herbert Reul bewirbt seit Jahresbeginn sein Vorgehen gegen die Clanstrukturen mit Schlagwörtern wie „null Toleranz“ und „Strategie der 1.000 Nadelstiche“.
Die Identifizierung des Problems und Ermittlungen der Polizei können aber nur der erste Schritt sein. Elementar ist auch, dass die Täter zeitnah vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Ermittlungsverfahren wurden innerhalb der letzten 5 Jahre gegen Clanmitglieder eingeleitet?
- Wie viele, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)
- Bei wie vielen, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurde das Hauptverfahren eröffnet? (Bitte auflisten nach Zeitansatz vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens)
- Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Deliktsart, Strafmaß bzw. Freispruch)
- Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)
Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass sie die gefragten Daten nicht gesondert erfasst und somit die Fragen nicht beantworten kann. Wie die Landesregierung unter diesen Umständen die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen prüfen oder belegen möchte, erschließt sich uns nicht. Es steht zu befürchten, dass zwar medienwirksame Polizeieinsätze durchgeführt werden, es aber nicht zu Gerichtsverfahren oder Verurteilungen kommt.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/7472).
Wende West – Was jetzt zu tun ist!
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Juli 2019
„Weniger Straftaten bedeuten weniger Opfer“
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Behinderungen im Wahlkampf bei der Wahl zum Europäischen Parlament
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2579 (Drucksache 17/6404).
Das Konzept einer wehrhaften Demokratie garantiert den ungehinderten Ablauf im politischen Meinungsbildungsprozess. In Paragraf 21, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es dazu: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Um dem nachzukommen ist es für Parteien daher unerlässlich im Rahmen dieses Willensbildungsprozesses beim Auftreten im öffentlichen Raum, etwa bei Wahlkampfständen und Kundgebungen nicht behindert zu werden.
Bedauerlicherweise kam es während des Europawahlkampfes wieder zu Angriffen und die AfD und ihre Mitglieder und Linksextreme versuchten, uns von unseren Auftritten abzuhalten. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Fälle von Behinderungen von Parteien im Wahlkampf zum Europäischen Parlament 2019 durch Linksextreme sind der Landesregierung bekannt? Bitte nach Anzahl der Fälle, geschädigter Partei und Art der Delikte aufschlüsseln
- In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter ermittelt werden?
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das durchschnittliche Profil solcher Störer? (Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Beruf)
- Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass in bisherigen Wahlkämpfen die Alternative für Deutschland die Partei war, welche mit Abstand am häufigsten geschädigt wurde?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zukünftig einen reibungslosen Ablauf der politischen Willensbildung und Artikulation der politischen Positionen der Alternative für Deutschland im Rahmen von Wahlkämpfen zu gewährleisten?
Laut der Antwort der Landesregierung richteten sich mehr als 90 Prozent der Straftaten von Linksextremen gegen Parteien im Zusammenhang mit der Europawahl gegen die AfD. Darunter fielen ein Branddelikt und mehrere Körperverletzungen. Obwohl der Landesregierung die Problematik seit mindestens der Landtagswahl bekannt sein müsste (siehe Kleine Anfrage 179), sieht sie weiterhin keine Veranlassung, Maßnahmen zu ergreifen, um der Alternative für Deutschland einen reibungslosen Ablauf der politischen Willensbildung und Artikulation der politischen Positionen im Rahmen von Wahlkämpfen zu ermöglichen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/6888).
Juni 2019
Offene Haftbefehle gegen Salafisten in Nordrhein-Westfalen
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2580 (Drucksache 17/6405).
Nordrhein-Westfalen gilt seit Jahren als Hochburg der Salafisten. Sie konzentrieren sich unter anderem in Mönchengladbach, Bonn, Solingen und Köln. Die Salafisten gelten als besonders gefährlich. Der Verfassungsschutz kommt zu der Erkenntnis, dass „fast alle in Deutschland bisher identifizierten terroristischen Netzwerkstrukturen und Einzelpersonen salafistisch geprägt“ gewesen seien beziehungsweise sich im „salafistischen Milieu“ entwickelt hätten.
Besonders bedrohlich sind die große Gefahr, die von Einzeltätern ausgeht, und die stetig steigende Anzahl an Gefährdern, von denen fast die Hälfte von den Sicherheitsbehörden als aktionsfähig eingestuft werden. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Gegen wie viele Salafisten in Nordrhein-Westfalen liegen nicht vollstreckte Haftbefehle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Anzahl der Haftbefehle, Zeitpunkt der Erstellung des Haftbefehls, Grund des Haftbefehls, zugrunde liegender Deliktsart und PMK Bezug.)
- Wie werden diese Fälle den Kategorien Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige Delikte) zugeordnet?
- In wie vielen Fällen ist der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden?
- Wie viele Haftbefehle gegen Salafisten wurden in den unterschiedlichen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert?
- Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Salafisten halten sich mutmaßlich im Ausland auf?
Laut Auskunft der Landesregierung lagen zum Stichtag 28. März 2019 89 Haftbefehle gegen 73 Personen, die dem salafistischen Spektrum zugeordnet werden, vor. Gut 43 Prozent dieser Haftbefehle basieren auf Terrorismusdelikten. Mehr als 80 Prozent der Haftbefehle konnten seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt werden und nur bei 12 Personen gibt es Hinweise darauf, dass sie sich in den letzten sechs Monaten im Ausland aufgehalten haben. Bei den restlichen 61 Personen ist davon auszugehen, dass sie sich durchgängig in Deutschland aufhalten und die Bevölkerung gefährden.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/6709).