Mai 2019
Plakatklau anzeigen – rigoros!
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April 2019
Hauptschulbildungsgang an Realschulen in Minden
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2160 (Drucksache 17/5461).
Wegen der zurückgehenden Zahl von Hauptschülern werden immer mehr Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen geschlossen. So beschloss zum Beispiel der Rat der Stadt Minden im Jahr 2016 die Schließung der letzten verbleibenden Hauptschule, der GHS Todtenhausen, und diese Schließung wurde 2016 von der Bezirksregierung Detmold bestätigt. Ab 2014 bis Anfang 2018 sind insgesamt über 500 ausländische Schüler zusätzlich an Mindener Schulen beschult worden. Mehrfach verwies die Schulleiterin der auslaufenden GHS Todtenhausen im Bildungsausschuss auf die erhöhte Nachfrage hin. Ein Teil dieser Schüler war in die auf zwei Jahre limitierten Sprachlernklassen verteilt worden und musste im Anschluss auf leistungsgerechte Regelschulen umverteilt werden.
Realschulen, Schulen des gemeinsamen Lernens und Gesamtschulen müssen nun Hauptschüler bei sich beschulen und bekommen im Fall der Realschulen „Freiherr von Vincke“ und „Käthe Kollwitz“ Sprachlernschüler, Inklusionsschüler und regulär rücklaufende Schüler mit Hauptschuleignung zugewiesen. Ihre Kernaufgabe, das Unterrichten von Realschülern, ist laut eigener Aussage immer weniger möglich. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Gibt es bereits Weisungen oder eine avisierte Änderung des Schulgesetzes aufgrund des Beschlusses des Landtages (Drucksache 17/2748 vom 05.06.2018)?
- Falls Frage 1 bejaht wird: Welche Änderung plant die Landesregierung bzw. welche Weisungen sind ausgesprochen worden?
- Falls Frage 1 verneint wird: Wann wird die Landesregierung eine Gesetzänderung vorlegen?
- Welche mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen hat dieser Beschluss auf die Realschulen in Bezug auf den Bildungsgang Hauptschule in Minden?
- Wie bewertet die Landesregierung eine frühzeitige Differenzierung von Hauptschülern an Realschulen in eigenen Klassenverbänden, etwa als eine Dependance der auslaufenden GHS Todtenhausen in Minden?
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Landesregierung den vor zirka zehn Monaten auch durch die Regierungsparteien beschlossenen Antrag weder fertig geprüft noch umgesetzt hat. Die Regierungsparteien beschließen also einen Antrag, um vorzutäuschen, dass man das Problem erkannt habe und etwas dagegen tue, setzen diesen Beschluss dann aber nicht um.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5861).
Blockparteien plagiieren AfD-Antrag
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März 2019
„EU-Mafia will Deutschland bankrott wirtschaften“
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Der Rechtsstaat muss gewahrt bleiben – Die Rechtsprechung bindet auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens
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Gender-Sprache in Nordrhein-Westfalen abschaffen – Wiederbelebung des generischen Maskulinums
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Der „Gender pay gap“ ist eine Lüge!
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Zum Antrag „In ganz Europa: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ der SPD (Drucksache 17/5373).
Flüchtlingsbürgen – Mahnverfahren
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2065 (Drucksache 17/5170).
Bei einigen Bürgen wurden bereits Mahnverfahren sowie ggf. nach Erlangung eines Zahlungstitels Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Zur Beurteilung der Lage ist in diesem Zusammenhang eine Gesamtübersicht für Nordrhein-Westfalen erforderlich. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
- In wie vielen Mahnverfahren konnte ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden (bitte Anzahl und Höhe der Forderungen ausweisen)?
- Bei wie vielen Mahnverfahren erfolgte die Überleitung in das streitige Verfahren?
- Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
- Wie viele Vollstreckungsverfahren konnten anteilig bereits abgeschlossen werden (bitte Gesamtzahl sowie die Höhe der erzielten Vollstreckungserlöse beziffern)?
Abermals kann die Landesregierung die Anfrage nicht beantworten, die entsprechenden Daten werden statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten händisch(!) durchgeschaut werden.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5456).