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März 2019

Februar 2019

Sexualisierte Gewalt im Sport

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1957 (Drucksache 17/4945).

Seit Jahren berichten Medien immer wieder von (sexualisierter) Gewalt gegen minderjährige Sportler und Athleten. In dem Bericht der Studie „Safe Sport“ der Deutschen Sportjugend (dsj) ist zu lesen, dass rund 37 Prozent der Befragten aus 128 Sportarten und 57 Sportverbänden Opfer solcher Übergriffe geworden sind. Auffallend ist, dass bereits in der 2010 abgegebenen „Münchner Erklärung“ des DOSB diese Missstände angesprochen wurden.

Das Ausüben eines Sports hat viele positive Effekte auf Kinder und Jugendliche: Es steigert unter anderem das Selbstwertgefühl und die emotionale Stabilität. Dabei müssen insbesondere die Eltern den Sportvereinen vertrauen können, da sie die Kinder zumindest zeitweise in die Verantwortung der Vereine übergeben. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten von (sexualisierter) Gewalt mit Bezug „Sport“ wurden in den letzten zehn Jahren registriert? (bitte Aufschlüsselung nach Jahr, Art der Straftat, Alter der Opfer, Geschlecht der Opfer, Alter der Täter, Geschlecht der Täter, Sportart/-bereich)
  2. Wie hoch wird die Dunkelziffer dabei geschätzt?
  3. Welche Instrumente, Gesetze, Initiativen und Projekte brachte die Landesregierung in den letzten zehn Jahren auf den Weg, um (sexualisierter) Gewalt im Sport vorzubeugen bzw. diese zu bekämpfen? (bitte Aufschlüsselung nach Name der Initiative, Partnerorganisationen, Beginn- und Auslaufdatum der Initiative/des Projekts, Haushaltstitel, Gesamtfördermenge)
  4. Welche Anzeige- bzw. Melde-Möglichkeiten gibt es für diesen Bereich außer denen von Polizei und Staatsanwaltschaften?
  5. Gab es Projekte oder Maßnahmen, die auf Grund schlechter Umsetzung, Mittelveruntreuung oder anderer Vergehen eingestellt werden mussten oder deren Förderung zurückgefordert wurde?

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass Jungen und Männer als Opfer ausblendet oder als Opfer zweiter Klasse gesehen werden. Es gibt zwar diverse Initiativen, deren ausschließliche Zuständigkeit der Schutz und die Betreuung von Mädchen und Frauen ist und sogar welche, die sich dem Schutz und der Betreuung von lesbischen, schwulen und transgeschlechtlichen Menschen widmen, aber keine einzige Initiative, die explizit dem Schutz oder der Betreuung von Jungen und Männern dient.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5258).

Januar 2019

Klagewelle in Asylfragen vor dem VG Minden

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1822 (Drucksache 17/4590).

Die Antwort auf die Kleine Anfrage 1663 scheint die Aussage des Chefs des Verwaltungsgerichtsverbands zu bestätigen. Mehr als 60 Prozent der im ersten Halbjahr 2018 eingegangenen Hauptverfahren am OVG Münster wiesen einen Asylbezug auf. Während es im gesamten Jahr 2016 noch 716 Asylverfahren waren, gab es allein im ersten Halbjahr 2018 bereits 1.703 Asylverfahren. Selbst bei gleichbleibender Verfahrenszahl im zweiten Halbjahr 2018 wäre das gleichbedeutend mit einer Steigerung um 375 Prozent.

Zur Beurteilung der aktuellen Gesamtsituation ist aus diesem Grund auch eine Betrachtung der Situation bei den Verwaltungsgerichten erforderlich. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den im den Jahren 2016, 2017 sowie im 1. Halbjahr 2018 neu eingegangenen Verfahren (Klagen und einstweiliger Rechtsschutz) vor dem VG Minden um Verfahren in Asylsachen? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  2. Wie hoch ist hierunter jeweils der Anteil von Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung und der übrigen Asylverfahren? (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl der Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung, übrigen Asylverfahren und allen sonstigen Verfahren)
  3. Wie hoch war die Zahl anhängiger Verfahren bei den (auch) für Asyl- und Ausländerrecht zuständigen Kammern des VG Minden seit 2016? (bitte auflisten für die Jahre 2016 und 2017 sowie für das 1. Halbjahr 2018)
  4. Welchen Anteil an den derzeit anhängigen Verfahren vor dem VG Minden haben Verfahren in Asylsachen? (bitte die Gesamtzahl und den Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren nennen)
  5. Mit welcher Erfolgsquote für die Kläger sind in den Jahren 2016, 2017 und bisher im Jahr 2018 Verfahren in Asylsachen vor dem VG Minden erledigt worden? (bitte die Gesamtzahl der erledigten Fälle und den jeweiligen Anteil der erfolgreichen Fälle für die Kläger nennen)

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, wie stark das VG Minden drei Jahre nach der Grenzöffnung 2015 durch Asylverfahren belastet wird. 2017 stellt dabei das Jahr mit der höchsten Belastung dar: 8.525 eingegangene Hauptverfahren mit Asylbezug (das sind 78,91 Prozent aller in dem Zeitraum eingegangenen Hauptverfahren) und 7.873 anhängigen Hauptverfahren mit Asylbezug. Mit 2018 scheinen sich die Werte wieder zu verbessern, jedoch sind mit 6.978 Hauptverfahren immer noch mehr als doppelt so viele Verfahren im Asylrecht anhängig wie im Jahr 2016. Der Anteil der Asylklagen im Hauptverfahren, bei denen die Behörden obsiegte, lag 2016 bei 73,96 Prozent, in allen anderen betrachteten Zeiträumen und bei den Eilverfahren sogar immer über 75 Prozent. Zusammen mit den Zahlen aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 1663 ergibt sich, dass die Behörden schon im Vorfeld solide Entscheidungen treffen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/4767).

Dezember 2018

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