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Oktober 2017

Kirchenschändungen und Diebstahl aufklären – Kircheneigentum vor Vandalismus schützen

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 308 (Drucksache 17/645).

Von der immer häufigeren Schändung von christlichen Sakralräumen erfährt man durch die Medien fast nichts. Dementsprechend nimmt die Öffentlichkeit diese Taten kaum wahr und erfährt auch nichts über die Hintergründe der Tat und der Täter, selbst wenn die Täter ermittelt werden. Um Licht ins Dunkel zu bringen, fragten wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit christlichen Sakralbauten sind der Landesregierung seit 2014 bekannt?
    (Bitte nach Jahr, Delikt und Ort aufschlüsseln)
  2. In wie vielen der Fälle konnten die Täter ermittelt werden?
    (Bitte nach Fällen aufschlüsseln)
  3. Wie hoch ist der entstandene Schaden?
    (Bitte nach Fällen aufschlüsseln)
  4. In wie vielen Fällen gab es einen Hinweis auf eine anti-christliche oder anti-kirchliche Motivation der Täter?
    (Bitte nach Fall und Motiv aufschlüsseln)
  5. Plant die Landesregierung spezifische Maßnahmen zum Schutz christlicher Sakralbauten?

Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass diese wegen fehlender statistischer Erfassung keine Erkenntnisse bezüglich Straftaten im Zusammenhang mit christlichen Sakralbauten besitzt. Die Landesregierung weist auf die Möglichkeit einer Beratung der Polizei zu „technischen Sicherungsvorkehrungen“ und „verhaltenspräventiven Möglichkeiten“ hin.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1042).

Verzögerung bei der Erteilung von Genehmigungen für Schwerlasttransporte

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 271 (Drucksache 17/558).

In NRW leben wir von einer funktionierenden Infrastruktur und einem reibungslosen Ablauf der Logistik. Insbesondere im Bereich der Industrie sind häufig Schwertransporte nötig, um die Fertigungsprozesse hochqualitativer deutscher Produkte und Anlagen zu sichern. Jedoch erweist sich die Bürokratie bei der Erteilung von Genehmigungen für Schwertransporte als bedenklich langsam, die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten geht von fünf bis sechs Wochen aus. Zudem führt der schlechte Zustand der Straßen und Brücken zu großen Umwegen.

Dies ist eine Gefahr für den Wirtschafts- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen. Daher fragten wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Mehrkosten bei Schwertransporten ein, die durch Verzögerungen im Genehmigungsverfahren und Umwege wegen maroder Infrastruktur entstehen?
  2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu treffen, um die grundsätzlichen Probleme der Logistik-Branche in NRW zu beheben?
  3. Wie lange ist die Bearbeitungszeit für Transportgenehmigungen?
  4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um eine schnellere Genehmigung von Schwerttransporten in der Verwaltung zu gewährleisten?
  5. Plant die Landesregierung interne Schulungen für die Behördenmitarbeiter in Bezug auf verwaltungsrechtliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren?

Die Landesregierung hat das Problem anscheinend noch nicht erkannt. Aus ihrer Antwort geht hervor, dass diese keine Erkenntnisse zu möglichen Mehrkosten durch lange Genehmigungsverfahren und marode Infrastruktur hat.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/947).

Bearbeitung des Linksextremismus durch die Landeszentrale für politische Bildung

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 289 (Drucksache 17/591).

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es in NRW gewaltbereite Linksextremisten gibt. Dies zeigte sich zum Beispiel in der Nacht vom elften auf den zwölften August, als es in der Nähe des Bochumer Hauptbahnhofs zu einem Angriff auf ein Mitglied der Jungen Alternative durch vermeintliche Linksextremisten kam. Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen. Auch hatte die Landesregierung im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg Kenntnis von zirka 800 gewaltorientierten Linksextremisten, die aus NRW anreisen würden (siehe Drucksache 17/345).

Die Landeszentrale für politische Bildung versucht die Bürger über demokratiefeindliche Ideen aufzuklären, um unsere Demokratie vor Extremisten aller Art zu schützen. Dazu gehört auch die Aufarbeitung des Linksextremismus. Dazu fragten wir die Landesregierung:

  1. Wird die massive Gewalt, die regelmäßig von Linksextremisten ausgeübt wird, mittel- bzw. langfristig bei der Bildungs- und Aufklärungsarbeit der Landeszentrale für politische Bildung berücksichtigt?
  2. Ist auf Grund der Aktualität dieser Problematik geplant, eine Veranstaltung zu diesem Themenbereich auszurichten?
  3. Sieht die Landesregierung die aktuelle Schwerpunktbildung in der Landeszentrale für politische Bildung auf Rechtsextremismus und Salafismus als ausgewogen an?
  4. Wie hoch war das Budget der Landeszentrale für politische Bildung in den vergangenen 4 Jahren, welches für die Bearbeitung des Linksextremismus vorgesehen war? (Bitte nach Jahr und Abruf aufschlüsseln)
  5. Plant die Landesregierung in Zukunft die Bildungs- und Aufklärungsarbeit über Linksextremismus finanziell stärker zu fördern?

Die Landesregierung spricht zwar in ihrer Antwort davon, dass sich die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung gegen „Extremismus jedweder Ausrichtung“ wendet, sie hält aber weiter an dem Schwerpunkt Rechtsextremismus und Salafismus fest. Zu dem Budget kann keine Aussage getroffen werden, da es „kein spezielles Budget für einzelne Phänomene“ gibt. Es heißt jedoch weiter: „Ausgenommen davon sind lediglich Ausgaben im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus und zur Aufklärung gegen gewaltbereiten Salafismus.“ Eine verstärkte Förderung der Bildungs- und Aufklärungsarbeit über Linksextremismus plant die Landesregierung nicht.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/901).

September 2017

„Primusschule“ in Minden

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 239 (Drucksache 17/459).

Bei „Primus“ handelt es sich um einen im Schuljahr 2013/2014 gestarteten Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen. Trotz nicht ausreichender Anmeldungen wurde eine dieser Schulen, genannt „Primusschule“, per Ministererlass in Minden angesiedelt und dreizügig ausgestaltet. Da die Anmeldezahlen nicht stiegen, wurde der Einzugsbereich 2016 auf den gesamten Bereich der Stadt Minden erweitert. Obwohl die vorgesehen Klassenstärke laut Auskunft des Schulbüro Mindens bereits unterschritten ist, wollte der Rat Minden am 4. Juli 2017 die Erweiterung beschließen.

Auch im Zusammenhang mit Schulversuchen dürfen Behörden und Verwaltungen nicht ideologisch Entscheidungen treffen, sondern müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Sind die in Minden getroffenen und geplanten Maßnahmen – Erweiterung des Einzugsbereiches und eine geplante Erweiterung der Zügigkeit – von drei auf vier ohne entsprechende Schülerzahlen noch im Rahmen des Schulversuchs zulässig?
  2. Welche detaillierten wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden bislang aus dem Versuch gewonnen? Bitte um Mitteilung des Forschungsinstituts und Übermittlung des aktuellen Berichts.
  3. Lassen diese Erkenntnisse darauf schließen, dass ein gemeinsames Lernen bis Klasse 10 messbar bessere Ergebnisse hervorbringt als an Regelschulen?
  4. Wirkt sich der stark angestiegene Anteil von Zuwanderern (14) und Inklusionskindern (2014/15=3 2016/17 =30) auf das Ergebnis des gemeinsamen Lernens aus?
  5. Wird die neue Landesregierung diesen Schulversuch in Minden weiterführen, ggf. über die geplanten 10 Jahre hinaus, oder ihn vorzeitig beenden?

Die Landesregierung stellt in ihrer Antwort fest, dass eine Erweiterung der Zügigkeit zwar möglich ist, aber einen Nachweis des Bedürfnisses und einen Antrag voraussetzt. Ein entsprechender Antrag liegt der Landesregierung nicht vor.

Nach der erfolgten Antwort konnte ein Antrag auf Ausweitung der Primusschule in Minden erfolgreich abgewehrt werden. Die Antragsteller hatten ganz einfach den Blick ins Gesetz „vergessen“.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/725).

Finanzieller Schaden durch Klagen bei der Frauenquote im Öffentlichen Dienst

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 180 (Drucksache 17/333).

In dem am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Paragraphen 19 des Landesbeamtengesetzes heißt es, dass Frauen, bei „im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt zu befördern“ sind. Im Februar 2017 stellte das Oberverwaltungsgericht Münster die Verfassungswidrigkeit dieser sogenannten Frauenquote im Öffentlichen Dienst fest. Auch soll Beamten, welche gegen die Beförderung von weiblichen Kollegen klagen wollten, mit Nachteilen für die weiter Karriere gedroht worden sein.

Dieses Verhalten schadet dem Ansehen des öffentlichen Dienstes und seiner Angehörigen und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Der Land Nordrhein-Westfalen darf nicht den Eindruck entstehen lassen, dass das Geschlecht statt der persönlichen Leistung ausschlaggebend für eine Beförderung ist. Auch entsteht durch die Klagen gegen das Gesetz ein finanzieller Schaden für den Steuerzahler. Daher fragten wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Klagen hat es im Zusammenhang mit der Frauenquote im öffentlichen Dienst seit der Einführung gegeben? Bitte nach Fällen aufschlüsseln.
  2. Wie hoch war der finanzielle Aufwand seitens des Landes zur Bearbeitung dieser Klagen? Bitte nach Klagen aufschlüsseln.
  3. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Druck auf Beamte ausgeübt wurde, die die Rechtswidrigkeit der Anwendung der Regelung geltend machen wollten?
  4. Welche dienstrechtlichen oder disziplinarischen Konsequenzen wurden gegenüber den einschüchternden Beamten eingeleitet? Bitte nach Fällen aufschlüsseln.
  5. Wie steht die Landesregierung allgemein zu sogenannten Quotenregelungen?

Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich, dass in 85 Gerichtsverfahren Kosten in Höhe von 109.050,18 Euro entstanden sind, davon zirka 86.000 Euro Anwaltskosten. Des Weiteren hat die Landesregierung keine Kenntnis davon, dass „Druck auf Beamte“ ausgeübt wurde. Sie weist aber darauf hin, dass es „zu den Führungsaufgaben [gehört], betroffene Beamtinnen und Beamte gerade im Hinblick auf die sich ergebenden Veränderungen in der Beförderungsreihenfolge im Rahmen von Gesprächen beratend zu begleiten.“

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/582).

Behinderungen im Wahlkampf durch Linksextreme

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 179 (Drucksache 17/332).

Wir alle kennen die folgende Situation: Man tritt öffentlich mit der AfD auf, beispielsweise bei einem Wahlkampfstand, und schnell sieht man Personen auf dem linksextremen Spektrum, die versuchen den Auftritt zu stören und teilweise zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitglieder und Interessenten übergehen. In Artikel 21, Absatz 1 heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Dafür ist es unerlässlich, dass Parteien im Rahmen dieses Willensbildungsprozesses bei Auftreten im öffentlichen Raum nicht behindert werden. Daher fragten wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von Behinderungen von Parteien im Wahlkampf zur NRW- Landtagswahl 2017 durch linksextreme sind der Landesregierung bekannt?
    Bitte nach Parteien und Art der Behinderung bzw. Delikt aufschlüsseln.
  2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Organisationen, die Störaktionen koordinieren?
  3. Welche strafrechtlichen Konsequenzen wurden aus gemeldeten Vorfällen gezogen?
    Bitte nach Delikt und Vorfall aufschlüsseln.
  4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das durchschnittliche Profil solcher Störer?
    (Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Beruf)
  5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung. um einen reibungslosen Ablauf der politischen Willensbildung im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 zu gewährleisten?

Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich, dass 219 Straftaten durch Linksextreme im Wahlkampf zur Landtagswahl 2017 erfasst wurden und 116 Tatverdächtige ermittelt wurden. Diese sind mehrheitlich männlich und unter 30 Jahre alt. Bildungsstand und Beruf sind unklar und die Landesregierung hat kein Wissen von Organisationen, die Störaktionen koordinieren. Die Antifa Vereine und die durch diese organisierten Aktionen übersieht die Landesregierung anscheinend.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/577).

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