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September 2025

Justizvollzugsanstalten in NRW – Entwicklung des Anteils ausländischer Strafgefangener und der Anzahl von Übergriffen gegenüber Justizvollzugsbeamten

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6229 (Drucksache 18/15274).

Bundesweit haben bereits etwa 45 Prozent der Inhaftierten eine ausländische Herkunft. In Nordrhein-Westfalen liegt diese Quote unter Einbeziehung sogenannter Doppelstaatler sogar bei nahezu 48 Prozent. Das Land Nordrhein-Westfalen nähert sich damit einem historischen Höchstwert. Untersuchungen zeigen, dass – ohne Berücksichtigung des Anteils an der Gesamtbevölkerung – insbesondere Staatsbürger aus der Türkei, Polen, Syrien, Rumänien, Afghanistan, Marokko, Algerien, Serbien, Albanien und Italien die Liste der Strafgefangenen in Deutschland anführen.

Weiter wird seit Jahren immer wieder über Übergriffe von Strafgefangenen auf Justizvollzugsbeamte berichtet. Diese Vorfälle belasten die Beschäftigten erheblich psychisch, was sich in einer hohen Fluktuation niederschlägt und zugleich die Nachwuchsgewinnung erschwert.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Haftplätze und deren Belegung im offenen bzw. geschlossenen Vollzug in den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW seit 2021? (Bitte chronologisch von 2021 bis 2025 für jede Justizvollzugsanstalt aufschlüsseln)
  2. Wie entwickelte sich der Anteil der nichtdeutschen Strafgefangenen im offenen bzw. geschlossenen Vollzug im Zeitraum von 2021 bis 2025? (Bitte die Entwicklung in absoluten Zahlen und den jeweiligen Anteil an der Gesamtbelegung für jede Justizvollzugsanstalt von 2021 bis 2025 aufschlüsseln)
  3. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Staatsangehörigkeiten der Gefangenen vor? (Bitte die Herkunftsländer und die Anzahl der nichtdeutschen Gefangenen für jede Justizvollzugsanstalt von 2021 bis 2025 aufschlüsseln, zusätzlich bitte bei den deutschen Gefangenen differenziert nach Vornamen und Anzahl aufschlüsseln)
  4. Welche Nettokosten entstanden für einen Gefangenen im offenen bzw. geschlossenen Vollzug je Hafttag? (Bitte für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 aufschlüsseln)
  5. Wie viele Übergriffe von Strafgefangenen gegenüber Justizvollzugsbeamten gab es im offenen bzw. geschlossenen Vollzug im Zeitraum von 2015 bis 2025 in NRW? (Bitte differenziert nach Jahren, Anzahl und Straftaten auflisten)

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Zahl der Gefangenen ohne deutsche Staatsbürgerschaft beziehungsweise mit weiteren Staatsbürgerschaften zwischen 2021 und 2025 um mehr als 20 Prozent angestiegen ist – bei einem Anstieg der Gesamtzahl der Gefangenen um knapp drei Prozent.

Weiter offenbart die Landesregierung in ihrer Antwort, dass die Zahl der Übergriffe von Strafgefangenen auf Justizvollzugsbeamte jahrelang untererfasst wurde: Durch die Erfassung von Angriffen, „die nicht als berichtspflichtiges besonderes Vorkommnis eingestuft wurden“ wurde ab 2022 aus einer meist einstelligen Zahl eine dreistellige Zahl an Übergriffen pro Jahr. Die Landesregierung erklärt nicht, was ein Angriff ist, welcher „nicht als berichtspflichtiges besonderes Vorkommnis“ eingestuft wird.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15661).

August 2025

Kommunalaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens – Wie oft musste das Land 2024 einschreiten?

Das Land führt die Kommunalaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte. Diese Aufgabe übernehmen die 5 Bezirksregierungen. Die Kommunalaufsicht ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und soll einen gesetzeskonformen Ablauf der internen Verwaltung und der Arbeit von Kommunen untereinander gewährleisten und die Rechte der Bürger in den Kommunen schützen. Die Kommunalaufsicht wird entweder aus eigenem Antrieb tätig oder weil Sie mittels Beschwerden von Bürgern, Fraktionen oder Behörden auf einen vermeintlichen Missstand hingewiesen wird. 

Besondere Verantwortung obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Leitung von Ministerin Ina Scharrenbach (CDU), wenn gegen kommunale Amtsträger strafrechtliche Ermittlung eingeleitet werden, wie zum Beispiel gegen den Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) oder den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU). 

Ob die zuständigen Stellen Ihren Aufsichtspflichten stets nachgekommen sind, bedarf daher einer besonderen Kontrolle. 

Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Paderborn): 

  1. Wie viele Beschwerden aus dem Kreis Paderborn wurden an die Kommunalaufsicht gerichtet? Bitte einzeln darstellen, ob die Kommunalaufsicht aktiv wurde. Wenn ja, bitte die Maßnahmen darstellen. Wenn nein, bitte begründen wieso nicht. 
  2. Wie oft wurde die Kommunalaufsicht aus eigenem Antrieb innerhalb des Kreises Paderborn aktiv? Bitte einzeln aufschlüsseln und die ergriffenen Maßnahmen darstellen. 

In ihrer Antwort gibt die Landesregierung zu, dass im Jahr 2024 pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt eine bis zu niedrig zweistelliger Zahl an Beschwerden an die Kommunalaufsicht gerichtet wurden. Darüber, ob diese Beschwerden bearbeitet wurden, gibt die Landesregierung keine Auskunft. 

Weiter gibt die Landesregierung keine Auskunft darüber, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht aus eigenem Antrieb tätig wurde. Sie begründet dies damit, dass „derartige Reportings […] in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht leistbar“ seien. 

Dies verwundert, da die Landesregierung, ausweislich ihrer Antwort, weiß, welche Beschwerden an die Kommunalaufsicht gerichtet wurden. Entsprechend sollten alle weiteren Arten des Tätigwerdens auf eigenen Antrieb erfolgt sein. 

Kleine Anfrage: 

Juli 2025

Krankenhausskandal im Kreis Minden-Lübbecke – Welche Rolle spielt Minister Laumann?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5825 (Drucksache 18/14343). 

Die medizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen steht zunehmend unter Druck. Besonders deutlich wird dies im Kreis Minden-Lübbecke, wo die Klinikstandorte Rahden und Lübbecke bereits geschlossen wurden bzw. von einer Schließung betroffen sind. 

Als Kompensation ist unter anderem der Bau eines neuen Klinikums in Espelkamp vorgesehen, damit die medizinische Grundversorgung in der Region sichergestellt werden kann. Die Gesamtkosten der Projekte sollten sich zunächst auf rund 356 Mio. EUR belaufen. Inzwischen liegen aktuelle Schätzungen 20 bis 25 Prozent über den ursprünglich prognostizierten Kosten.

Die Haushaltslage des Kreises Minden-Lübbecke ist desolat; mittlerweile wurde eine Haushaltssperre verhängt. Für das laufende Jahr wird bei den Mühlenkreiskliniken mit einem Defizit von rund 24 Mio. EUR gerechnet. Zudem sind die Handlungsspielräume der kommunalen Ebene zusätzlich einschränkt. Viele Kommunen in der Region beklagen seit Jahren eine strukturelle Unterfinanzierung, verschärft durch steigende Sozialausgaben, rückläufige Einnahmen und wachsende Umlagen.

Die Finanzierung des Neubauprojekts hängt dabei insbesondere von staatlichen Fördermitteln ab, die jedoch trotz anderslautender Berichterstattung in der Presse im Jahr 2022 nicht gesichert erscheint. Wie das Westfalen-Blatt berichtete, wurde laut Angaben des Kreishauses per E-Mail aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) eine Summe von 178 Millionen Euro aus dem Bundesstrukturfonds II genannt, die unter anderem für die Neubaupläne vorgesehen waren. 

Mittlerweile wurde von Seiten der Mühlenkreiskliniken für die Umsetzung der Baumaßnahmen ein erneuter Förderantrag beim Land NRW gestellt. 

Wir fragten daher die Landesregierung: 

  1. Hat Minister Karl-Josef Laumann eine persönliche Zusage für Fördermittel erteilt? (Falls ja, bitte angeben: gegenüber wem, wann und in welcher Form) 
  2. Sollte Minister Karl-Josef Laumann eine solche Fördermittelzusage nicht erteilt haben: Wurde eine Fördermittelzusage durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) erteilt? (Falls ja, bitte angeben: von wem gegenüber wem, wann und in welcher Form) 
  3. Hat es Absprachen bezüglich der Bewilligung von Fördermitteln zwischen Minister Karl-Josef Laumann, Bediensteten des MAGS, der ehemaligen Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke Anna Katharina Bölling (CDU) und/oder dem aktuellen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke Ali Dogan (SPD) gegeben? (Falls ja, bitte angeben: von wem gegenüber wem, wann und in welcher Form) 
  4. Haben sonstige Gespräche bezüglich der Bewilligung von Fördermitteln zwischen Minister Laumann, Bediensteten des MAGS, der ehemaligen Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke Anna Katharina Bölling (CDU) und/oder dem aktuellen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke Ali Dogan (SPD) stattgefunden? (Falls ja, bitte angeben: wer mit wem, wann und in welcher Form) 
  5. Sollte eine Bewilligung von Fördermitteln nicht erfolgen: Wird sich das Land NRW an den Erschließungskosten oder sonstigen Kosten des geplanten Krankenhausneubaus in Espelkamp beteiligen? 

In ihrer Antwort teilt die Landesregierung mit, dass es weder durch das MAGS noch durch den Minister Karl-Josef Laumann persönlich eine Zusage für Fördermittel erteilt hätten. 

Bezüglich der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II verweist die Landesregierung auf das Bundesamt für Soziale Sicherung, dessen Entscheidung notwendig sei für einen Förderbescheid der Landesregierung. 

Für den Fall, dass die Fördermittel nicht bewilligt werden, verweist die Landesregierung auf einen Transformationsfonds bei welchem die Mühlenkreiskliniken Fördermittel betragen können sollen. Ob eine Förderung der Mühlenkreiskliniken durch diesen Transformationsfonds überhaupt möglich ist, teilt die Landesregierung nicht mit. 

Es scheint, dass die Gesundheitsversorgung im Kreis Minden-Lübbecke für die Landesregierung keine Priorität besitzt. 

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14909).

Gerechtigkeit für jedermann: Das Prinzip der Rechtsgleichheit muss im Strafrecht weiterhin für alle gelten. Gegen die Einführung eines zusätzlichen Mordmerkmals „Femizid“

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Zum vollständigen Antrag (Drucksache 18/14549).

Warum will die FDP diese Beweismittel vernichten?

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Zum Antrag „Cum-Cum-Geschäfte in NRW – Wird wirklich alles getan, um diesen Steuerbetrug schlagkräftig zu verfolgen und die hinterzogenen Milliarden zurückzuholen?“ der FDP (Drucksache 18/14017).

Juni 2025

Ausländer in deutschen Gefängnissen – Wie hoch ist die finanzielle Belastung für NRW?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5650 (Drucksache 18/13461). 

Allein im Jahr 2024 wurden bundesweit 1.285 Tatverdächtige ohne deutschen Pass wegen Mord oder Totschlag registriert, darunter 442 Flüchtlinge. Von Abschiebung kann in den meisten Fällen jedoch keine Rede sein: Die Täter verbüßen ihre Haftstrafen in deutschen Gefängnissen.

Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden: Ein einzelner Hafttag für einen ausländischen Straftäter kostet rund 200 Euro. Bei derzeit 531 verurteilten Mördern, 526 Totschlägern und 162 Personen wegen versuchten Mordes ohne deutsche Staatsbürgerschaft summieren sich die Kosten auf monatlich etwa 7,5 Millionen Euro – das entspricht rund 90 Millionen Euro jährlich. 

Der hessische Minister für Internationales, Manfred Pentz, fordert vor diesem Hintergrund einen grundlegenden Kurswechsel in der deutschen Strafvollzugspolitik. Er spricht sich dafür aus, schwerkriminelle Ausländer bereits ab dem ersten Hafttag konsequent in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Pentz argumentiert, dass es nicht vermittelbar sei, wenn ausländische Straftäter aufgrund besserer Haftbedingungen in Deutschland verbleiben dürften, während die Opfer und deren Angehörige nicht nur mit ihren Schicksalen, sondern auch mit den finanziellen Lasten über Steuern belastet würden. Eine humanitäre Begründung für den Verbleib in Deutschland – etwa wegen der Haftbedingungen im Herkunftsland – sei bei besonders schweren Gewalttaten nicht länger haltbar. 

Wir fragten daher die Landesregierung: 

  1. Wie hat sich die Zahl der Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt? 
  2. Wie hat sich die Zahl der Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt? 
  3. Wie hat sich die Zahl der Personen mit einer Mehrfachstaatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt? 
  4. Wie haben sich die Kosten für die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen pro Gefangenen seit 2015 bis heute pro Monat entwickelt? 

Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass auch in Nordrhein-Westfalen hohe Kosten für die Unterbringung ausländischer Straftäter entstehen: Mehr als 1,1 Millionen Euro pro Tag musste der nordrhein-westfälische Steuerzahler für diese im Jahr 2024 aufbringen. 

Weiter offenbart die Antwort der Landesregierung eine weitere erschreckende Entwicklung: Während die Zahl der inhaftierten Straftäter mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft zwischen 2015 und 2025 um knapp ein Drittel abnahm, so stieg die Zahl der inhaftierten ausländischen Straftäter in diesem Zeitraum um mehr als 15 Prozent. Die Zahl der inhaftierten Straftäter mit deutscher und nichtdeutscher Staatsbürgerschaft hat sich sogar mehr als vervierfacht. 

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14392). 

FDP hat nichts aus ihrem Scheitern gelernt!

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Zum Antrag „Die Untätigkeit des Justizministeriums rächt sich: Hunderte Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren bleiben wegen Arbeitsüberlastung unbearbeitet und verjähren. Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften in NRW müssen dringend besser aufgestellt werden.“ der FDP (Drucksache 18/10523).

Förderung durch Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks in den Kreisen Nordrhein-Westfalens im Jahr 2024

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrere umfangreiche Programme zur Förderung „zivilgesellschaftlicher Beteiligung“ auf den Weg gebracht. 2018 wurde mit dem Heimat-Scheck begonnen, 2023 folgte der Europa-Scheck und dieses Jahr der Umweltscheck. Damit werden eine Vielzahl an Projekten, Veranstaltungen und Organisationen im gesamten Land finanziell unterstützt. 

Die Landesregierung verkauft diese ‚Schecks‘ stets als Erfolg und erweitert die finanziellen Mittel ebenso wie immer neue Themengebiete. 

Auf die Frage, welchen genauen Zweck die Förderungen erreichen sollen oder wie sie den bisherigen Erfolg bemisst, blieb die Landesregierung bisher eine klare Antwort schuldig. 

Wir fragten daher die Landesregierung: 

  1. Welche Projekte oder ähnliches wurden 2024 im Kreis Paderborn durch ein solches Programm gefördert? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.) 
  2. Welche Anträge wurden 2024 abgelehnt? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.) 
  3. Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel? 
  4. Wie bemisst die Landesregierung den Erfolg der geförderten Projekte? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) 

Bezüglich der ersten beiden Fragen verweist die Landesregierung auf diverse eigentliche Veröffentlichungen, wobei sich jedoch zeigt, dass bezüglich abgelehnter Anträge wenig Transparenz herrscht beziehungsweise bezüglich der Umweltchecks wegen eines „Programmfehlers“ keine Auskunft gegeben werden kann. 

Auf die Frage, wie die Landesregierung die Verwendung der Mittel kontrolliert, antwortet sie knapp: „Die Prüfung der Verwendung der Mittel nebst Erfolgskontrolle erfolgt gemäß den Regeln der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.“

Zur vierten Frage führt die Landesregierung zum Beispiel aus, dass Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks „bedeutende Instrumente zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ seien und dass Europa-Schecks dazu beitrügen, „dass Bürgerinnen und Bürger sich für die europäischen Werte in Nordrhein-Westfalen einsetzen und den europäischen Gedanken in der Zivilgesellschaft stärken.“ Dabei bleibt die Landesregierung bleibt den Nachweis schuldig, wie die Fördermittel konkret zum behaupteten Erfolg beitragen. 

Kleine Anfragen: 

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