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Oktober 2021

Mandatierung von Anwälten in der Coronakrise

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5951 (Drucksache 17/15155).

Die von der Landes- und Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gegen das Coronavirus werden zunehmend von deutschen Gerichten geprüft. So haben die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte seit dem Jahre 2020 über 10.000 Verfahren hinsichtlich der staatlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes gegen das Coronavirus behandelt.

Von der

  • Rechtmäßigkeit der Schließungen von Schulen und Kindergärten
  • über die Verpflichtung, Masken in der Öffentlichkeit zu tragen,
  • die Rechtmäßigkeit der Schließung von Spielhallen,
  • die Verlängerung von Räumungsfristen,
  • die Durchführung einer Demonstration unter Auflagen
  • bis hin zur Rechtmäßigkeit der Schließung von Einzelhandelsgeschäften

ist die Diversität der jeweiligen Einzelfälle äußerst umfangreich.

Auf Grund der Vielfältigkeit der Verfahren setzt die Verwaltung teilweise externe Rechtsanwälte ein, die sich auf das jeweilige Gebiet spezialisiert haben.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. In wie viele Verfahren, die sich gegen die Coronamaßnahmen richten, ist das Land Nordrhein-Westfalen involviert? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y und jeweiligem Streitwert)
  2. In wie vielen Verfahren, die sich gegen die Coronamaßnahmen richten, sind ein Kreis oder eine Gemeinde des Landes Nordrhein-Westfalen involviert? (Bitte aufschlüsseln nach Kreisen und Gemeinden sowie Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y und jeweiligem Streitwert)
  3. Wie häufig mandatierten die Behörden des Landes NRW Rechtsanwälte in Bezug auf Verfahren, die mit den Coronamaßnahmen im Zusammenhang standen? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y, Auftraggeber und Streitwert)
  4. Wie häufig mandatierten die Behörden eines Kreises oder einer Gemeinde des Landes NRW Rechtsanwälte in Bezug auf Verfahren, die mit den Coronamaßnahmen im Zusammenhang standen? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y, Auftraggeber und Streitwert)
  5. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die unter den Punkten 3. und 4. mandatierten Verfahren und Rechtsanwälte?

In ihrer Antwort gibt die Landesregierung zu, dass sie gar keinen vollständigen Überblick über die Verfahren gegen Coronamaßnahmen hat. Bezüglich der Verfahren, zu denen sie Auskunft gibt, zeigt sich aber, dass das Land Nordrhein-Westfalen häufig auf externe Rechtsanwälte zurückgegriffen hat: In zirka 75 Prozent der Verfahren gegen die Verordnung (dabei in allen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW) und in allen Verfahren vor den Landgerichten, die auf Zahlung einer Entschädigung wegen der Maßnahmen gerichtet sind, wurden externe Rechtsanwälte beauftragt.

Auch bezüglich der Streitwerte und der Kosten für die Beauftragung externer Rechtsanwälte gibt die Landesregierung keine Auskunft. Das Kostenrisiko für die Steuerzahler ist somit nicht abschätzbar.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15274).

Abschiebungen von Gefährdern nach Afghanistan

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5936 (Drucksache 17/14902).

Unfreiwillige Abschiebungen nach Afghanistan sind in den letzten Jahren ausschließlich gegenüber Männern vollzogen worden, insbesondere gegenüber Straftätern und Terrorgefährdern.

Die Geschehnisse um die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan sind ein in den Medien präsentes Thema. Insbesondere die aktuelle und die zukünftige Sicherheitslage werden regelmäßig analysiert. Auch Abschiebeflüge nach Afghanistan sind von dieser Entwicklung betroffen. So wurde ein geplanter Abschiebeflug von München nach Kabul am 3. August 2021 von deutscher Seite kurzfristig abgesagt. Mehrere afghanische Männer sollten nach Afghanistan abgeschoben werden.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Waren Abschiebehäftlinge aus Nordrhein-Westfalen bei dem versuchten Abschiebeflug von München nach Kabul am 03. August 2021 anwesend?
    1. Falls Punkt 1 bestätigt wird: Welche Straftaten wurden ihnen vorgeworfen?
    2. Falls Punkt 1 bestätigt wird: Wie hoch waren die Kosten für die versuchte Abschiebung der nordrhein-westfälischen Abschiebehäftlinge?
  2. Wie viele abschiebebereite Häftlinge aus Afghanistan warten aktuell in Nordrhein-Westfalen auf die Vollstreckung ihrer Abschiebung?
  3. Mit wie vielen Einwanderern nach Artikel 16 bzw. Artikel 16a GG rechnet die Landesregierung nach dem deutschen Truppenabzug aus Afghanistan?

In ihrer Antwort gibt die Landesregierung an, dass drei Personen aus Nordrhein-Westfalen für den oben genannten Abschiebeflug angemeldet waren. Diese drei Personen waren zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten, wobei die Verurteilungen „insbesondere Straftaten aus den Bereichen der Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte sowie der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ betrafen.

Weiter offenbart die Landesregierung, dass sie nicht weiß, wie viele abschiebebereite Häftlinge aus Afghanistan in Nordrhein-Westfalen auf die Vollstreckung ihrer Abschiebung warten. Wie die Landesregierung unter diesen Voraussetzungen entsprechende Abschiebungen durchführen möchte, ist unklar.

Alles in allem zeigt sich, dass die Landesregierung dem Schutz der eigenen Bevölkerung anscheinend keine Priorität einräumt: Nicht bloß wurden drei Straftäter anscheinend nicht abgeschoben, vielmehr unterlässt die Landesregierung eine Erfassung von abschiebebereiten Häftlingen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15286).

September 2021

Gefährdung von Kindern durch Genitalverstümmelungen

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5891 (Drucksache 17/14769).

Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein schreckliches Verbrechen. Daher setzen wir uns seit jeher dafür ein, dass Mädchen und Frauen vor dieser barbarischen Praxis geschützt werden und die Täter verfolgt werden.

Die Ergebnisse früherer Kleiner Anfragen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung waren erschreckend: So musste die Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage 4636 (Drucksache 17/12028) zugeben, dass es zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. September 2019 in Nordrhein-Westfalen zu keiner einzigen Strafanzeige gemäß § 226a StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien) kam. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage 750 (Drucksache 17/2032) offenbarte die Landesregierung weiter, dass bei der Polizei und den Jugendämtern keine expliziten Aus- und Weiterbildungen zur weiblichen Genitalverstümmelung stattfinden.

Jedoch erscheint es leider unwahrscheinlich, dass keine Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind: So kam TERRES DES FEMMES in einer Dunkelzifferstudie im Mai 2020 zu dem Schluss, dass allein in Nordrhein-Westfalen 4682 Mädchen unter 18 und 15217 Frauen über 18 gefährdet sind.

Seit 2012 normiert § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, dass Ärzte, Sozialarbeiter, Lehrer und andere mit dem Kindeswohl beauftragte Geheimnisträger berechtigt sind, eventuelle Kindeswohlgefährdungen dem Jugendamt zu melden. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdungen sind seit dem Jahre 2012 in Nordrhein-Westfalen angezeigt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl sowie Kreisen und kreisfreien Städten)
  2. Wie viele Fälle, bei denen von der Gefahr einer Kindeswohlgefährdung durch weibliche Genitalbeschneidung ausgegangen wurde, sind in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahre 2012 durch Ärzte, Sozialarbeiter, Lehrer oder andere mit dem Kindeswohl beauftragte Geheimnisträger angezeigt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl sowie Kreisen und kreisfreien Städten)
  3. Wie häufig wurden Minderjährige durch hoheitlichen Akt aus Familien genommen, weil eine Kindeswohlgefährdung durch eine weibliche Genitalbeschneidung drohte? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl sowie Kreisen und kreisfreien Städten)
  4. Wie wird mit Minderjährigen weiter verfahren, wenn diese, auf Grund der Gefahr einer weiblichen Genitalverstümmelung, aus ihrer Familie bzw. ihrem sozialen Umfeld genommen wurden?

Wie in früheren Kleinen Anfragen zu diesem barbarischen Verbrechen erschreckt auch hier die Antwort der Landesregierung: Weibliche Genitalverstümmelung ist der Landesregierung anscheinend nicht wichtig genug, um diese bei Kindeswohlgefährdungen statistisch zu erfassen. Werden hier Mädchen und Frauen nicht adäquat geschützt, um zu verhindern, dass politisch nicht in die Ideologie passende Täter in der Statistik erscheinen?

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15000).

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