Juni 2021
Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren gemäß Coronaschutzverordnung
Zur Kleinen Anfrage 5428 (Drucksache 17/13730).
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) und der zugehörige Bußgeldkatalog sahen und sehen in jeder ihrer zahlreichen geänderten Fassungen für eine Reihe von Tatbeständen Bußgelder in einem bis zu fünfstelligen Bereich vor.
Wie die Antwort auf die Kleine Anfrage 3491 vom 20. April 2020 zum Thema Bußgelder und Strafverfahren gemäß CoronaSchVO in Nordrhein-Westfalen (Drucksache 17/9023) ergab, waren bereits zu diesem frühen Zeitpunkt 24.421 Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie 160 Strafverfahren eingeleitet worden. 388 Personen wurde zum Zeitpunkt der Beantwortung durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen.
Wir fragten daher die Landesregierung (bezüglicher aller Kreise und kreisfreier Städte; hier stellvertretend für den Kreis Minden-Lübbecke):
- Wie viele Verstöße gegen die CoronaSchVO wurden im Kreis Minden-Lübbecke bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage durch die Ordnungsbehörden im Kreis Minden-Lübbecke festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach eingeleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie nach den Tatbeständen der CoronaSchVO)
- Gegen wie viele Personen wurden im Kreis Minden-Lübbecke Strafverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
- Gegen wie viele Personen wurden im Kreis Minden-Lübbecke Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
- Wie hoch ist im Kreis Minden-Lübbecke der durch Bußgelder nach der CoronaSchVO eingenommene Geldbetrag? (Bitte aufschlüsseln nach: Kalendermonat und Tatbestand)
- Wie vielen Personen im Kreis Minden-Lübbecke wurde aufgrund der CoronaSchVO oder des IfSG durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen?
Diesmal hat die Landesregierung die Fragen zu den eingeleiteten Strafverfahren und staatlichen Zwangsmaßnahmen zum Entzug der Freiheit nicht beantwortet.
In der Antwort der Landesregierung zeigen sich aber große Unterschiede zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und den verhängten Bußgeldern. Zum Beispiel hat Bielefeld nur bei zirka 12 Prozent der Verstöße ein Verfahren eingeleitet, wohingegen Leverkusen bei 100 Prozent der Verstöße ein Verfahren eingeleitet hat. Der Kreis Herford kommt laut Antwort der Landesregierung sogar auf 1.570 eingeleitete Verfahren bei 698 Verstößen.
Bei dem durchschnittlichen Bußgeld (Bußgelder / Anzahl eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren) belegt Solingen die Spitzenposition mit einem durchschnittlichen Bußgeld von zirka 332 Euro. Solingen war es so möglich, den kommunalen Haushalt bei 1.713 eingeleiteten Verfahren mit mehr als einer halben Millionen Euro aufzubessern.
Todesfälle im Zusammenhang mit Corona-Impfungen
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5389 (Drucksache 17/13691).
Im Kreis Herford verstarb am 9. März 2021 eine 32-jährige Frau im Zusammenhang mit ihrer Impfung gegen das Coronavirus. Ihr wurde das Vakzin von AstraZeneca verabreicht. Dieser Covid-19-Impfstoff stand regelmäßig in der Kritik und unterliegt einigen Vorbehalten in der Bevölkerung, weshalb dieses Vakzin bei den Impfterminen eine höhere Ausfallquote aufweist als andere Vakzine.
Der Obduktionsbericht des Instituts für Rechtsmedizin in Münster bestätigte den Verdacht, dass der Tod der Frau mit der Impfung im direkten Zusammenhang stehen könnte. Als Todesursache wurde eine durch das Vakzin von AstraZeneca ausgelöste Gerinnungsstörung mit Einblutungen ins Gehirn festgestellt.
Es besteht schon seit geraumer Zeit der Verdacht, dass insbesondere bei jüngeren Menschen eine Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca Nebenwirkungen in Form von Hirnvenenthrombosen auslösen kann. Die Ständige Impfkommission hat daher empfohlen, dass ab dem 1. April 2021 nur noch Menschen, die älter als 60 Jahre sind, den AstraZeneca-Wirkstoff verabreicht bekommen.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Todesfälle sind bisher in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19 bekannt geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde und Art des Vakzins)
- Wie viele Personen sind nach einer Impfung mit einem Vakzin gegen Covid-19 innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen verstorben? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde, Art des Vakzins und Zeitraum zwischen Verabreichen des Vakzins und Todeszeitpunkt)
- Wie ist die Haftung bei Todesfällen durch Vakzine gegen Covid-19 geregelt?
- Wie viele Haftungsfälle sind bisher durch Impfungen mit einem Vakzin gegen Covid-19 eingetreten? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde, Schuldner und Art des Vakzins)
Laut der Landesregierung gab es bis zum Stichtag 14. Mai 2015 31 Verdachtsmeldungen zu Todesfällen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung standen. Dabei bezogen sich 19 Verdachtsmeldungen auf den Impfstoff von BioNTech, acht Meldungen auf den Impfstoff von AstraZeneca und eine Meldung auf den Impfstoff von Moderna. Bei drei übrigen Meldungen wurde keine Angabe zum Impfstoff gemacht.
Bezüglich der Haftung antwortet die Landesregierung, dass nach § 60 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz für Hinterbliebene ein Anspruch auf Versorgung besteht, sollte zum Beispiel ein Ehepartner oder Elternteil an den Schädigungsfolgen verstorben sein. Trotz dieser klaren Aussage der Landesregierung teilt sie jedoch weiter mit, dass „noch keine Anträge auf Haftung in Zusammenhang mit einer Impfkomplikation nach einer SARS-CoV-2 Impfung positiv beschieden“ wurden.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13937).
Mai 2021
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