Zur vollständigen Kleinen Anfrage 804 (Drucksache 17/1968).

Laut Presseberichten sind die Kapazitäten von Justizvollzugsanstalten teilweise zu über 100 Prozent ausgeschöpft. Neben der maroden Infrastruktur soll die Zahl der Anordnungen von Untersuchungshaft in den letzten zwei Jahren sprunghaft angestiegen sein, da Gerichte immer häufiger wegen Fluchtgefahr dieses Zwangsmittel einsetzen sollen. Wir wollten erfahren, wie sehr einzelne Gruppen durch Untersuchungshaft die Justizvollzugsanstalten belasten und fragten die Landesregierung:

  1. Wie häufig wurde die Untersuchungshaft in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen gegen deutsche Staatsbürger ohne Migrationshintergrund angeordnet? (Bitte nach Jahren und Haftgründen aufschlüsseln)
  2. Wie häufig wurde die Untersuchungshaft in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen gegen deutsche Staatsbürger, mit Migrationshintergrund gemäß § 4 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz, angeordnet? (Bitte nach Jahren und Haftgründen aufschlüsseln)
  3. Wie häufig wurde die Untersuchungshaft in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen gegen ausländische Staatsbürger angeordnet? (Bitte nach Jahren und Haftgründen aufschlüsseln)
  4. Wie viele dieser Untersuchungshäftlinge wurden letztendlich strafrechtlich verurteilt? (Bitte nach Jahren, Haftgründen, deutsche Staatsbürgerschaft ohne Migrationshintergrund, deutsche Staatsbürgerschaft mit Migrationshintergrund, ausländische Staatsbürgerschaft und jeweils angewendeten Strafnormen aufschlüsseln)
  5. Welchen Verteilungsschlüssel zum Personalansatz benutzt die Landesregierung, um die Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten aufrecht zu erhalten?

In ihrer Antwort zeigt die Landesregierung, dass die keine geeigneten Zahlen zur Untersuchungshaft erhebt, sie kann nur eine Aussage zur Anzahl der Anordnungen von Untersuchungshaft treffen. Der sprunghafte Anstieg zwischen 2016 und den Jahren davor ist deutlich zu erkennen. Auch 2017 liegt die Zahl deutlich über der Zahl der Anordnungen in den Jahren vor 2015.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2196).