Zur vollständigen Kleinen Anfrage 805 (Drucksache 17/1973).

Wegen zahlreicher Asylverfahrung, 80 Prozent der Klagen am Düsseldorfer Verwaltungsgericht sollen Asylklagen sein, und Unterbesetzung sollen die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen vor dem Kollaps stehen, die Belastungsquote der Mitarbeiter soll bei 270 Prozent liegen. Aus Furcht vor negativer Presse sollen die Asylverfahren bevorzugt behandelt werden, sodass Klagen von Bürgern liegen bleiben. Diese Zustände sind eine Gefahr für die Rechtssicherheit und die Rechtsstaatlichkeit. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl an Verfahren in den kommenden fünf Jahren ein?
  2. Sieht die Landesregierung Auswirkungen der oben genannten Zustände auf die Rechtsprechung?
  3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Mehrkosten, die durch die oben genannten Missstände entstehen?
  4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die oben genannten Missstände zu beheben?

In ihrer Antwort bestreitet die Landesregierung die Existenz dieser Missstände. Sie verweist auf die im Vergleich zu 2015 gesunkene durchschnittliche Verfahrensdauer verwaltungsrechtlicher Verfahren. Diese Betrachtung hilft aber nicht dem Bürger, dessen Verfahren für Asylverfahren zurückgestellt wird.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2108).