Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1350 (Drucksache 17/3319).

Durch die Zunahme an Kriminalität durch nicht-deutsche Muttersprachler wird die Rolle von Dolmetschern im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren immer wichtiger. Bei der Übersetzung von Protokollen telefonischer Überwachung von Tatverdächtigen oder im Rahmen von Vernehmungen ist ein Dolmetscher häufig unerlässlich, da sonst die Aufklärung des Verfahrens an den mangelnden Sprachkenntnissen von Verdächtigen oder Zeugen scheitern kann. Die Polizei verfügt nur in begrenztem Maße über Beamte, die die nötigen Sprachkenntnisse mitbringen, und muss auf externe Dolmetscher zurückgreifen. Bei diesen müssen nicht nur die fachliche Qualifikation gewährleistet sein, sondern auch die Zuverlässigkeit und Neutralität. Zum Beispiel musste das Bundesamt für Migration die Zusammenarbeit mit 2.100 Dolmetschern einstellen, da diese nicht das nötige Sprachniveau aufweisen konnten oder gegen Neutralitätspflichten verstoßen hatten.

Ein Mangel an Dolmetschern birgt die Gefahr einer Zwei-Klassen-Strafverfolgung, da Straftäter deutscher Muttersprache leichter zu verfolgen sind, als solche ohne deutsche Sprachkenntnisse und deutsche Staatsbürgerschaft. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Wie viele Beamte der Polizei oder Angestellte der Kreispolizeibehörden verfügen über weitergehende Sprachkenntnisse in einer anderen Sprache als der deutschen Sprache mit dem Sprachniveau von mindestens C1 im Sinne des Gemeinsamen europäische Referenzrahmen für Sprachen (GeR) des Europarats? (Bitte aufschlüsseln nach Kreispolizeibehörde, Sprache, Migrationshintergrund und Sprachniveau gemäß GeR)
  2. Wie hoch war der tatsächliche finanzielle Umfang der externen Dolmetscher-Tätigkeiten im Vergleich zum dafür bereitgestellten Budget in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltstitel mit bereitgestelltem Budget und tatsächlich benötigtem finanziellen Umfang)
  3. Welche Qualifikation muss ein Dolmetscher mitbringen, um im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren konsultiert werden zu können?
  4. In wie vielen Fällen stellte die Polizei Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit wegen mangelnder Integrität des Dolmetschers in den letzten fünf Jahren ein, wenn sich diese bspw. nicht neutral verhalten haben?
  5. Wie wird verfahren, wenn im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens ein Dolmetscher benötigt wird, aber für dessen Bezahlung keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind?

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass diese nicht zentral erhebt, welche Sprachkenntnisse Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen mitbringen. Somit steht zu befürchten, dass Polizisten mit weitergehenden Sprachkenntnissen übersehen werden und somit auf externe Dolmetscher zurückgegriffen werden muss, die möglicherweise nicht die nötige Integrität mitbringen. Bezüglich der Integrität externer Dolmetscher verlässt sich die Landesregierung auf Selbstauskünfte und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3712).