Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1648 (Drucksache 17/4054).

Gewaltbereite Fangruppen, wie Ultras und Hooligans, besonders im Profi-Fußball, verknüpfen ihre Gewaltbereitschaft häufig mit einer politischen Ideologie. Das bekannte Bild vom Nazi-Hooligan ist spätestens seit „Hooligans gegen Salafisten“ weit verbreitet. Weniger bekannt ist allerdings die Vernetzung der Ultras-Szene mit ebenfalls gewaltbereiten Linksextremisten. Dabei machen sich die linksextremen Ultras die Parolen anderer linksextremer Organisationen, wie der Antifa, zu eigen und haben häufig ein linkes Selbstverständnis.

Besonders deutlich zeigt sich die Politisierung darin, dass es auch zu Auseinandersetzungen zwischen linken Ultras und rechten Hooligans kommt, die demselben Verein verbunden sind, wie man es etwa in Düsseldorf betrachten kann. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung von Fangruppen mit politischem Extremismus?
  2. Bei welchen Fangruppen von nordrhein-westfälischen Sportvereinen gibt es Verbindungen zum Rechtsextremismus?
  3. Bei welchen Fangruppen von nordrhein-westfälischen Sportvereinen gibt es Verbindungen zum Linksextremismus?
  4. Wie erfolgt die Einordnung von Fangruppen in Bereiche des politischen Extremismus?
  5. Wie groß ist das personelle Potential von Fangruppen mit Bezügen zum politischen Extremismus?

Die Landesregierung verortet Ultras und Hooligans nicht im Bereich des politischen Extremismus und sieht auch keine strukturellen Verbindungen von Fangruppen nordrhein-westfälischer Sportvereine in den Rechts- oder Linksextremismus. Auf den Konflikt zwischen Düsseldorfer Hooligan- und Ultraszene geht die Landesregierung nicht ein.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/4323).