Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2065 (Drucksache 17/5170).

Bei einigen Bürgen wurden bereits Mahnverfahren sowie ggf. nach Erlangung eines Zahlungstitels Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Zur Beurteilung der Lage ist in diesem Zusammenhang eine Gesamtübersicht für Nordrhein-Westfalen erforderlich. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
  2. In wie vielen Mahnverfahren konnte ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden (bitte Anzahl und Höhe der Forderungen ausweisen)?
  3. Bei wie vielen Mahnverfahren erfolgte die Überleitung in das streitige Verfahren?
  4. Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
  5. Wie viele Vollstreckungsverfahren konnten anteilig bereits abgeschlossen werden (bitte Gesamtzahl sowie die Höhe der erzielten Vollstreckungserlöse beziffern)?

Abermals kann die Landesregierung die Anfrage nicht beantworten, die entsprechenden Daten werden statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten händisch(!) durchgeschaut werden.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5456).