Justizvollzugsanstalten, Justizkrankenhäuser und Jugendarrestanstalten sind kritische Infrastrukturen. Dies bedeutet unter anderem, dass ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung zu nachhaltigen Störungen und Ausfällen im Gesamtsystem der Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen führen können, etwa bei der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Justizvollzugseinrichtungen sind als kritische Infrastruktur auch auf Grund innerer Gefahrenlagen einem gesteigerten Risiko ausgesetzt, insbesondere im Hinblick auf Epidemien und Pandemien. So entließ zum Beispiel die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus Sorge vor Corona-Infektionen innerhalb der Justizvollzugseinrichtungen Straftäter aus Justizvollzugseinrichtungen.

Die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen bildet die Grundlage der Präventionsarbeit in Justizvollzugseinrichtungen und des Umgangs zwischen Personal und Inhaftierten. Wir fragten die Landesregierung zu allen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (die Fragen sind der kleinen Anfrage 3494 zur Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen entnommen):

  1. Wie viele Fälle meldepflichtiger Krankheiten bzw. meldepflichtiger Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 6, 7 Infektionsschutzgesetz gab es in den letzten 10 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen? (Bitte auflisten nach Krankheit, Erreger sowie betroffenem Personenkreis)
  2. Wie viele Fälle von sonstigen bedeutsamen ansteckenden Infektionskrankheiten gemäß der „Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ gab es in den letzten 10 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen? (Bitte auflisten nach Krankheit, Erreger sowie betroffenem Personenkreis)
  3. Wie viele Inhaftierte mit HIV-Infektionen gab es in den letzten 10 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen?
  4. Wie viele Fälle von Neuinfektionen mit dem HI-Virus gab es in den letzten 10 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen? (Bitte auflisten nach Krankheit und betroffenem Personenkreis)

Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass sie es wieder versäumt, wichtige Daten statistisch zu erheben. So kann sie die Fragen eins und zwei, trotz der festgestellten Schwere dieser Infektionskrankheiten, nicht beantworten, da dafür alle Gefangenengesundheitsakten händisch ausgewertet werden müssten. Es bleibt unklar, wie die Landesregierung ohne Datengrundlage die Wirksamkeit der Verwaltungsvorschrift prüft und Trends, wie zum Beispiel das vermehrte Auftreten bestimmter Krankheiten, erkennt. Bezüglich der dritten Frage verweist die Landesregierung auf eine Stichtagserhebung und beantwortet die Frage nicht.

Zur Liste unsere kleinen Anfragen zu Krankheiten in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen.