Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3878 (Drucksache 17/9898).

Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das Gesundheitsministerium verkündet, rund 29 Millionen Schutzmasken in Auftrag gegeben zu haben, bei einer täglichen Produktionsleistung von ca. 320.000 Schutzmasken und einem Auftragsvolumen von ca. 17 Millionen Euro. Die Bezirksregierungen und Krisenstäbe sollen diese Masken vorrangig an Pflegeeinrichtungen ausgeben.

In der 52. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages NRW am 22. April 2020 berichtete das Ministerium der Justiz, dass ca. 80.000 Schutzmasken vom Justizministerium in Empfang genommen worden sind; weitere 30.000 Schutzmasken sind avisiert. Diese 110.000 Schutzmasken sollen unter anderem dem Strafvollzug, dem Außendienst, den Gerichtsvollziehern, den Wachtmeistern bei Gericht und den Betreuungsrichtern zur Verfügung gestellt werden.

Wir fragten die Landesregierung:

  1. Welche Kontingente an Masken werden den einzelnen Bereichen der Justiz zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, jeweiliger Anzahl der Masken, Auslieferungsterminen und etwaigen zukünftigen Planungen)
  2. Wie hoch ist der gemeldete aktuelle Bedarf an Schutzmasken im Geschäftsbereich des Justizministeriums? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Eingangsdatum und Bedarfsmelder)
  3. Welche Maßnahmen zur Eindämmung von Epidemien hat die Landesregierung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz in der Vergangenheit getroffen, insbesondere welches Material wurde bereitgehalten?
  4. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung in Zukunft, nach der Corona-Krise, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz zu treffen, um ähnlich oder schwerer gelagerte Pandemien einzudämmen?

In ihrer Antwort verweist die Landesregierung auf die Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften bezüglich der Beschaffung von Schutzmaterialien und auf Erlasse von 2009 beziehungsweise 2010 mit Hinweisen zu möglichen Vorgehensweisen für den Fall einer Pandemie. Diese sollen auch die „Beschaffung und Lagerung einer Grundausstattung von Atemmasken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmittel“ behandelt haben. Jedoch ergibt sich aus der Antwort auch, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften dem nicht flächendeckend nachgekommen sind, sodass die Landesregierung für diese Schutzmasken beschaffen musste.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10188).