Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5891 (Drucksache 17/14769).

Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein schreckliches Verbrechen. Daher setzen wir uns seit jeher dafür ein, dass Mädchen und Frauen vor dieser barbarischen Praxis geschützt werden und die Täter verfolgt werden.

Die Ergebnisse früherer Kleiner Anfragen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung waren erschreckend: So musste die Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage 4636 (Drucksache 17/12028) zugeben, dass es zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. September 2019 in Nordrhein-Westfalen zu keiner einzigen Strafanzeige gemäß § 226a StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien) kam. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage 750 (Drucksache 17/2032) offenbarte die Landesregierung weiter, dass bei der Polizei und den Jugendämtern keine expliziten Aus- und Weiterbildungen zur weiblichen Genitalverstümmelung stattfinden.

Jedoch erscheint es leider unwahrscheinlich, dass keine Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind: So kam TERRES DES FEMMES in einer Dunkelzifferstudie im Mai 2020 zu dem Schluss, dass allein in Nordrhein-Westfalen 4682 Mädchen unter 18 und 15217 Frauen über 18 gefährdet sind.

Seit 2012 normiert § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, dass Ärzte, Sozialarbeiter, Lehrer und andere mit dem Kindeswohl beauftragte Geheimnisträger berechtigt sind, eventuelle Kindeswohlgefährdungen dem Jugendamt zu melden. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdungen sind seit dem Jahre 2012 in Nordrhein-Westfalen angezeigt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl sowie Kreisen und kreisfreien Städten)
  2. Wie viele Fälle, bei denen von der Gefahr einer Kindeswohlgefährdung durch weibliche Genitalbeschneidung ausgegangen wurde, sind in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahre 2012 durch Ärzte, Sozialarbeiter, Lehrer oder andere mit dem Kindeswohl beauftragte Geheimnisträger angezeigt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl sowie Kreisen und kreisfreien Städten)
  3. Wie häufig wurden Minderjährige durch hoheitlichen Akt aus Familien genommen, weil eine Kindeswohlgefährdung durch eine weibliche Genitalbeschneidung drohte? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl sowie Kreisen und kreisfreien Städten)
  4. Wie wird mit Minderjährigen weiter verfahren, wenn diese, auf Grund der Gefahr einer weiblichen Genitalverstümmelung, aus ihrer Familie bzw. ihrem sozialen Umfeld genommen wurden?

Wie in früheren Kleinen Anfragen zu diesem barbarischen Verbrechen erschreckt auch hier die Antwort der Landesregierung: Weibliche Genitalverstümmelung ist der Landesregierung anscheinend nicht wichtig genug, um diese bei Kindeswohlgefährdungen statistisch zu erfassen. Werden hier Mädchen und Frauen nicht adäquat geschützt, um zu verhindern, dass politisch nicht in die Ideologie passende Täter in der Statistik erscheinen?

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15000).