Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5996 (Drucksache 17/15233).

Wegen der ins Stocken geratenen Impfkampagne sind die Regierungen auf der Suche nach Mitteln und Wegen, die Impfbereitschaft zu erhöhen. So hat zum Beispiel die nordrhein-westfälische Landesregierung für viele Bereiche des Lebens „3G“ („geimpft, genesen odergetestet“) verordnet. Seit dem 11. Oktober sind zudem die Bürgertests für die meisten Bürger kostenpflichtig.

Auch Studenten werden damit finanziell unter Druck gesetzt, wie sich zum Beispiel an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) zeigt: Veranstaltungen finden wieder in Präsenz statt, für die Teilnahme wird jedoch „3G“ vorausgesetzt. Die Kosten für Tests werden von der Universität nicht übernommen und beaufsichtigte Selbsttests nicht angeboten.

Daher scheint es so, dass die Freiwilligkeit der Impfung ausschließlich für diejenigen Studenten gegeben ist, die sich regelmäßige Tests oder eine Verlängerung des Studiums leisten können. Bezüglich der Freiwilligkeit der Impfung lässt auch ein Tweet der Rektorin der HHU, Anja Steinbeck, aufhorchen: Auf die Frage, was die HHU plant, sollte Nordrhein-Westfalen zu „2G“ (ausschließlich geimpft oder genesen) wechseln, antwortete sie:

„Die Frage war: was machen Ungeimpfte, wenn bald 2G gelten sollte. Aus Sicht derer war – unter Geltung von 3G – Plan A: Testen. Genügt das nicht mehr – weil 2G gilt -, müssen sie auf Plan B, nämlich Impfen, umschwenken. So war’s gemeint.?“

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Befürwortet die Landesregierung eine Impfpflicht gegen COVID-19 für Studenten?
  2. Wie planen die Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen das kommende Wintersemester 2021/22? (Bitte aufschlüsseln nach Präsenzlehre ja/nein, „3G“ ja/nein, Übernahme der Testkosten für Studenten ja/nein und Form der Lehre im Fall von „2G“)
  3. Inwieweit ist die Impfung für Studenten freiwillig, wenn der Universitätsbesuch „3G“ voraussetzt, die Studenten sich die Tests oder eine Verlängerung des Studiums aber nicht leisten können?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Rektorin der HHU, Anja Steinbeck, dass sich Studenten impfen lassen „müssen“, sollte es in Nordrhein-Westfalen zu einer „2G“-Regelung kommen?
  5. Warum werden für Studenten keine regelmäßigen Tests und eine Bescheinigung des Ergebnisses angeboten, wie es bei Schülern beziehungsweise Berufsschülern der Fall ist?

Es scheint, dass die Landesregierung kein Interesse an einer freien Impfentscheidung hat, sondern Studenten durch finanziellen Druck zu einer Impfung drängen möchte. So antwortet die Landesregierung zwar auf der einen Seite, dass sie keine Impfpflicht für Studenten befürworte, spricht aber auch davon, dass Studenten mit dem Impfangebot „ihre Zugangsmöglichkeit zu allen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen selbst in der Hand“ haben.

Auf die Kostenfrage geht die Landesregierung nur insoweit ein, dass sie betont, dass ein „kostenloses Impfangebot“ bestehe und Studenten sich von ihren Arbeitgebern testen lassen können – sollten sie denn neben dem Studium arbeiten und der Arbeitgeber dies anbieten.

Alles in allem scheint die Landesregierung zu wissen, welchen Druck sie durch „3G“ und kostenpflichtige Tests auf Studenten ausübt, sich impfen zu lassen. Auch scheint sie billigend in Kauf zu nehmen, dass sich nur Studenten gegen die Impfung entscheiden können, die sich regelmäßige Tests oder eine Verlängerung des Studiums leisten können. Für weniger gut gestellte Studenten gleichen die Regeln einer Impfpflicht.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15423).