Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5951 (Drucksache 17/15155).

Die von der Landes- und Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gegen das Coronavirus werden zunehmend von deutschen Gerichten geprüft. So haben die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte seit dem Jahre 2020 über 10.000 Verfahren hinsichtlich der staatlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes gegen das Coronavirus behandelt.

Von der

  • Rechtmäßigkeit der Schließungen von Schulen und Kindergärten
  • über die Verpflichtung, Masken in der Öffentlichkeit zu tragen,
  • die Rechtmäßigkeit der Schließung von Spielhallen,
  • die Verlängerung von Räumungsfristen,
  • die Durchführung einer Demonstration unter Auflagen
  • bis hin zur Rechtmäßigkeit der Schließung von Einzelhandelsgeschäften

ist die Diversität der jeweiligen Einzelfälle äußerst umfangreich.

Auf Grund der Vielfältigkeit der Verfahren setzt die Verwaltung teilweise externe Rechtsanwälte ein, die sich auf das jeweilige Gebiet spezialisiert haben.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. In wie viele Verfahren, die sich gegen die Coronamaßnahmen richten, ist das Land Nordrhein-Westfalen involviert? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y und jeweiligem Streitwert)
  2. In wie vielen Verfahren, die sich gegen die Coronamaßnahmen richten, sind ein Kreis oder eine Gemeinde des Landes Nordrhein-Westfalen involviert? (Bitte aufschlüsseln nach Kreisen und Gemeinden sowie Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y und jeweiligem Streitwert)
  3. Wie häufig mandatierten die Behörden des Landes NRW Rechtsanwälte in Bezug auf Verfahren, die mit den Coronamaßnahmen im Zusammenhang standen? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y, Auftraggeber und Streitwert)
  4. Wie häufig mandatierten die Behörden eines Kreises oder einer Gemeinde des Landes NRW Rechtsanwälte in Bezug auf Verfahren, die mit den Coronamaßnahmen im Zusammenhang standen? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y, Auftraggeber und Streitwert)
  5. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die unter den Punkten 3. und 4. mandatierten Verfahren und Rechtsanwälte?

In ihrer Antwort gibt die Landesregierung zu, dass sie gar keinen vollständigen Überblick über die Verfahren gegen Coronamaßnahmen hat. Bezüglich der Verfahren, zu denen sie Auskunft gibt, zeigt sich aber, dass das Land Nordrhein-Westfalen häufig auf externe Rechtsanwälte zurückgegriffen hat: In zirka 75 Prozent der Verfahren gegen die Verordnung (dabei in allen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW) und in allen Verfahren vor den Landgerichten, die auf Zahlung einer Entschädigung wegen der Maßnahmen gerichtet sind, wurden externe Rechtsanwälte beauftragt.

Auch bezüglich der Streitwerte und der Kosten für die Beauftragung externer Rechtsanwälte gibt die Landesregierung keine Auskunft. Das Kostenrisiko für die Steuerzahler ist somit nicht abschätzbar.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15274).