Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6475 (Drucksache 17/16748).

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schätzt die Gefahr eines flächendeckenden totalen Stromausfalls in Europa als wahrscheinlichste Katastrophe ein. Grund hierfür sind die Energiewende und das Abschalten der Atomkraftwerke in Deutschland.

Im Jahre 2021 kam es zweimal fast zu einem flächendeckenden Stromausfall. Die durch einen flächendeckenden Blackout entstehenden Schäden werden dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz höher eingestuft als die Schäden einer neuerlichen Pandemie oder von Regenfluten, wie sie im Sommer letztens Jahres zu Überflutungen geführt haben. Schon wenige Tage – das Bundesamt nimmt hierbei konkret einen Zeitraum von drei Tagen an – ohne Strom würden katastrophale Ausmaße annehmen, da unter anderem die Trinkwasserversorgung zusammenbrechen und Notstromaggregate nicht mehr mit Diesel versorgt werden könnten. Die flächendeckende Versorgung mit Lebensmitteln, lebensnotwendigen Gütern und entsprechenden Dienstleistungen könnte nicht mehr vollumfänglich sichergestellt werden.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie oft kam es innerhalb der letzten fünf Jahre im nordrhein-westfälischen Stromnetz zu Schwankungen, welche die Gefahr eines flächendeckenden Blackouts innehatten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kreis bzw. Gemeinde, getroffenen Gegenmaßnahmen)
  2. Sind strafrechtlich relevante Sachverhalte aus den letzten fünf Jahren bekannt, welche die energieproduzierende bzw. energieversorgende Infrastruktur beeinträchtigen sollten, bspw. durch Sabotage oder Cyberattacken? (Bitte auflisten nach Jahr, Art der Manipulation, Deliktart, Art der Beendigung der Ermittlungen bzw. des Strafprozesses)
  3. Welche Notfallpläne und Gegenmaßnahmen hat die Landesregierung für den Fall eines flächendeckenden Stromausfalls ausgearbeitet?
  4. Sind zur Verhinderung von flächendeckenden Stromausfällen Maßnahmen geplant, Infrastrukturen bzw. kritische Infrastrukturen, Landkreise oder einzelne Gemeinden, große energieverbrauchende bzw. energieerzeugende Anlagen vom Stromnetz vorübergehend zu kappen, sollte es zu starken Schwankungen innerhalb des Stromnetzes kommen?
  5. Welche Anlagen, Landkreise, Gemeinden, Infrastrukturen bzw. kritischen Infrastrukturen sollen dann zu welchen Zeitpunkten abgeschaltet werden (Bitte erläutern, welche Priorität ist für eine derartige Abschaltung vorgesehen ist)?

In ihrer Antwort offenbart die Landesregierung, dass es um die Vorbereitung auf einen flächendeckenden Stromausfall schlecht bestellt ist. So verweist sie zum Beispiel auf die Frage nach Notfallplänen und Gegenmaßnahmen für den Fall eines flächendeckenden Stromausfalls auf die Vorlage 17/6531, gibt jedoch keine Notfallpläne an. Aus der Vorlage geht zum Beispiel hervor, dass der digitale Behördenfunk zurzeit nur auf vier Stunden Resilienz gegen Stromausfälle ausgelegt ist, was jedoch im Augenblick auf 72 Stunden erweitert wird. Weiter wird die „Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger“ als ein wichtiger ergänzender Baustein beschrieben. Die Hoffnung auf die Eigenvorsorge der Bürger und das Verlassen auf ein Kommunikationssystem, welches nach vier beziehungsweise 72 Stunden beeinträchtigt ist oder ganz ausfällt, stellt keine ausreichende Vorbereitung dar.

Weiter kann die Landesregierung die Frage nach strafrechtlich relevanten Sachverhalten, welche energieproduzierende oder energieversorgende Infrastruktur beeinträchtigen sollten, nicht beantworten, da „diese Verfahren statistisch nicht gesondert erfasst werden.“ Das Erkennen von Bedrohungen für unsere Stromversorgung und wie diese sich über die Zeit ändern wird damit stark erschwert.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/17033).