Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6565 (Drucksache 17/17096).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus Covid-19 für Menschen ab 70 Jahren, für Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen ab 5 Jahren mit Immunschwächen und Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Die Effektivität der vierten Dosis wird hingegen mittlerweile kritisch betrachtet. So legen Studien aus Israel nahe, dass die zweite Auffrischungsimpfung bzgl. der Omikron-Variante nur geringe Schutzwirkungen aufweise.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen haben eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Art des Vakzins und Zeitraum der Verabreichung der Vakzine)
  2. Bei wie vielen dieser mit einer zweiten Auffrischungsimpfung versehenen Personen kam es zu einer nachträglichen Infektion mit einer Variante des SARS-CoV-19-Virus? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Art des Vakzins und Zeitraum der Verabreichung der Vakzine)
  3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Schutz durch eine zweite Auffrischungsimpfung ein, insbesondere hinsichtlich der Omikron-Variante?

In ihrer Antwort offenbart die Landesregierung abermals, dass es ihr in den mehr als zwei Jahren seit dem ersten Covid-19-Fall in Deutschland nicht möglich war, eine funktionierende Datenerfassung aufzubauen. So gibt sie in ihrer Antwort auf die zweite Frage zu, dass „die vorliegenden und folgend aufgeführten Daten […] keinen validen Rückschluss auf das tatsächliche Infektionsgeschehen in dieser Personengruppe“ erlaubten. Auch scheint es, dass der Vergleich verschiedener Kennziffern erschwert werden soll, da zum Teil ausschließlich absolute Werte angeben werden und zum Teil ausschließlich relative Werte.

In Anbetracht der jetzt schon gestarteten Diskussion über die Maßnahmen für den kommenden Winter sind diese Daten aber elementar; besonders, da die gewisse Akteure eine weitere Impfkampagne und mehr zweite Auffrischungsimpfungen fordern.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/17132).