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Oktober 2025

Welche Auswirkungen hat die Teil-Legalisierung von Cannabis auf laufende und bereits abgeschlossene Strafverfahren in Nordrhein-Westfalen?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6288 (Drucksache 18/15371).

Mit Wirkung zum 1. April 2024 ist das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten. Neben der teilweisen Legalisierung des Besitzes, Anbaus und Konsums von Cannabis sieht das Gesetz insbesondere im Rahmen des Art. 13 CanG eine rückwirkende Amnestie für bestimmte, zuvor strafbare Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor.

Infolge der Gesetzesänderung sind auch in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Prüfungen sogenannter Altfälle erforderlich geworden. Laut Angaben des Justizministeriums NRW waren hiervon Ende April 2024 mehr als 86.000 Verfahren betroffen, darunter etwa 9.000 mit bereits rechtskräftigem Urteil. Zahlreiche Inhaftierte wurden infolge der Neuregelungen frühzeitig aus dem Justizvollzug entlassen.

Dabei erfolgen die Überprüfungen bislang ausschließlich durch manuelle Einzelfallbearbeitung. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz, da neben bereits vollstreckten Entscheidungen auch anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren sowie Gesamtstrafen mit cannabisbezogenen Tatbeständen erfasst und gegebenenfalls einer Neubewertung oder Anpassung unterzogen werden müssen.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele strafrechtliche Ermittlungs- und Strafverfahren wurden in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2024 wegen Verstößen gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes im Zusammenhang mit Cannabis eingeleitet bzw. abgeschlossen? (Bitte nach Monat, Jahr, Deliktart und Verfahrensstadium aufschlüsseln)
  2. Wie viele neue Ermittlungs- und Strafverfahren wurden seit dem 1. April 2024 in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Cannabisdelikten eingeleitet, insbesondere wegen Verstößen gegen die Besitz- oder Anbaugrenzen gemäß dem Cannabisgesetz? (Bitte nach Monat, Jahr, Deliktart und Verfahrensstadium aufschlüsseln)
  3. Wie wurde mit sogenannten Altfällen im Zusammenhang mit Cannabisdelikten seit dem 1. April 2024 in Nordrhein-Westfalen umgegangen? (Bitte die Verfahren differenziert nach folgenden Ergebnissen aufschlüsseln: überprüft, eingestellt, teilweise abgeändert oder vollständig aufgehoben)
  4. Wie wurde mit rechtskräftigen Urteilen wegen Cannabisdelikten seit dem 1. April 2024 in Nordrhein-Westfalen verfahren? (Bitte die Anzahl der Fälle detailliert nach Überprüfung, nachträglich ganz oder teilweise aufgehoben, korrigiert oder im Rahmen einer neuen Gesamtstrafenbildung angepasst aufführen)
  5. In wie vielen Fällen kam es infolge des Inkrafttretens des CanG zu einer vorzeitigen Entlassung aus dem Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen?

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass es im ersten Quartal 2024, das heißt kurz vor dem Inkrafttreten des CanG, zu einem starken Anstieg der Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit Cannabis kam: Rechnet man die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren auf das Jahr hoch, kann man einen Anstieg von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erkennen.

In den letzten drei Quartalen 2024 soll es laut der Landesregierung zu 3420 Straftaten nach dem Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz gekommen sein. Hochgerechnet auf ein ganzes Jahr ergibt sich damit eine Verringerung der Straftaten auf ein Zehntel im Vergleich zu den Vorjahren unter dem Betäubungsmittelgesetz.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16046).

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Zum Antrag „Die Jugend ist unsere Zukunft – Schüler, Studenten, Referendare und die 28 Justizberufe“ der FDP (Drucksache 18/15598).

September 2025

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 5825 – Krankenhausskandal im Kreis Minden-Lübbecke – Welche Rolle spielt Minister Laumann?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6233 (Drucksache 18/15278).

Mit Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5825 “Krankenhausskandal im Kreis Minden-Lübbecke – Welche Rolle spielt Minister Laumann?” (Drucksache 18/14909) wurde Frage 4 wie folgt beantwortet:

„Frau Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Detmold Anna Katharina Bölling stellte das Vorhaben der Mühlenkreiskliniken am 26. April 2022 in ihrer ehemaligen Funktion als Landrätin den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MAGS vor.

Um den Krankenhausträger bei der Finalisierung seiner Antragsunterlagen zu unterstützen, wurden dann fortlaufend Gespräche zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MAGS, dem Krankenhausträger und zum Teil unter Beteiligung von Frau Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Detmold Anna Katharina Bölling bzw. später ihrem Nachfolger in der Funktion des Landrates des Kreises Minden-Lübbecke Herrn Landrat Ali Dogan geführt. An wenigen Gesprächen war auch ich beteiligt. Wesentliches Ziel dabei war die Sicherstellung einer fristgerechten Antragsstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung.“

Darüber hinaus wurde Frage 5 wie folgt beantwortet:

„Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024 wurde für die Jahre 2026 bis 2035 ein Transformationsfonds eingerichtet. Mit diesem sollen Vorhaben gefördert werden, mit denen die Krankenhausstrukturen in Deutschland im Sinne der Krankenhausreform angepasst werden.

Die Mühlenkreiskliniken könnten grundsätzlich im Rahmen eines Antragsverfahrens einen Antrag auf Förderung stellen.“

Wir wünschten in Hinblick auf diese Antworten detailliertere Informationen und fragten daher die Landesregierung:

  1. Wann haben der Ministerpräsident, ein oder mehrere Minister und/oder Mitarbeiter eines Ministeriums mit der Landrätin bzw. dem Landrat, Mitarbeitern des Kreises Minden-Lübbecke, leitenden Mitarbeitern der Mühlenkreiskliniken, Mitgliedern der Bezirksregierung und/oder Verwaltungsmitarbeitern bezüglich des in Frage stehenden Förderantrags in welcher Konstellation wie miteinander kommuniziert? (Bitte nach Teilnehmern, Kommunikationsmitteln, Dauer und Inhalten aufschlüsseln)
  2. Wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2025 in vergleichbaren Verfahren entsprechend bereits gestellte Anträge bewilligt? (Bitte nach entsprechenden Sachverhalten unter Benennung der angewandten Rechtsvorschriften bzw. Vertrauenstatbeständen aufschlüsseln)

Leider scheint die Landesregierung in ihrer Antwort nicht bereit, weitere Details zu nennen. Sie teilt nur mit, dass schon seit Mai 2020 bezüglich des Förderantrags eine Kommunikation bestand – nicht, wie in der Antwort auf die vierte Frage der Kleinen Anfrage 5825 behauptet, erst seit April 2022. Bezüglich der Teilnehmer, Dauer und Inhalten der Kommunikationen schweigt die Landesregierung.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15829).

Steigende Asylgerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen – Entwicklung der staatlichen Prozesskostenhilfe

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6228 (Drucksache 18/15273).

Die Zahl der asylrechtlichen Verfahren gegen ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Allein im Jahr 2024 gingen bei den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten rund 19 300 neue Asylverfahren ein – mehr als in jedem anderen Bundesland. Dabei haben sich die Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt, während bundesweit ein Anstieg von über 67 Prozent zu verzeichnen ist.

Diese Entwicklung stellt die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen vor erhebliche Herausforderungen. Asylverfahren sind regelmäßig komplex, sprachlich anspruchsvoll und mit einem erhöhten Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand verbunden. Neben der organisatorischen Belastung wirkt sich das stark gestiegene Verfahrensaufkommen zunehmend auch finanziell aus. So nimmt mit dem Anstieg der Fallzahlen die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe spürbar zu. In zahlreichen Fällen werden asylrechtliche Verfahren vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert, die in der Konsequenz vom Steuerzahler zu tragen sind.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Verfahrenseingänge bzw. -erledigungen asylrechtlicher Verfahren gab es vom ersten Quartal 2022 bis zum zweiten Quartal 2025 an den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten? (Bitte differenziert nach Jahr/Quartal, Gericht sowie Haupt- und Eilverfahren angeben)
  2. In wie vielen der oben genannten Fälle war bzw. ist den Klägern Prozesskostenhilfe bewilligt worden? (Bitte differenziert nach Jahr/Quartal, Gericht sowie Haupt- und Eilverfahren angeben)
  3. In welcher Höhe sind in asylrechtlichen Verfahren vor den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten vom ersten Quartal 2022 bis zum zweiten Quartal 2025 insgesamt Prozesskostenhilfe bewilligt worden?
  4. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der erledigten asylrechtlichen Verfahren vor den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten seit dem Jahr 2022 entwickelt? (Bitte differenziert nach Jahr und Gericht angeben)
  5. Wie bewertet die Landesregierung langfristig das Verhältnis zwischen der Anzahl der Asylverfahren und den verwaltungsgerichtlichen Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen?

Die Antwort der Landesregierung zeigt deutlich, dass die Zahl der Asylgerichtsverfahren steigt: So steigerte sich zum Beispiel die Zahl der neuzugegangenen Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zwischen 2022 und 2024 um mehr als 50 Prozent. Dieser Trend scheint sich auch weiterhin fortzusetzen, da in den ersten zwei Quartalen 2025 die Zahl der Neuzugänge mehr als 40 Prozent höher lag als in den Vorjahresquartalen. Die Zahl der erledigten Verfahren stieg hingegen nur um zirka 26 Prozent beziehungsweise 29 Prozent. Es scheint also, dass, auch wenn das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu den effizienteren Gerichten zu gehören scheint, auch dieses mit der Flut der Verfahren überfordert ist.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15856).

Düsseldorf: Rumänischer Straftäter flüchtet aus Gericht – Wie konnte es dazu kommen?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6267 (Drucksache 18/15323).

Am Montag, den 21. Juli 2025, kam es in Düsseldorf zu einem Großeinsatz der Polizei, nachdem einem 26-jährigen Häftling die Flucht aus dem Amtsgericht gelungen war. Der Mann, ein rumänischer Staatsbürger, war wegen schweren Bandendiebstahls in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf inhaftiert und hätte aufgrund weiterer Straftaten nach Österreich ausgeliefert werden sollen.

Unmittelbar nach der Flucht begann ein groß angelegter Polizeieinsatz im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk: Mit über 100 Einsatzkräften, Spürhunden und einem Hubschrauber wurden Kleingartenanlagen, Innenhöfe, Treppenhäuser, Keller, Garagen und Geschäfte durchkämmt. Mehrere Straßen wurden abgesperrt und Anwohner wurden aufgefordert, in ihren Wohnungen zu bleiben. Die Polizei ging davon aus, dass der Mann nicht ungefährlich ist, da er bereits wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Einbruch sowie Gefährdung des Straßenverkehrs polizeibekannt ist. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Mann bewaffnet war, warnte die Polizei eindringlich davor, ihn anzusprechen, und bat die Bevölkerung, sie im Falle eines Sichtkontakts sofort zu informieren.

Am Tag der Flucht hatte er einen Termin mit seiner Anwältin im Amtsgericht, zu dem er offenbar ohne Fesseln gebracht worden war. Nach bisherigen Ermittlungen gelang es dem Häftling gegen 11:34 Uhr, das Gerichtsgebäude unbemerkt zu verlassen – wie genau das möglich war, war zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage noch unklar.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind jeweils bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
  4. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Laut Antwort der Landesregierung soll sich der Geflüchtete wegen zweifachem schweren Bandendiebstahl in Haft befunden haben. Auch soll er Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten und eines Körperverletzungsdelikten besessen haben, zu welchen er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.

Weiter soll er unter anderem polizeilich in Erscheinung getreten sein wegen des Verdachts der Begehung folgender Straftaten: Totschlag, Raub und gefährlicher Körperverletzung.

Da die Landesregierung zugibt, dass es sich bei dem Geflüchteten um einen rumänischen Straftäter handelt, stellt sich die Frage, wie der Geflüchtete überhaupt noch in Deutschland Straftaten begehen konnte, obwohl er schon zu Jugendstrafen verurteilt wurde.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15686).

Justizvollzugsanstalten in NRW – Entwicklung des Anteils ausländischer Strafgefangener und der Anzahl von Übergriffen gegenüber Justizvollzugsbeamten

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6229 (Drucksache 18/15274).

Bundesweit haben bereits etwa 45 Prozent der Inhaftierten eine ausländische Herkunft. In Nordrhein-Westfalen liegt diese Quote unter Einbeziehung sogenannter Doppelstaatler sogar bei nahezu 48 Prozent. Das Land Nordrhein-Westfalen nähert sich damit einem historischen Höchstwert. Untersuchungen zeigen, dass – ohne Berücksichtigung des Anteils an der Gesamtbevölkerung – insbesondere Staatsbürger aus der Türkei, Polen, Syrien, Rumänien, Afghanistan, Marokko, Algerien, Serbien, Albanien und Italien die Liste der Strafgefangenen in Deutschland anführen.

Weiter wird seit Jahren immer wieder über Übergriffe von Strafgefangenen auf Justizvollzugsbeamte berichtet. Diese Vorfälle belasten die Beschäftigten erheblich psychisch, was sich in einer hohen Fluktuation niederschlägt und zugleich die Nachwuchsgewinnung erschwert.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Haftplätze und deren Belegung im offenen bzw. geschlossenen Vollzug in den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW seit 2021? (Bitte chronologisch von 2021 bis 2025 für jede Justizvollzugsanstalt aufschlüsseln)
  2. Wie entwickelte sich der Anteil der nichtdeutschen Strafgefangenen im offenen bzw. geschlossenen Vollzug im Zeitraum von 2021 bis 2025? (Bitte die Entwicklung in absoluten Zahlen und den jeweiligen Anteil an der Gesamtbelegung für jede Justizvollzugsanstalt von 2021 bis 2025 aufschlüsseln)
  3. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Staatsangehörigkeiten der Gefangenen vor? (Bitte die Herkunftsländer und die Anzahl der nichtdeutschen Gefangenen für jede Justizvollzugsanstalt von 2021 bis 2025 aufschlüsseln, zusätzlich bitte bei den deutschen Gefangenen differenziert nach Vornamen und Anzahl aufschlüsseln)
  4. Welche Nettokosten entstanden für einen Gefangenen im offenen bzw. geschlossenen Vollzug je Hafttag? (Bitte für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 aufschlüsseln)
  5. Wie viele Übergriffe von Strafgefangenen gegenüber Justizvollzugsbeamten gab es im offenen bzw. geschlossenen Vollzug im Zeitraum von 2015 bis 2025 in NRW? (Bitte differenziert nach Jahren, Anzahl und Straftaten auflisten)

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Zahl der Gefangenen ohne deutsche Staatsbürgerschaft beziehungsweise mit weiteren Staatsbürgerschaften zwischen 2021 und 2025 um mehr als 20 Prozent angestiegen ist – bei einem Anstieg der Gesamtzahl der Gefangenen um knapp drei Prozent.

Weiter offenbart die Landesregierung in ihrer Antwort, dass die Zahl der Übergriffe von Strafgefangenen auf Justizvollzugsbeamte jahrelang untererfasst wurde: Durch die Erfassung von Angriffen, „die nicht als berichtspflichtiges besonderes Vorkommnis eingestuft wurden“ wurde ab 2022 aus einer meist einstelligen Zahl eine dreistellige Zahl an Übergriffen pro Jahr. Die Landesregierung erklärt nicht, was ein Angriff ist, welcher „nicht als berichtspflichtiges besonderes Vorkommnis“ eingestuft wird.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15661).

August 2025

Kommunalaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens – Wie oft musste das Land 2024 einschreiten?

Das Land führt die Kommunalaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte. Diese Aufgabe übernehmen die 5 Bezirksregierungen. Die Kommunalaufsicht ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und soll einen gesetzeskonformen Ablauf der internen Verwaltung und der Arbeit von Kommunen untereinander gewährleisten und die Rechte der Bürger in den Kommunen schützen. Die Kommunalaufsicht wird entweder aus eigenem Antrieb tätig oder weil Sie mittels Beschwerden von Bürgern, Fraktionen oder Behörden auf einen vermeintlichen Missstand hingewiesen wird. 

Besondere Verantwortung obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Leitung von Ministerin Ina Scharrenbach (CDU), wenn gegen kommunale Amtsträger strafrechtliche Ermittlung eingeleitet werden, wie zum Beispiel gegen den Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) oder den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU). 

Ob die zuständigen Stellen Ihren Aufsichtspflichten stets nachgekommen sind, bedarf daher einer besonderen Kontrolle. 

Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Paderborn): 

  1. Wie viele Beschwerden aus dem Kreis Paderborn wurden an die Kommunalaufsicht gerichtet? Bitte einzeln darstellen, ob die Kommunalaufsicht aktiv wurde. Wenn ja, bitte die Maßnahmen darstellen. Wenn nein, bitte begründen wieso nicht. 
  2. Wie oft wurde die Kommunalaufsicht aus eigenem Antrieb innerhalb des Kreises Paderborn aktiv? Bitte einzeln aufschlüsseln und die ergriffenen Maßnahmen darstellen. 

In ihrer Antwort gibt die Landesregierung zu, dass im Jahr 2024 pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt eine bis zu niedrig zweistelliger Zahl an Beschwerden an die Kommunalaufsicht gerichtet wurden. Darüber, ob diese Beschwerden bearbeitet wurden, gibt die Landesregierung keine Auskunft. 

Weiter gibt die Landesregierung keine Auskunft darüber, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht aus eigenem Antrieb tätig wurde. Sie begründet dies damit, dass „derartige Reportings […] in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht leistbar“ seien. 

Dies verwundert, da die Landesregierung, ausweislich ihrer Antwort, weiß, welche Beschwerden an die Kommunalaufsicht gerichtet wurden. Entsprechend sollten alle weiteren Arten des Tätigwerdens auf eigenen Antrieb erfolgt sein. 

Kleine Anfrage: 

Juli 2025

Krankenhausskandal im Kreis Minden-Lübbecke – Welche Rolle spielt Minister Laumann?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5825 (Drucksache 18/14343). 

Die medizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen steht zunehmend unter Druck. Besonders deutlich wird dies im Kreis Minden-Lübbecke, wo die Klinikstandorte Rahden und Lübbecke bereits geschlossen wurden bzw. von einer Schließung betroffen sind. 

Als Kompensation ist unter anderem der Bau eines neuen Klinikums in Espelkamp vorgesehen, damit die medizinische Grundversorgung in der Region sichergestellt werden kann. Die Gesamtkosten der Projekte sollten sich zunächst auf rund 356 Mio. EUR belaufen. Inzwischen liegen aktuelle Schätzungen 20 bis 25 Prozent über den ursprünglich prognostizierten Kosten.

Die Haushaltslage des Kreises Minden-Lübbecke ist desolat; mittlerweile wurde eine Haushaltssperre verhängt. Für das laufende Jahr wird bei den Mühlenkreiskliniken mit einem Defizit von rund 24 Mio. EUR gerechnet. Zudem sind die Handlungsspielräume der kommunalen Ebene zusätzlich einschränkt. Viele Kommunen in der Region beklagen seit Jahren eine strukturelle Unterfinanzierung, verschärft durch steigende Sozialausgaben, rückläufige Einnahmen und wachsende Umlagen.

Die Finanzierung des Neubauprojekts hängt dabei insbesondere von staatlichen Fördermitteln ab, die jedoch trotz anderslautender Berichterstattung in der Presse im Jahr 2022 nicht gesichert erscheint. Wie das Westfalen-Blatt berichtete, wurde laut Angaben des Kreishauses per E-Mail aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) eine Summe von 178 Millionen Euro aus dem Bundesstrukturfonds II genannt, die unter anderem für die Neubaupläne vorgesehen waren. 

Mittlerweile wurde von Seiten der Mühlenkreiskliniken für die Umsetzung der Baumaßnahmen ein erneuter Förderantrag beim Land NRW gestellt. 

Wir fragten daher die Landesregierung: 

  1. Hat Minister Karl-Josef Laumann eine persönliche Zusage für Fördermittel erteilt? (Falls ja, bitte angeben: gegenüber wem, wann und in welcher Form) 
  2. Sollte Minister Karl-Josef Laumann eine solche Fördermittelzusage nicht erteilt haben: Wurde eine Fördermittelzusage durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) erteilt? (Falls ja, bitte angeben: von wem gegenüber wem, wann und in welcher Form) 
  3. Hat es Absprachen bezüglich der Bewilligung von Fördermitteln zwischen Minister Karl-Josef Laumann, Bediensteten des MAGS, der ehemaligen Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke Anna Katharina Bölling (CDU) und/oder dem aktuellen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke Ali Dogan (SPD) gegeben? (Falls ja, bitte angeben: von wem gegenüber wem, wann und in welcher Form) 
  4. Haben sonstige Gespräche bezüglich der Bewilligung von Fördermitteln zwischen Minister Laumann, Bediensteten des MAGS, der ehemaligen Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke Anna Katharina Bölling (CDU) und/oder dem aktuellen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke Ali Dogan (SPD) stattgefunden? (Falls ja, bitte angeben: wer mit wem, wann und in welcher Form) 
  5. Sollte eine Bewilligung von Fördermitteln nicht erfolgen: Wird sich das Land NRW an den Erschließungskosten oder sonstigen Kosten des geplanten Krankenhausneubaus in Espelkamp beteiligen? 

In ihrer Antwort teilt die Landesregierung mit, dass es weder durch das MAGS noch durch den Minister Karl-Josef Laumann persönlich eine Zusage für Fördermittel erteilt hätten. 

Bezüglich der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II verweist die Landesregierung auf das Bundesamt für Soziale Sicherung, dessen Entscheidung notwendig sei für einen Förderbescheid der Landesregierung. 

Für den Fall, dass die Fördermittel nicht bewilligt werden, verweist die Landesregierung auf einen Transformationsfonds bei welchem die Mühlenkreiskliniken Fördermittel betragen können sollen. Ob eine Förderung der Mühlenkreiskliniken durch diesen Transformationsfonds überhaupt möglich ist, teilt die Landesregierung nicht mit. 

Es scheint, dass die Gesundheitsversorgung im Kreis Minden-Lübbecke für die Landesregierung keine Priorität besitzt. 

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14909).

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