Dezember 2025
Cannabis wieder verbieten!
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Hier ist künstliche Intelligenz eine echte Dummheit!
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Grüne kreischen, als ihr Diversity-Schwindel auffliegt!
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Hafturlaub / Langzeitausgang – Umsetzung der Rechtsnorm in NRW
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6684 (Drucksache 18/16375).
Langzeitausgang ist eine wichtige Behandlungsmaßnahme im Strafvollzug. Dabei wird Gefangenen gestattet, die Anstalt ohne Aufsicht für mehr als einen Tag zu verlassen. Langzeitausgang kann gewährt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass sich die Gefangenen dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder sie die vollzugsöffnende Maßnahme zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden. Nach Aussage des Justizministeriums stellt der Langzeitausgang somit eine bedeutende Bewährungsprobe für die Gefangenen dar: „Er soll der Isolierung der Gefangenen in den Haftanstalten entgegenwirken und ihnen den Kontakt zu nahen stehenden Personen erleichtern. Er dient somit der Reintegration der Gefangenen in die Gesellschaft. Langzeitausgang wird auch aus besonderem Anlass z. B. der Eheschließung, wegen Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen und zur Vorbereitung der Entlassung gewährt.“
Auf der anderen Seite steht die nicht auszuschließende Gefahr der Flucht und insbesondere der Begehung weiterer Straftaten, die erst durch den Hafturlaub begünstigt werden. Das Ziel der Anfrage soll es sein ein Lagebild zum Umgang mit dieser Norm in NRW zu erhalten.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- In welchem Umfang wurden die 24 möglichen Urlaubstage aus der Haft je Vollstreckungsjahr gemäß § 54 StVollzG NRW von den in Justizvollzugsanstalten des Landes NRW untergebrachten Personen seit 2020 in Anspruch genommen? (Bitte differenziert nach Jahr, Anzahl der Personen, die von der Möglichkeit des Hafturlaubs Gebrauch gemacht haben und den durchschnittlich in Anspruch genommenen Tagen listen)
- Mit welchen Mitteln wird bei der Bewilligung des Hafturlaubs verhindert, dass Personen beurlaubt werden, die potenziell geeignet sind, den Hafturlaub entweder zur Begehung weiterer Straftaten und/oder zur Flucht zu nutzen?
- In wie vielen Fällen wurde seit 2020 ein in einer JVA in NRW genehmigter Hafturlaub zur Flucht genutzt? (Bitte differenziert nach Jahr, Anzahl und Staatsangehörigkeit listen)
- In wie vielen Fällen wurde seit 2020 ein in einer JVA in NRW genehmigter Hafturlaub zur Begehung weiterer Straftaten genutzt? (Bitte differenziert nach Jahr, Anzahl, Straftatbestand und Staatsangehörigkeit listen)
- In wie vielen Fällen seit 2020 konnten Strafgefangene, die den Hafturlaub missbraucht haben (siehe Frage 3 und 4), im Nachgang nicht gefasst werden?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass statistisch anscheinend nicht erfasst wird, wie häufig ein Hafturlaub zur Begehung weiterer Straftaten verwendet wird. Dies ist ein großes Versäumnis, da nur so festgestellt werden kann, ob die aktuellen Maßnahmen zur Bewertung, ob ein Hafturlaub bewilligt werden sollte, ausreichend sind.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16977).
November 2025
Justizvollzugsanstalten in NRW – Entwicklung des Anteils ausländischer Strafgefangener und der Anzahl von Übergriffen gegenüber Justizvollzugsbeamten – Nachfrage
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6598 (Drucksache 18/16093).
Mit Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15661) auf unsere Kleine Anfrage 6429 (Drucksache 18/15724) wurde Frage 3
Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Staatsangehörigkeiten der Gefangenen vor? (Bitte die Herkunftsländer und die Anzahl der nichtdeutschen Gefangenen für jede Justizvollzugsanstalt von 2021 bis 2025 aufschlüsseln, zusätzlich bitte bei den deutschen Gefangenen differenziert nach Vornamen und Anzahl aufschlüsseln)
wie folgt beantwortet
Im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Staatsangehörigkeiten der Gefangenen sowie der in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen erfasst. Die nachfolgende Übersicht stellt die Anzahl dieser Personen sowie deren Staatsangehörigkeitsstatus zu den erbetenen Stichtagen dar.
31.07.2021 31.07.2022 31.07.2023 31.07.2024 31.07.2025 Anzahl der deutschen Gefangenen und Untergebrachten ohne eine weitere Staatsangehörigkeit 8049 7824 7969 7518 7284 Anzahl der deutschen Gefangenen und Untergebrachten mit einer weiteren Staatsangehörigkeit 609 696 827 861 885 Anzahl der Gefangenen und Untergebrachten ohne deutsche Staatsangehörigkeit 4952 5046 5435 5657 5805 Anzahl der Gefangenen und Untergebrachten mit unbekannter Staatsangehörigkeit 45 57 61 51 56 Anzahl der Gefangenen und Untergebrachten ohne Staatsangehörigkeit 26 29 38 39 40
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie lauten jeweils die Vornamen der 7.284 (Tabellenspalte 31.07.2025) deutschen Gefangenen bzw. Untergebrachten ohne eine weitere Staatsangehörigkeit?
- Wie lauten jeweils die Vornamen der 885 (Tabellenspalte 31.07.2025) deutschen Gefangenen bzw. Untergebrachten mit einer weiteren Staatsangehörigkeit?
Die Antwort der Landesregierung ist exemplarisch für die Auskunftsunfreudigkeit der Landesregierung: Obwohl wir die jeweiligen Vornamen sämtlicher 7.284 beziehungsweise 885 Gefangenen beziehungsweise Untergebrachten erfragten, erhielten wir lediglich Aufstellungen von 1.428 beziehungsweise 589 unterschiedlichen Vornamen ohne Häufigkeitsangaben. Die Landesregierung vermeidet durch diese Darstellungsform eine belastbare statistische Einordnung.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16612).
Bedroht und verprügelt: Beamte sind in Buntland nicht mehr sicher!
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Strack-Zimmermann-Truppe nur noch peinlich und armselig!
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4 Gründe, warum der Verfassungsschutz weg muss!
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