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Juli 2020

Die Gerichtsverwaltung in Corona-Zeiten

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3877 (Drucksache 17/9897).

Die Gerichtsverwaltung stellt eine tragende Säule der funktionierenden Judikative innerhalb Nordrhein-Westfalens dar. Ihr obliegt die Verwaltung aller Aufgaben, welche nicht der unmittelbaren Rechtsprechung, also der eigentlichen Spruchtätigkeit, zuzuordnen sind, jedoch einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur Rechtsprechung haben. So dient beispielsweise die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle der Vereinfachung von Prozesshandlungen durch Verfahrensbeteiligte. Klassische Beispiele hierfür sind die Richterablehnung, die Erledigungserklärung der Hauptsache, Erklärungen im Prozesskostenhilfeverfahren, im Mahnverfahren etc.

Auch in Zeiten der Corona-Krise muss diese tragende Säule erhalten bleiben. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie häufig wurde Beratungshilfe von einem nordrhein-westfälischen Gericht seit dem 01.01.2020 gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Gerichtsbezirk, Anzahl der eingegangenen Anträge, der Anzahl bewilligter Anträge, der Anzahl abgelehnter Anträge sowie der Anzahl an Anträgen, welche noch nicht beschieden wurden)
  2. Wie häufig wurde Prozesskostenhilfe von einem nordrhein-westfälischen Gericht seit dem 01.01.2020 gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Gerichtsbezirk, Anzahl der eingegangenen Anträge, der Anzahl bewilligter Anträge, der Anzahl abgelehnter Anträge sowie der Anzahl an Anträgen, welche noch nicht beschieden wurden)
  3. Wie häufig wurden seit dem 01.01.2020 Niederschriften zu Protokoll der Geschäftsstelle vor nordrhein-westfälischen Gerichten abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Gerichtsbezirk)
  4. Wie häufig wurde seit dem 01.01.2020 ein Verfahrensbeteiligter oder Antragsteller von einem nordrhein-westfälischen Gericht zwecks Vornahme von Prozesshandlungen an einen Notar verwiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Gerichtsbezirk sowie Grund der Verweisung)
  5. Wie stellt die Landesregierung die Funktionsfähigkeit der laufenden Verwaltung der Gerichtsbarkeiten sicher?

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass es zu einer Beschränkung des Dienstbetriebs auf das zwingend erforderliche Maß gegeben hat. Die konkreten Auswirkungen auf den Betrieb lassen sich nicht abschätzen, da die Landesregierung es versäumt hat, die relevanten Daten statistisch zu erfassen. Es steht zu befürchten, dass weniger Anträge als üblich gestellt wurden und dass es aufgrund der Beschränkung des Dienstbetriebs einen Rückstau gestellter Anträge gibt.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10222).

Mundschutzkontingente in der Justiz

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3878 (Drucksache 17/9898).

Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das Gesundheitsministerium verkündet, rund 29 Millionen Schutzmasken in Auftrag gegeben zu haben, bei einer täglichen Produktionsleistung von ca. 320.000 Schutzmasken und einem Auftragsvolumen von ca. 17 Millionen Euro. Die Bezirksregierungen und Krisenstäbe sollen diese Masken vorrangig an Pflegeeinrichtungen ausgeben.

In der 52. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages NRW am 22. April 2020 berichtete das Ministerium der Justiz, dass ca. 80.000 Schutzmasken vom Justizministerium in Empfang genommen worden sind; weitere 30.000 Schutzmasken sind avisiert. Diese 110.000 Schutzmasken sollen unter anderem dem Strafvollzug, dem Außendienst, den Gerichtsvollziehern, den Wachtmeistern bei Gericht und den Betreuungsrichtern zur Verfügung gestellt werden.

Wir fragten die Landesregierung:

  1. Welche Kontingente an Masken werden den einzelnen Bereichen der Justiz zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, jeweiliger Anzahl der Masken, Auslieferungsterminen und etwaigen zukünftigen Planungen)
  2. Wie hoch ist der gemeldete aktuelle Bedarf an Schutzmasken im Geschäftsbereich des Justizministeriums? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Eingangsdatum und Bedarfsmelder)
  3. Welche Maßnahmen zur Eindämmung von Epidemien hat die Landesregierung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz in der Vergangenheit getroffen, insbesondere welches Material wurde bereitgehalten?
  4. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung in Zukunft, nach der Corona-Krise, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz zu treffen, um ähnlich oder schwerer gelagerte Pandemien einzudämmen?

In ihrer Antwort verweist die Landesregierung auf die Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften bezüglich der Beschaffung von Schutzmaterialien und auf Erlasse von 2009 beziehungsweise 2010 mit Hinweisen zu möglichen Vorgehensweisen für den Fall einer Pandemie. Diese sollen auch die „Beschaffung und Lagerung einer Grundausstattung von Atemmasken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmittel“ behandelt haben. Jedoch ergibt sich aus der Antwort auch, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften dem nicht flächendeckend nachgekommen sind, sodass die Landesregierung für diese Schutzmasken beschaffen musste.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10188).

Juni 2020

Die Gewaltenteilung stärken – Die Reform der Selbstverwaltung der Judikative in Nordrhein-Westfalen

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Zum vollständigen Antrag (Drucksache 17/9806).

Entschädigungszahlungen in der Corona-Krise

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3488 (Drucksache 17/9020).

Die Landesregierung hat über das Wirtschaftsministerium ab dem 27. März 2020 kleinen Betrieben, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eingeräumt, durch ein landeseigenes Programm, zusätzliche finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme der Landesregierung, dass durch die derzeitige anhaltende Corona-Krise rund drei Viertel der nordrhein-westfälischen Unternehmen von den angeordneten Isolationsmaßnahmen wirtschaftlich betroffen sein werden.

Diese Finanzhilfen des Landes konnten ausschließlich online beantragt werden. Bereits am 9. April 2020 wurde diese Beantragung über ein Online-Formular wieder eingestellt. Denn zeitgleich mit dem Online-Formular des Wirtschaftsministeriums waren auch falsche Internetseiten online gestellt worden, welche dem Auftritt des Ministeriums annähernd gleich gestaltet waren. Mit Hilfe dieser in betrügerischer Absicht entwickelten Seiten sollten die Daten von hilfesuchenden Unternehmern abgegriffen und die ausgezahlten Corona-Hilfen somit auf die jeweiligen eigenen Konten umgeleitet werden. Die Landesregierung geht mittlerweile von knapp 90 derart gefälschten Internetseiten aus.

Wir fragten die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge wurden bisher über die Internetseite des Wirtschaftsministeriums gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen bis zu 9.000,- €, 15.000,- € und 25.000,- €)
  2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv, teilweise positiv oder negativ beschieden?
  3. Wie viele Zahlungen wurden bisher angewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen bis zu 9.000,- €, 15.000,- € und 25.000,- €)
  4. Wie viele Betrugsfälle sind der Landesregierung bekannt, die im Zusammenhang mit der Beantragung von Entschädigungszahlungen stehen?
  5. Welche durchschnittlichen Zeiträume lagen zwischen der Antragstellung und der Bewilligung sowie zwischen der Bewilligung und der Auszahlung der Entschädigung?

Die von der Landesregierung angegebenen Zahlen zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen stimmen nicht mit den Zahlen in der Medienberichterstattung überein: So sprach die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen Anfang April 2020 von 3.500 bis 4.000 betroffenen Antragsstellern, die Landesregierung spricht jedoch nur von 1.581 gemeldeten Verdachtsfällen. Auch die Bearbeitungsdauer ist unklar: In „grobe[n] Abschätzungen“ kam die Landesregierung zu dem für sie vorteilhaften Ergebnis, dass ein Großteil der beantragten Zuschüsse innerhalb von acht Tagen bewilligt und ausgezahlt wurden.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9873).

Die Delinquenz von Einwanderern

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3695 (Drucksache 17/9289).

Laut Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/6634) auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Herrn Andreas Mrosek wurden im Jahr 2017 insgesamt 271.171 Straftaten von tatverdächtigen Asylbewerbern, Geduldeten und illegal in Deutschland befindlichen Personen begangen. Das deutet darauf hin, dass es bei manchen Männern aus der sehr heterogenen Gruppe der Zuwanderer kriminogene Faktoren gibt.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Anzahl von abgeurteilten Straftaten bzw. Ermittlungsverfahren, die nachweislich von Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzsuchenden seit 2015 begangen wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
  2. Welche beruflichen Qualifikationen weisen die seit 2015 eingewanderten Asylberechtigten, Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzsuchenden auf? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Abschlusses, Alter, Geschlecht und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
  3. Wie viele der unter Nr. 1. benannten Personen sind aktuell noch in NRW gemeldet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
  4. Wie viele Strafprozesse der unter Nr. 1. benannten Personen befinden sich noch im Ermittlungs-, Zwischen- oder Hauptverfahren? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
  5. Wie vielen der unter Nr. 1. benannten Personen droht aufgrund ihres strafrechtlichen Handelns eine Abschiebung?

Wie so häufig bei Themen, die die Landesregierung in einem schlechten Licht dastehen lassen könnten, können die Fragen nicht beantwortet werden, da entsprechende Daten nicht vorliegen und nicht erhoben werden. Wie kann die Landesregierung ohne entsprechende Daten zu haben, weiter den Kurs der Grenzöffnung mittragen?

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9657).

Gerichtsprozesse in der Corona-Zeit

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3722 (Drucksache 17/9326).

Die Verbreitung des Corona-Virus hat auch die Justiz in NRW getroffen. So wurde der Dienstbetrieb an Gerichten in Nordrhein-Westfalen dahingehend reduziert, dass primär Eilt-Sachen und anhängige Verfahren, die keinen Aufschub dulden, durchgeführt werden. Dies hat jedoch zur Folge, dass einige Prozesse auf Grund der durch das Corona-Virus bedingten Umstände zu scheitern drohen, bevor sie ausgeurteilt werden können.

So droht der sogenannte „Essener Ehrenmord-Prozess“, bei dem elf syrische Angeklagte (Angehörige einer Clan-Familie) beschuldigt werden, einen Landsmann mit Holzlatten und Messern getötet zu haben, kurz vor der Aburteilung zu scheitern. Auch wurde das Loveparade-Verfahren, einer der bis dahin umfangreichsten Prozesse der Nachkriegszeit in Deutschland, eingestellt, da aufgrund der coronabedingten Unterbrechung die Verjährung drohte.

Es kann nicht sein, dass aufgrund von Corona Straftäter freikommen. Auch in Krisenzeiten muss der Rechtsstaat funktionieren. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Verfahrenseingänge sind in den letzten fünf Jahren in der nordrheinwestfälischen Justiz im ersten Halbjahr zu verzeichnen gewesen? (Bitte auflisten nach Gerichtsbarkeit und dem jeweiligen Gerichtsbezirk)
  2. Wie viele der unter Nummer 1. bezeichneten Verfahren sind im oben bezeichneten Zeitraum jeweils abschließend erledigt worden? (Bitte auflisten nach Gerichtsbarkeit, dem jeweiligen Gerichtsbezirk, sowie Beendigung durch Urteil, Einstellung, Vergleich etc.)
  3. Wie viele Verfahren wurden bisher nachweislich auf Grund der Corona-Problematik unterbrochen bzw. ausgesetzt? (Bitte auflisten nach Gerichtsbarkeit und dem jeweiligen Gerichtsbezirk)
  4. Wie vielen der unter Nr. 3 bezeichneten Verfahren droht nachweislich auf Grund der Corona-Problematik die Verjährung oder ein sonstiger Grund zur vorzeitigen Verfahrensbeendigung? (Bitte auflisten nach Gerichtsbarkeit und dem jeweiligen Gerichtsbezirk)
  5. Durch welche Maßnahmen versucht die nordrhein-westfälische Justiz eine Häufung von vorzeitigen, coronabedingten Prozessbeendigungen zu verhindern?

Laut Antwort der Landesregierung wird statistisch nicht erfasst, welche Verfahren aufgrund der Corona-Problematik ausgesetzt oder unterbrochen wurden. Entsprechend kann sie auch nicht beantworten, bei welchen Verfahren aufgrund der Corona-Problematik die Verjährung oder ein sonstiger Grund zur vorzeitigen Verfahrensbeendigung droht. Dabei wären dies sehr wichtige Daten, um zu bewerten, ob der Rechtsstaat auf eine solche Situation vorbereitet ist oder neue Vorkehrungen getroffen werden müssen. Bezüglich der Maßnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Prozessbeendigungen verweist die Landesregierung auf eine Regelung, nach der die Verhandlung länger als üblich unterbrochen werden kann. Wie Bürger so zeitnah zu ihrem Recht kommen können, bleibt unbeantwortet.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9651).

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