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Juni 2020

Haftunterbrechung in der Corona-Zeit

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3726 (Drucksache 17/9330).

Die Verbreitung des Corona-Virus‘ soll durch eine Politik der Isolation und der Quarantäne verlangsamt werden. Diese Vorgaben gelten sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich.

In den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten wird daher versucht Quarantänezonen zu schaffen. Hierzu konnte die Haft für minder schwere Fälle mit einer Haftzeit bis zu eineinhalb Jahren unterbrochen werden, wenn diese Inhaftierten die Strafe bis Juli zu verbüßen haben. Diese Regelungen nimmt Sexualstraftäter, schwere Gewalttäter sowie Abschiebehäftlinge explizit aus. Ferner könnten bei Häftlingen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe auf Grund nicht gezahlter Geldstrafen verbüßen, der Haftantritt aufgeschoben oder die Haft ebenfalls ausgesetzt werden.

Wir fragten die Landesregierung:

  1. Wie oft wurde bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug die Aussetzung der Haft gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Unterbrechung)
  2. Aufgrund welcher Delikte waren diese unter Nummer 1. bezeichneten Personen inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
  3. Wie viele Haftantritte wurden bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug ausgesetzt? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Haftaussetzung)
  4. Welche Delikte lagen den jeweiligen Aussetzungen der Haftantritte zu Grunde? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
  5. Welchen Verteilungsschlüssel nutzt die Landesregierung, um die notwendigen Quarantänezonen innerhalb der Justizvollzugsanstalten sicherzustellen? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und vorgesehenen Quarantänezellen)

Zum Stichtag 15. Mai 2020 gab es laut der Landesregierung 1.051 Strafunterbrechungen. Jedoch kann die Landesregierung nicht beantworten, aufgrund welcher Delikte diese Personen inhaftiert werden. So bleibt leider im Dunkeln, mit welchen Straftaten Inhaftierte eine Haftunterbrechung erhalten konnten.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9641).

Praxis der (Aus-)Wahl von Schöffen in Nordrhein-Westfalen

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3675 (Drucksache 17/9268).

Obwohl Schöffen, die in der Strafgerichtsbarkeit als ehrenamtliche Richter fungieren, in der Regel über keine juristische Ausbildung verfügen, bekleiden sie während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht ein Richteramt wie ein Berufsrichter. Als Bindeglied zwischen Staat und Bürger übernehmen sie damit eine höchst verantwortungsvolle Aufgabe.

Die Altparteien verwenden immer wieder ihre Macht in politischen Gremien, um Bewerber und Vorschläge von der AfD zu verhindern. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen wurden von den in Stadträten und Kreistagen vertretenen Parteien im vergangenen Jahr (2019) als Kandidaten zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden für die Wahlen von Schöffen benannt?
  2. Wie viele der unter Ziffer 1. erfragten Personen wurden durch Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretungen in die Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen aufgenommen und samt den gegebenenfalls eingelegten Widersprüchen den zuständigen Amtsgerichten übersandt?
  3. Wie viele der unter Ziffer 2. erfragten Personen wurden sodann in den Schöffenwahlausschüssen der zuständigen Amtsgerichte zu Haupt- und Hilfsschöffen gewählt?
  4. Wie viele Personen wurden von den in Stadträten und Kreistagen vertretenen Fraktionen und Gruppen der AfD im vergangenen Jahr (2019) als Kandidaten zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden für die Wahlen von Schöffen benannt?
  5. Wie viele der von den in Stadträten und Kreistagen vertretenen Fraktionen und Gruppen der AfD benannten Personen wurden durch Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretungen in die Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen aufgenommen und samt den gegebenenfalls eingelegten Widersprüchen den zuständigen Amtsgerichten übersandt?

Aufgrund fehlender Daten war es der Landesregierung leider nicht möglich die Kleine Anfrage zu beantworten.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9624).

Krankheiten in Justizvollzugsanstalten, Justizkrankenhäusern und Jugendarrestanstalten

Justizvollzugsanstalten, Justizkrankenhäuser und Jugendarrestanstalten sind kritische Infrastrukturen. Dies bedeutet unter anderem, dass ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung zu nachhaltigen Störungen und Ausfällen im Gesamtsystem der Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen führen können, etwa bei der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Justizvollzugseinrichtungen sind als kritische Infrastruktur auch auf Grund innerer Gefahrenlagen einem gesteigerten Risiko ausgesetzt, insbesondere im Hinblick auf Epidemien und Pandemien. So entließ zum Beispiel die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus Sorge vor Corona-Infektionen innerhalb der Justizvollzugseinrichtungen Straftäter aus Justizvollzugseinrichtungen.

Die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen bildet die Grundlage der Präventionsarbeit in Justizvollzugseinrichtungen und des Umgangs zwischen Personal und Inhaftierten. Wir fragten die Landesregierung zu allen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (die Fragen sind der kleinen Anfrage 3494 zur Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen entnommen):

  1. Wie viele Fälle meldepflichtiger Krankheiten bzw. meldepflichtiger Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 6, 7 Infektionsschutzgesetz gab es in den letzten 10 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen? (Bitte auflisten nach Krankheit, Erreger sowie betroffenem Personenkreis)
  2. Wie viele Fälle von sonstigen bedeutsamen ansteckenden Infektionskrankheiten gemäß der „Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ gab es in den letzten 10 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen? (Bitte auflisten nach Krankheit, Erreger sowie betroffenem Personenkreis)
  3. Wie viele Inhaftierte mit HIV-Infektionen gab es in den letzten 10 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen?
  4. Wie viele Fälle von Neuinfektionen mit dem HI-Virus gab es in den letzten 10 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen? (Bitte auflisten nach Krankheit und betroffenem Personenkreis)

Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass sie es wieder versäumt, wichtige Daten statistisch zu erheben. So kann sie die Fragen eins und zwei, trotz der festgestellten Schwere dieser Infektionskrankheiten, nicht beantworten, da dafür alle Gefangenengesundheitsakten händisch ausgewertet werden müssten. Es bleibt unklar, wie die Landesregierung ohne Datengrundlage die Wirksamkeit der Verwaltungsvorschrift prüft und Trends, wie zum Beispiel das vermehrte Auftreten bestimmter Krankheiten, erkennt. Bezüglich der dritten Frage verweist die Landesregierung auf eine Stichtagserhebung und beantwortet die Frage nicht.

Zur Liste unsere kleinen Anfragen zu Krankheiten in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen.

++ Wahrhaftigkeit vor Ideologie – Thomas Röckemann ist Landratskandidat für den Kreis Minden-Lübbecke ++

Der prominente AfD Politiker ist ausgebildeter Polizeibeamter, 55 Jahre alt, verheiratet, Vater von 4 Kindern und praktiziert als Rechtsanwalt in der von ihm gegründeten Kanzlei.

Dazu Thomas Röckemann:
„Der Mühlenkreis ist meine Heimat. Hier bin ich geboren und aufgewachsen.
Die Nominierung zum Landratskandidaten ist nicht nur eine Ehre, sie stellt insbesondere eine Herausforderung dar. Schließlich werde ich als Landrat verantwortlich für die über tausendköpfige Verwaltung sein und den Kreis nach außen vertreten.

Das Thema Sicherheit liegt mir sehr am Herzen. Als Chef der Kreispolizeibehörde werde ich für eine starke Präsenz der Polizei vor Ort stehen. Das Wachensterben der Vergangenheit hat zu Verwerfungen geführt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Zur Sicherheit gehört Rechtssicherheit. Der Eiertanz um die Kampa-Halle ist hausgemacht. Hier müssen Nägel mit Köpfen geschmiedet werden, um dem heimischen Sport den hohen Stellenwert zu erhalten. Ich stehe dabei für den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern.
Bezahlbarer Wohnraum und Arbeitslosigkeit sind weitere ungelöste Themen, für die endlich ein Masterplan erarbeitet werden muss, um verloren gegangenes Terrain wieder wettzumachen.
Ein ebenso wichtiges Thema ist der bisweilen kopflose Umgang mit Einwanderern. Auch hier gilt es Rechtssicherheit zu wahren und nach Hause zu schicken, sobald kein Aufenthaltstitel besteht.“

Mai 2020

Corona-Pleite droht! Busunternehmen protestieren in Düsseldorf

Heute versammelten sich Busunternehmer aus ganz NRW vor dem Landtag in Düsseldorf, um gegen die Coronamaßnahmen zu demonstrieren und auf ihre schwierige Lage aufmerksam zu machen. Sie reisten mit über 100 Reisebussen an. Ich hatte die Möglichkeit mich vor Ort zu informieren. In der Sache geht es den Reiseunternehmen darum wieder arbeiten zu dürfen. Sie sehen es als ungerecht an, dass der ÖPNV unter Auflagen wieder seinen Betrieb aufnehmen konnte, sie selbst aber auf der Strecke bleiben. Ich kann die Sorgen und Nöte der Unternehmer gut verstehen und nachvollziehen, da auch eines meiner Kinder nicht mit dem Reisebus ins Ferienlager fahren konnte und die Reise deswegen abgesagt wurde. Ein zusätzlicher Ansporn für mich Gesicht für die Busfahrer zu zeigen.
Hält die Landesregierung weiterhin an den überzogenen Maßnahmen fest werden dadurch unzählige weitere Existenzen sinnlos vernichtet.

Ich fordere aus diesem Grunde das Ende des Shutdown und die Rückkehr zur Normalität.

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