Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3726 (Drucksache 17/9330).
Die Verbreitung des Corona-Virus‘ soll durch eine Politik der Isolation und der Quarantäne verlangsamt werden. Diese Vorgaben gelten sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich.
In den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten wird daher versucht Quarantänezonen zu schaffen. Hierzu konnte die Haft für minder schwere Fälle mit einer Haftzeit bis zu eineinhalb Jahren unterbrochen werden, wenn diese Inhaftierten die Strafe bis Juli zu verbüßen haben. Diese Regelungen nimmt Sexualstraftäter, schwere Gewalttäter sowie Abschiebehäftlinge explizit aus. Ferner könnten bei Häftlingen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe auf Grund nicht gezahlter Geldstrafen verbüßen, der Haftantritt aufgeschoben oder die Haft ebenfalls ausgesetzt werden.
Wir fragten die Landesregierung:
- Wie oft wurde bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug die Aussetzung der Haft gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Unterbrechung)
- Aufgrund welcher Delikte waren diese unter Nummer 1. bezeichneten Personen inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
- Wie viele Haftantritte wurden bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug ausgesetzt? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Haftaussetzung)
- Welche Delikte lagen den jeweiligen Aussetzungen der Haftantritte zu Grunde? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
- Welchen Verteilungsschlüssel nutzt die Landesregierung, um die notwendigen Quarantänezonen innerhalb der Justizvollzugsanstalten sicherzustellen? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und vorgesehenen Quarantänezellen)
Zum Stichtag 15. Mai 2020 gab es laut der Landesregierung 1.051 Strafunterbrechungen. Jedoch kann die Landesregierung nicht beantworten, aufgrund welcher Delikte diese Personen inhaftiert werden. So bleibt leider im Dunkeln, mit welchen Straftaten Inhaftierte eine Haftunterbrechung erhalten konnten.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9641).