Juli 2020
Mundschutzkontingente in der Justiz
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3878 (Drucksache 17/9898).
Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das Gesundheitsministerium verkündet, rund 29 Millionen Schutzmasken in Auftrag gegeben zu haben, bei einer täglichen Produktionsleistung von ca. 320.000 Schutzmasken und einem Auftragsvolumen von ca. 17 Millionen Euro. Die Bezirksregierungen und Krisenstäbe sollen diese Masken vorrangig an Pflegeeinrichtungen ausgeben.
In der 52. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages NRW am 22. April 2020 berichtete das Ministerium der Justiz, dass ca. 80.000 Schutzmasken vom Justizministerium in Empfang genommen worden sind; weitere 30.000 Schutzmasken sind avisiert. Diese 110.000 Schutzmasken sollen unter anderem dem Strafvollzug, dem Außendienst, den Gerichtsvollziehern, den Wachtmeistern bei Gericht und den Betreuungsrichtern zur Verfügung gestellt werden.
Wir fragten die Landesregierung:
- Welche Kontingente an Masken werden den einzelnen Bereichen der Justiz zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, jeweiliger Anzahl der Masken, Auslieferungsterminen und etwaigen zukünftigen Planungen)
- Wie hoch ist der gemeldete aktuelle Bedarf an Schutzmasken im Geschäftsbereich des Justizministeriums? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Eingangsdatum und Bedarfsmelder)
- Welche Maßnahmen zur Eindämmung von Epidemien hat die Landesregierung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz in der Vergangenheit getroffen, insbesondere welches Material wurde bereitgehalten?
- Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung in Zukunft, nach der Corona-Krise, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz zu treffen, um ähnlich oder schwerer gelagerte Pandemien einzudämmen?
In ihrer Antwort verweist die Landesregierung auf die Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften bezüglich der Beschaffung von Schutzmaterialien und auf Erlasse von 2009 beziehungsweise 2010 mit Hinweisen zu möglichen Vorgehensweisen für den Fall einer Pandemie. Diese sollen auch die „Beschaffung und Lagerung einer Grundausstattung von Atemmasken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmittel“ behandelt haben. Jedoch ergibt sich aus der Antwort auch, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften dem nicht flächendeckend nachgekommen sind, sodass die Landesregierung für diese Schutzmasken beschaffen musste.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10188).
Juni 2020
Die Gewaltenteilung stärken – Die Reform der Selbstverwaltung der Judikative in Nordrhein-Westfalen
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Entschädigungszahlungen in der Corona-Krise
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3488 (Drucksache 17/9020).
Die Landesregierung hat über das Wirtschaftsministerium ab dem 27. März 2020 kleinen Betrieben, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eingeräumt, durch ein landeseigenes Programm, zusätzliche finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme der Landesregierung, dass durch die derzeitige anhaltende Corona-Krise rund drei Viertel der nordrhein-westfälischen Unternehmen von den angeordneten Isolationsmaßnahmen wirtschaftlich betroffen sein werden.
Diese Finanzhilfen des Landes konnten ausschließlich online beantragt werden. Bereits am 9. April 2020 wurde diese Beantragung über ein Online-Formular wieder eingestellt. Denn zeitgleich mit dem Online-Formular des Wirtschaftsministeriums waren auch falsche Internetseiten online gestellt worden, welche dem Auftritt des Ministeriums annähernd gleich gestaltet waren. Mit Hilfe dieser in betrügerischer Absicht entwickelten Seiten sollten die Daten von hilfesuchenden Unternehmern abgegriffen und die ausgezahlten Corona-Hilfen somit auf die jeweiligen eigenen Konten umgeleitet werden. Die Landesregierung geht mittlerweile von knapp 90 derart gefälschten Internetseiten aus.
Wir fragten die Landesregierung:
- Wie viele Anträge wurden bisher über die Internetseite des Wirtschaftsministeriums gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen bis zu 9.000,- €, 15.000,- € und 25.000,- €)
- Wie viele dieser Anträge wurden positiv, teilweise positiv oder negativ beschieden?
- Wie viele Zahlungen wurden bisher angewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen bis zu 9.000,- €, 15.000,- € und 25.000,- €)
- Wie viele Betrugsfälle sind der Landesregierung bekannt, die im Zusammenhang mit der Beantragung von Entschädigungszahlungen stehen?
- Welche durchschnittlichen Zeiträume lagen zwischen der Antragstellung und der Bewilligung sowie zwischen der Bewilligung und der Auszahlung der Entschädigung?
Die von der Landesregierung angegebenen Zahlen zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen stimmen nicht mit den Zahlen in der Medienberichterstattung überein: So sprach die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen Anfang April 2020 von 3.500 bis 4.000 betroffenen Antragsstellern, die Landesregierung spricht jedoch nur von 1.581 gemeldeten Verdachtsfällen. Auch die Bearbeitungsdauer ist unklar: In „grobe[n] Abschätzungen“ kam die Landesregierung zu dem für sie vorteilhaften Ergebnis, dass ein Großteil der beantragten Zuschüsse innerhalb von acht Tagen bewilligt und ausgezahlt wurden.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9873).
Die Delinquenz von Einwanderern
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3695 (Drucksache 17/9289).
Laut Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/6634) auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Herrn Andreas Mrosek wurden im Jahr 2017 insgesamt 271.171 Straftaten von tatverdächtigen Asylbewerbern, Geduldeten und illegal in Deutschland befindlichen Personen begangen. Das deutet darauf hin, dass es bei manchen Männern aus der sehr heterogenen Gruppe der Zuwanderer kriminogene Faktoren gibt.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie hoch ist die Anzahl von abgeurteilten Straftaten bzw. Ermittlungsverfahren, die nachweislich von Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzsuchenden seit 2015 begangen wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
- Welche beruflichen Qualifikationen weisen die seit 2015 eingewanderten Asylberechtigten, Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzsuchenden auf? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Abschlusses, Alter, Geschlecht und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
- Wie viele der unter Nr. 1. benannten Personen sind aktuell noch in NRW gemeldet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
- Wie viele Strafprozesse der unter Nr. 1. benannten Personen befinden sich noch im Ermittlungs-, Zwischen- oder Hauptverfahren? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
- Wie vielen der unter Nr. 1. benannten Personen droht aufgrund ihres strafrechtlichen Handelns eine Abschiebung?
Wie so häufig bei Themen, die die Landesregierung in einem schlechten Licht dastehen lassen könnten, können die Fragen nicht beantwortet werden, da entsprechende Daten nicht vorliegen und nicht erhoben werden. Wie kann die Landesregierung ohne entsprechende Daten zu haben, weiter den Kurs der Grenzöffnung mittragen?
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9657).
Gerichtsprozesse in der Corona-Zeit
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3722 (Drucksache 17/9326).
Die Verbreitung des Corona-Virus hat auch die Justiz in NRW getroffen. So wurde der Dienstbetrieb an Gerichten in Nordrhein-Westfalen dahingehend reduziert, dass primär Eilt-Sachen und anhängige Verfahren, die keinen Aufschub dulden, durchgeführt werden. Dies hat jedoch zur Folge, dass einige Prozesse auf Grund der durch das Corona-Virus bedingten Umstände zu scheitern drohen, bevor sie ausgeurteilt werden können.
So droht der sogenannte „Essener Ehrenmord-Prozess“, bei dem elf syrische Angeklagte (Angehörige einer Clan-Familie) beschuldigt werden, einen Landsmann mit Holzlatten und Messern getötet zu haben, kurz vor der Aburteilung zu scheitern. Auch wurde das Loveparade-Verfahren, einer der bis dahin umfangreichsten Prozesse der Nachkriegszeit in Deutschland, eingestellt, da aufgrund der coronabedingten Unterbrechung die Verjährung drohte.
Es kann nicht sein, dass aufgrund von Corona Straftäter freikommen. Auch in Krisenzeiten muss der Rechtsstaat funktionieren. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Verfahrenseingänge sind in den letzten fünf Jahren in der nordrheinwestfälischen Justiz im ersten Halbjahr zu verzeichnen gewesen? (Bitte auflisten nach Gerichtsbarkeit und dem jeweiligen Gerichtsbezirk)
- Wie viele der unter Nummer 1. bezeichneten Verfahren sind im oben bezeichneten Zeitraum jeweils abschließend erledigt worden? (Bitte auflisten nach Gerichtsbarkeit, dem jeweiligen Gerichtsbezirk, sowie Beendigung durch Urteil, Einstellung, Vergleich etc.)
- Wie viele Verfahren wurden bisher nachweislich auf Grund der Corona-Problematik unterbrochen bzw. ausgesetzt? (Bitte auflisten nach Gerichtsbarkeit und dem jeweiligen Gerichtsbezirk)
- Wie vielen der unter Nr. 3 bezeichneten Verfahren droht nachweislich auf Grund der Corona-Problematik die Verjährung oder ein sonstiger Grund zur vorzeitigen Verfahrensbeendigung? (Bitte auflisten nach Gerichtsbarkeit und dem jeweiligen Gerichtsbezirk)
- Durch welche Maßnahmen versucht die nordrhein-westfälische Justiz eine Häufung von vorzeitigen, coronabedingten Prozessbeendigungen zu verhindern?
Laut Antwort der Landesregierung wird statistisch nicht erfasst, welche Verfahren aufgrund der Corona-Problematik ausgesetzt oder unterbrochen wurden. Entsprechend kann sie auch nicht beantworten, bei welchen Verfahren aufgrund der Corona-Problematik die Verjährung oder ein sonstiger Grund zur vorzeitigen Verfahrensbeendigung droht. Dabei wären dies sehr wichtige Daten, um zu bewerten, ob der Rechtsstaat auf eine solche Situation vorbereitet ist oder neue Vorkehrungen getroffen werden müssen. Bezüglich der Maßnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Prozessbeendigungen verweist die Landesregierung auf eine Regelung, nach der die Verhandlung länger als üblich unterbrochen werden kann. Wie Bürger so zeitnah zu ihrem Recht kommen können, bleibt unbeantwortet.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9651).
Haftunterbrechung in der Corona-Zeit
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3726 (Drucksache 17/9330).
Die Verbreitung des Corona-Virus‘ soll durch eine Politik der Isolation und der Quarantäne verlangsamt werden. Diese Vorgaben gelten sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich.
In den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten wird daher versucht Quarantänezonen zu schaffen. Hierzu konnte die Haft für minder schwere Fälle mit einer Haftzeit bis zu eineinhalb Jahren unterbrochen werden, wenn diese Inhaftierten die Strafe bis Juli zu verbüßen haben. Diese Regelungen nimmt Sexualstraftäter, schwere Gewalttäter sowie Abschiebehäftlinge explizit aus. Ferner könnten bei Häftlingen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe auf Grund nicht gezahlter Geldstrafen verbüßen, der Haftantritt aufgeschoben oder die Haft ebenfalls ausgesetzt werden.
Wir fragten die Landesregierung:
- Wie oft wurde bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug die Aussetzung der Haft gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Unterbrechung)
- Aufgrund welcher Delikte waren diese unter Nummer 1. bezeichneten Personen inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
- Wie viele Haftantritte wurden bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug ausgesetzt? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Haftaussetzung)
- Welche Delikte lagen den jeweiligen Aussetzungen der Haftantritte zu Grunde? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
- Welchen Verteilungsschlüssel nutzt die Landesregierung, um die notwendigen Quarantänezonen innerhalb der Justizvollzugsanstalten sicherzustellen? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und vorgesehenen Quarantänezellen)
Zum Stichtag 15. Mai 2020 gab es laut der Landesregierung 1.051 Strafunterbrechungen. Jedoch kann die Landesregierung nicht beantworten, aufgrund welcher Delikte diese Personen inhaftiert werden. So bleibt leider im Dunkeln, mit welchen Straftaten Inhaftierte eine Haftunterbrechung erhalten konnten.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9641).

